Aktualisiert am 15.10.2021
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H-2B Visa sind für Temporary Non-Agricultural Workers vorgesehen. Das heißt, diese Visumkategorie ermöglicht US-Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen die Beschäftigung von Saisonkräften und Personen ohne akademischen Abschluss. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind vielfältig – von LKW-Fahrer:innen bis hin zu Produktionsmitarbeiter:innen sind die unterschiedlichsten Arbeitstätigkeiten denkbar. Einzig Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich sind beim H-2B Visum – wie der offizielle Name Temporary Non-Agricultural Workers schon sagt – ausgeschlossen.
Für temporäre Arbeitseinsätze im Agarsektor gibt es nämlich eine spezielle Visakategorie: H-2A Visa ermöglichen gelernten oder ungelernten ausländischen Arbeitskräften die vorübergehende Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Temporary Agricultural Work) für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Das H-2B Visum beinhaltet, genau wie das H-1B Visum, eine klassische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Jedoch kann mit dem H-2B Visum nur einer sehr kurzfristigen, saisonalen Tätigkeit nachgegangen werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für das H-2B Visum sind sehr streng. Der Arbeitgeber muss u. a. per Temporary Labor Certification nachweisen, dass keine andere geeignete Arbeitskraft gefunden werden kann. Außerdem muss wie eben erwähnt belegt werden, dass die Arbeit kurzfristiger Natur ist, z. B. wegen eines saisonalen Engpasses, außergewöhnlichen Ereignisses oder eines Großauftrags.
Seit Januar 2012 werden H-2B Visa an Staatsangehörige bestimmter Staaten vergeben. Aktuell können Antragsteller:innen aus rund 80 Ländern H-2B Visa beantragen. Für H-2A Visa können sich Staatsangehörige aus knapp 85 Ländern bewerben. Deutschen Antragsteller:innen steht die H-2B Kategorie beispielsweise erst seit 2016 zur Verfügung.
Bis zum 18.01.2022 sind Staatsangehörige der folgenden Länder dazu berechtigt ein H-2A Visum und / oder H-2B Visum zu beantragen (Liste in alphabetischer Reihenfolge):
Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik (keine H-2B Berechtigung), Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Guatemala, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Mexiko, Moldawien (keine H-2B Berechtigung), Monaco, Mongolei (keine H-2A Berechtigung), Montenegro, Mosambik, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Nicaragua, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Osttimor, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay (keine H-2B Berechtigung), Peru, Philippinen (keine H-2A Berechtigung), Polen, Portugal, Rumänien, Salomonen, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu und Vereinigtes Königreich
Diese Liste ist ab dem 19.01.2021 für ein Jahr gültig, wobei es bei insgesamt vier Ländern Änderungen zum Vorjahr 2020 gibt.
Das US-Heimatschutzministerium behält sich vor, jederzeit Länder von der Liste zu entfernen oder hinzuzufügen. Im Federal Register findet sich die aktuelle H-2A und H-2B Länderliste.
Das Beantragungsverfahren von H-2A und H-2B Visa gleicht dem sehr aufwändigen Verfahren für H-1B Visa. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:
Da H-2B Visa pro US-Steuerjahr zahlenmäßig limitiert sind, können H-2B Anträge ab dem 1. Juni für das erste Halbjahr (1. Oktober - 31. März) und ab dem 1. Januar für das zweite Halbjahr (= 1. April - 30. September) gestellt werden.
Achtung: Die US-Einwanderungsbehörde hat für Arbeitnehmer:innen, die befristete Dienstleistungen oder Arbeiten verrichten, die für die US-Lebensmittelversorgungskette unerlässlich sind, zeitlich befristete Ausnahmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie beschlossen. Sofern sich der H-2B Beneficiary bereits in den USA aufhält und die Petition bei der USCIS noch anhängig ist (= pending), können diese Personen bereits vor offizieller Approval anfangen zu arbeiten. Die Genehmigung zur vorübergehenden Beschäftigung gilt für bis zu 60 Tage.
H-2B Visa werden nur für maximal ein Jahr ausgestellt, da sie ausschließlich zu einer sehr kurzfristigen, saisonalen Tätigkeit berechtigen. Es besteht zwar die Möglichkeit in Einjahresschritten, das H-2B Visum auf maximal drei Jahre zu verlängern, jedoch werden diese Verlängerungsanträge sehr genau geprüft und auch häufig abgewiesen.
Ähnlich wie beim H-1B Visum unterliegt auch das H-2B Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Begrenzung, dem H-2B Cap.
Die aktuelle Anzahl an H-2B Visa verteilt sich auf zwei H-2B Caps:
H-2B Cap | 1. Halbjahr | max. 33.000 | ab 01.06. eines Jahres | Arbeitsbeginn 01.10. - 31.03.
H-2B Cap | 2. Halbjahr | max. 33.000 | Arbeitsbeginn 01.04. - 30.09.
Aktuell stehen pro US-Steuerjahr (Fiscal Year) somit 66.000 H-2B Visa zur Verfügung, aufgeteilt in 33.000 Visa für ausländische Arbeitnehmer:innen mit einem Arbeitsbeginn ab dem 1. Oktober (1. Halbjahr) und 33.000 Visa für ausländische Arbeitnehmer:innen mit einem Arbeitsbeginn ab dem 1. April (2. Halbjahr).
Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung für das erste Halbjahr ab dem 1. Juni eines Jahres und für das zweite Halbjahr ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
H-2A Visa sind zahlenmäßig nicht begrenzt.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat die H-2B Antragsrunde für das erste Halbjahr des US-Steuerjahres 2022 beendet. Die USCIS hat bereits genügend Petitionen erhalten, um die festgelegte Obergrenze für H-2B Visa für die erste Hälfte des US-Steuerjahres 2022 zu erreichen.
Der 30. September 2021 war der letzte Termin für den Eingang neuer unter das Cap fallende H-2B Anträge für einen Arbeitsbeginn vor dem 1. April 2022.
Alle nach dem 30. September 2021 eingehenden H-2B Petitionen, die der Obergrenze unterliegen und ein Datum für den Beginn der Beschäftigung vor dem 1. April 2022 beantragen, werden abgelehnt und an die jeweiligen Antragsteller:innen zurückgesandt.
Petitionen für die zweite Hälfte des FY 2022, deren Arbeitsbeginn am oder nach dem 1. April 2022 liegt, können erst wieder ab dem 1. Januar 2022 eingereicht werden.
Zu beachten ist, dass es darüber hinaus H-2B Anträge gibt, die vom H-2B Cap ausgenommen sind. Beispielsweise H-2B Verlängerungsanträge werden weiterhin von der USCIS angenommen.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie Hauptantragsteller:innen abgeleitete H-4 Visa.
Ehepartner:innen und Kinder können mit dem H-4 Visum private und öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen. Ehepartner:innen von H-2B Visuminhaber:innen können allerdings mit dem H-4 Visum keine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist also grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Kinder.
Weitere Informationen zum H-2B Programm stellt die USCIS unter www.uscis.gov/h-2b zur Verfügung.
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