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Aktualisiert am 22.10.2018

Administrative Processing

Immer wieder erhalten wir Anfragen zum Thema Administrative Processing bei US-Visumanträgen. Welche Ursachen diese zusätzliche Prüfung hat, wird im Folgenden geklärt.
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Visum USA

Prüfung eines US-Visumantrags

Generell ist bei jedem Visumantrag die Prüfung durch eine Konsularbeamtin bzw. einen Konsularbeamten im Rahmen eines persönlichen Visa-Interviews im US-Konsulat / in der US-Botschaft vorgesehen. In der Regel müssen alle visumantragstellenden Personen im Alter von 14 bis 79 Jahren persönlich in dem zuständigen US-Konsulat / der zuständigen US-Botschaft vorstellig werden (Ausnahme: Visa Reissuance Program).

In den meisten Fällen wird direkt vor Ort über den Antrag entschieden: Die Konsularbeamt:innen prüfen den Visumantrag für die USA anhand der regulären Antragsdokumente sowie ggf. weiterer Belege und Unterlagen und fällen auf dieser Basis eine Entscheidung. Entweder das US-Visum wird mündlich genehmigt oder aber nicht erteilt.

Was ist mit Administrative Processing gemeint?

Bestimmen die Officer in dem US-Konsulat bzw. der US-Botschaft, das Visum nicht sofort zu genehmigen, folgt eine vorerst ausgesprochene Visumablehnung laut Paragraph 221(g) des Immigration and Nationality Act (INA). Die Konsequenz daraus ist das sogenannte "Administrative Processing" – der Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung.

Ursachen und Handlungsempfehlungen beim Administrative Processing

Ursachen

Die Entscheidung der US-Beamt:innen kann aus folgenden Gründen getroffen werden:

  • Informationen / Angaben aus dem Antragsformular DS-160 bedürfen einer Überprüfung
  • beim Abgleich mit einer Datenbank der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) taucht eine Übereinstimmung auf
  • die antragstellende Person geht einer Beschäftigung in einem "kritischen" Betätigungsfeld / Berufsfeld nach (s. Technology Alert List (TAL) im Foreign Affairs Manual (FAM) des US-Außenministeriums)

Darüber hinaus erklären sich die Verzögerungen bei der Visumbearbeitung u. a. durch verschärfte Sicherheitsvorkehrungen und Mechanismen, die Betrug vorbeugen sollen.

Handlungsmöglichkeiten

Zunächst einmal können Sie nichts weiter tun, als abwarten und auf eine möglichst zügige Bearbeitung Ihres Visumantrags für die USA hoffen.

Falls sich Ihr US-Visumantrag bereits längere Zeit im Administrative Processing befindet, können Sie beim US-Konsulat den aktuellen Status erfragen. Sie sollten die US-Behörden jedoch erst frühestens 60 Tage nach dem Visa-Interview oder 60 Tage nach dem Nachreichen weiterer Antragsdokumente – je nachdem, welches Ereignis später eingetreten ist – kontaktieren.

Datum:

Aktualisiert am 22.10.2018