Seiten
News

Aktualisiert am 04.05.2016

"Known Employer" Pilotprogramm

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat kürzlich das Pilotprogramm "Known Employer" gestartet. Worum es bei diesem neuen Programm geht, welche Antragsteller betroffen sind und welche Vorteile sich die US-Einwanderungsbehörde davon verspricht, wird nachfolgend erklärt.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat kürzlich das Pilotprogramm "Known Employer" gestartet. Worum es bei diesem neuen Programm geht, welche Antragsteller betroffen sind und welche Vorteile sich die US-Einwanderungsbehörde davon verspricht, wird nachfolgend erklärt.

Am 3. März 2016 hat das U.S. Department of Homeland Security das Pilotprogramm "Known Employer" ins Leben gerufen. Wie der Name bereits vermuten lässt, richtet sich das Programm ausschließlich an Arbeitgeber, die der USCIS "bekannt" sind bzw. die im System "bereits hinterlegt" sind.

Ziel dieses neuen Programms ist es

  • einerseits die Beantragungsprozesse bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) zu straffen und
  • andererseits bestimmten Antragstellern, die jährlich mehrere Anträge bei der USCIS einreichen, die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation zu erleichtern.

Als offizieller Antragsteller ("Petitioner") fungiert hierbei das US-Unternehmen bzw. der US-Arbeitgeber.

Was ändert sich durch das "Known Employer" Programm?

Aktuell müssen US-Arbeitgeber für jeden einzelnen Antrag, der bei der USCIS gestellt wird, Unternehmensinformationen und Dokumente in Papierform einreichen. Das Testprogramm "Known Employer" sieht hingegen vor, dass Antragsteller unter Nutzung einer Online-Plattform den Grundstock ihrer Firmendokumentation hinterlegen können. Mit Hilfe eines Profils auf der webbasierten "Dokumentenbibliothek" ("Known Employer Document Library, KEDL) ist es Antragstellern möglich – nach einer Vorabprüfung zum Unternehmen – Informationen und Dokumente für mehrere Anträge, die bei der USCIS gestellt werden, zu nutzen. Eine erneute bzw. mehrfache Übermittlung von Unternehmensinformationen bei jedem Antrag würde somit entfallen.

Antragsteller welcher Visa-Kategorien sind betroffen?

Neben Einwanderungsverfahren über die Arbeitsstelle (Employment-Based Categories), beschränkt auf EB-1B ("Outstanding Professors and Researchers") und EB-1C ("Multinational Manager or Executive"), können auch Antragsteller der Nichteinwanderungsvisakategorien TN, H-1B, L-1A sowie L-1B von diesem Pilotprogramm profitieren.

Der größte Vorteil für die US-Behörden liegt darin, dass der Verwaltungsaufwand verringert und somit Kosten gespart werden. Darüber hinaus können aus Antragstellersicht Verzögerungen bei der Beantragung vermieden werden, die aus Nachfragen der USCIS zu immer wieder gleichen Sachverhalten resultieren.

Aktuelle Testphase

Momentan ist das Programm für einige ausgesuchte Firmen ausgelegt. Das US-Heimatschutzministerium (DHS) und das US-Außenministerium (DOS) beabsichtigen für das Pilotprogramm bis zu neun Unternehmen aus unterschiedlichen Industriezweigen mit verschiedenen Firmenstandorten auszuwählen, um eine bestmögliche Einschätzung treffen zu können. Seit März 2016 sind bereits fünf vorab geprüfte Unternehmen in das Projekt eingebunden.

Vorgesehen ist aktuell eine einjährige Testphase. Sollte diese erfolgreich verlaufen, besteht die Möglichkeit das Programm auszubauen.

Wir halten Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Datum:

Aktualisiert am 04.05.2016