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Aktualisiert am 13.10.2019

Einreisevorschriften für Amerikaner:innen

Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft stellt sich bei der Einreise in die USA die Frage, welcher ihrer beiden Pässe für die Einreise in die USA verwendet werden sollte. Wir klären auf!
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Die Ausreise aus Deutschland und die darauf folgende Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten stellen eine komplexe Angelegenheit für Doppelstaatsbürger:innen dar. Hier sind nicht nur die Regularien der USA, sondern auch die deutschen Ausreisebestimmungen zu beachten.

Immer wieder erkundigen sich bei uns Personen, welche die US-Staatsbürgerschaft – und gegebenenfalls eine weitere Staatsangehörigkeit – besitzen, nach den Besonderheiten bei der Einreise in die USA. Insbesondere Doppelstaatsbürgern ist oftmals nicht klar, mit welchem Reisepass die Einreise erfolgen sollte und ob ein Visum oder ESTA beantragt werden muss. Grund genug die Einreisevorschriften und Besonderheiten für amerikanische Staatsangehörige zu beleuchten.

Welche Dokumente müssen mitgeführt werden? Welche speziellen Anforderungen gelten bei der Wiedereinreise nach Deutschland? Dieser Abschnitt gibt detaillierte Einblicke in die Herausforderungen, die mit diesem Grenzübertritt verbunden sind.

Einreise in die USA als US-Staatsbürger:innen

Die Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten ist für Amerikaner:innen mit doppelter Staatsbürgerschaft ein facettenreicher Prozess. Bevor es jedoch über den Atlantik geht, gilt es, sich über die aktuellen Einreisevorschriften zu informieren.

US-Staatsbürger:innen haben das Privileg, auf den Einsatz von ESTA oder die Beantragung eines Visums zu verzichten. Doch hinter dieser vermeintlichen Einfachheit verbergen sich Details, die bei der Rückkehr in die Heimat beachtet werden sollten. Welche Dokumente sind unabdingbar? Wie gestaltet sich der Grenzübertritt und welche spezifischen Aspekte sind für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen?

American Citizen Services Einheit erinnert US-Bürger:innen daran, nicht ohne gültigen US-Reisepass außerhalb der Vereinigten Staaten zu reisen. Während Doppelstaatler:innen möglicherweise mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Pass ins Ausland reisen können, sind alle US-Bürger:innen verpflichtet, einen gültigen US-Pass vorzulegen, um in die Vereinigten Staaten (wieder) einzureisen. Der Versuch, in die Vereinigten Staaten zurückzukehren, ohne einen ausländischen Reisepass und/oder eine kürzlich ausgestellte US-Einbürgerungsurkunde als Doppelstaatsbürger vorzuweisen, kann dazu führen, dass die Einreise verweigert wird, die Reise erheblich verzögert wird und unerwartete Kosten entstehen, bis ein Notpass ausgestellt werden kann.

Gemäß Abschnitt 215 des U.S. Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1185) ist es für U.S.-Bürgerinnen und -Bürger illegal, in die Vereinigten Staaten mit etwas anderem als einem US-Reisedokument einzureisen. Dies gilt für alle Doppelstaatler, auch für Babys und Kinder.

Vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihr US-Reisepass gültig ist, und führen Sie ihn immer mit, wenn Sie in die Vereinigten Staaten reisen oder aus den Vereinigten Staaten zurückkehren. Das US-Außenministerium empfiehlt allen US-Bürgerinnen und -Bürgern, ihren Reisepass mindestens neun Monate vor Ablauf zu erneuern, da viele Länder jetzt eine sechsmonatige Gültigkeit für die Einreise verlangen.

Einreise für in den USA geborene Personen

Personen, die in den USA geboren wurden, aber in einem anderen Land aufgewachsen sind und daher möglicherweise keinen US-Pass mehr besitzen, stehen bei der Einreise in die USA vor besonderen Herausforderungen. Das US-Recht sieht eindeutig vor, dass ein in den USA geborenes Kind automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhält.

