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Aktualisiert am 14.12.2015

Bargeldverkehr in den USA

Wer in die USA reist oder Geschäftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten pflegt, muss sich früher oder später mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Nachfolgend schildern wir, welche Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Geldbeträgen und Anlagepapieren gelten.
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Wer in die USA reist oder Geschäftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten pflegt, muss sich früher oder später mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Nachfolgend schildern wir, welche Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Geldbeträgen und Anlagepapieren gelten.

USA-Reisende können so viel Geld in die Vereinigten Staaten ein- oder ausführen wie sie möchten, d. h. es gibt grundsätzlich keine Beschränkung bezüglich der Höhe der Geldsumme. Allerdings unterliegen Geldbeträge ab einer bestimmten Höhe der Anmeldepflicht, d. h. diese Beträge müssen bei Ein- und Ausreise in die USA deklariert werden.

Bargeld oder Zahlungsmittel bis zu einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar – bzw. dem entsprechendem Gegenwert in ausländischer Währung – dürfen Sie ohne besondere Zollerklärung in die USA einführen, aus den USA ausführen oder deren Beförderung beauftragen (z. B. auf postalischem Weg). Wenn Sie Bargeld über 10.000 US-Dollar mit sich führen oder versenden bzw. verschiffen lassen, muss dies bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) deklariert werden. Das bedeutet, dass Sie ein spezielles Zollformular "FinCEN Form 105" (= "Report of International Transportation of Currency and Monetary Instruments") ausfüllen müssen.

Monetary Instruments: Was fällt unter Barmittel und Bargeld?

Unter dem Begriff "Geld" verstehen die US-Behörden nicht nur in- und ausländische Geldstücke und -scheine in bar, sondern auch andere Zahlungsmittel wie Wert- und Anlagepapiere:

  1. Geldscheine und Münzen in US-Dollar oder ausländischer Währung
  2. Reiseschecks bzw. Travellerschecks
  3. Begebbare/Übertragbare Handelspapiere ("Negotiable Instruments) bzw. unvollständige Papiere ("Incomplete Instruments") wie Schecks, Schuldscheine und Zahlungsanweisungen ("Money Orders")
  4. Wert- und Anlagepapiere (z. B. Aktien oder Anleihen)

Schecks oder Zahlungsanweisungen mit ausdrücklichem Haftungsausschluss, Lagerscheine oder Frachtbriefe ("Bills of Lading") fallen jedoch nicht darunter.

Bitte beachten Sie, dass Personen oder Familien, die gemeinsam reisen, mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 US-Dollar ebenfalls verzollen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eine Person 5.000 US-Dollar und die andere 6.000 US-Dollar mit sich führt, da der Gesamtwert bei 11.000 US-Dollar liegt.

Wer Barmittel und Bargeld ab 10.000 US-Dollar nicht bei der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP schriftlich angemeldet, muss mit hohen Strafen rechnen.

Datum:

Aktualisiert am 14.12.2015