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Aktualisiert am 24.08.2017

Als Azubi nach Amerika

In vielen Ausbildungen sind Praktika in den USA mittlerweile ein fester Bestandteil und eine tolle Option, erste Auslandserfahrung zu sammeln. Viele junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben, sehnen sich ebenfalls nach einem USA-Aufenthalt. Doch welche Visa-Möglichkeiten haben Lehrlinge bzw. Auszubildende?
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In vielen Ausbildungen sind Praktika in den USA mittlerweile ein fester Bestandteil und eine tolle Option, erste Auslandserfahrung zu sammeln. Viele junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben, sehnen sich ebenfalls nach einem USA-Aufenthalt. Doch welche Visa-Möglichkeiten haben Lehrlinge bzw. Auszubildende?

Die Teilnahme an einem J-1 Austauschprogramm im Rahmen eines Praktikums ist als Auszubildender leider aufgrund geänderter Visumbestimmungen seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Diese Option ist aktuell nur Studenten oder jungen Hochschulabsolventen vorbehalten.

Daher ist ein USA-Aufenthalt für Firmenzwecke innerhalb der Ausbildungszeit meist nicht realisierbar, da für die meisten Aufenthaltszwecke keine entsprechende Visumkategorie existiert. Sofern der bzw. die Auszubildende jedoch nach Abschluss der Ausbildung bei der Firma fest angestellt wird, kommt ggf. ein E-Visum für eine Arbeitstätigkeit in den USA infrage.
Für ein E-Visum sollte der Mitarbeiter für die zukünftige Beschäftigung in den USA jedoch besonders qualifiziert sein – hierzu zählen daher besonders Executives, Manager oder Spezialisten. Aus diesem Grund ist die Beantragung eines E-Visums für einen frisch gebackenen Absolventen erst nach einer gewissen Dauer der Firmenzugehörigkeit empfehlenswert. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass selbst nach abgeschlossener Berufsausbildung die bereits erworbenen drei Jahre der Unternehmenszugehörigkeit oftmals nicht vom US-Konsulat anerkannt werden. Ausbildungsabsolventen sollten daher im Idealfall mindestens ein Jahr in dem Betrieb fest angestellt sein, bevor ein Arbeitsvisum in Erwägung gezogen wird.

Datum:

Aktualisiert am 24.08.2017