Auch Personen, die im Ausland aufgewachsen sind und keinen Bezug mehr zu den USA haben, sind gesetzlich verpflichtet, mit einem US-Pass einzureisen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der Reise alle Dokumente zu besorgen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

1. Kontakt mit der US-Botschaft

Es wird empfohlen, sich vor der Reise mit der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Verbindung zu setzen, um eventuelle Fragen zu klären und Unterstützung bei der Einreise zu erhalten. Die Botschaft kann auch darüber informieren, welche zusätzlichen Dokumente benötigt werden und welche Einreisebestimmungen für die USA gelten.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile eines US-Passes sorgfältig ab, denn eine doppelte Staatsbürgerschaft kann dazu führen, dass Sie zwei Steuererklärungen abgeben müssen.

2. US-Geburtsurkunde

Der erste Schritt für Personen ohne US-Pass, die in den USA geboren wurden, ist die Beschaffung einer US-Geburtsurkunde. Dieses Dokument bestätigt die Geburt in den USA und ist für den Nachweis der US-Staatsbürgerschaft unerlässlich. Die US-Botschaft oder das US-Konsulat im Aufenthaltsland kann bei Fragen zur Beschaffung der Geburtsurkunde behilflich sein.

3. Beantragung eines US-Passes

Nach Erhalt der US-Geburtsurkunde wird empfohlen, umgehend einen US-Pass zu beantragenDieser provisorische Pass ermöglicht die Einreise in die USA und dient als vorübergehender Ersatz, bis ein regulärer US-Pass ausgestellt werden kann. Die US-Botschaft oder das US-Konsulat vor Ort ist in der Regel bei diesem Prozess behilflich.

Da die Beantragung eines US-Reisepasses einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den US-Behörden und die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen Dokumente sind der Schlüssel, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu vermeiden.

Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft

Die Betroffenen sind nicht verpflichtet, die US-Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wer sich gegen die Beantragung eines US-Passes entscheidet und die Verbindung zu den USA aktiv kappen möchte, kann einen formellen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft einreichen. Hierbei fällt eine Ausbürgerungsgebühr an und es müssen neben diverser Unterlagen auch Nachweise erbracht werden, dass Sie keine Steuerrückstände in den USA haben. Wir empfehlen sich hierbei eine Rechtsberatung hinzuzuziehen. 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass diese Entscheidung die US-Staatsbürgerschaft aufzugeben nicht rückgängig gemacht werden kann und durchaus Konsequenzen mit sich zieht, wie z.B. bei zukünftigen Einreisen in die USA, anfallende Visa für geschäftliche oder private Zwecke und auch Befragungen durch die Grenzschutzbehörde. 

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Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise

Bei Doppelstaatern, die neben der amerikanischen zusätzlich die deutsche Nationalität besitzen, ist Folgendes zu beachten: Nach Aussage des Auswärtigen Amtes kann die Ausreise aus Deutschland und die Wiedereinreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass erfolgen. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder. Doppelstaatsbürger:innen sollten daher neben ihrem US-Reisepass auch ihren deutschen Reisepass mit sich führen, um diesen sowohl bei der Ausreise als auch Wiedereinreise nach Deutschland vorlegen zu können.

US-Bürgerinnen und -Bürger dürfen nicht das ESTA (Visa Waiver Programm) nutzen oder mit einem US-Visum anstelle eines gültigen US-Reisepasses reisen. Ebenso müssen Personen mit US-Staatsbürgerschaft, die auch Staatsbürger:in eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, mit ihrem EU-Pass in die EU einreisen.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass diese Entscheidung, die US-Staatsbürgerschaft aufzugeben, nicht rückgängig gemacht werden kann und durchaus Konsequenzen mit sich zieht, wie z.B. bei zukünftigen Einreisen in die USA, Beantragung anfallender Visa für geschäftliche oder private Zwecke und auch Befragungen durch die Grenzschutzbehörde. 

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Aktualisiert am 13.10.2019