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Aktualisiert am 13.09.2017

US-Klage zur H-1B Lotterie

US-Organisationen reichen Klage gegen die US-Einwanderungsbehörde ein, um per Gerichtsbeschluss eine Herausgabe von detaillierten Informationen zur Durchführung der H-1B Lotterie zu erzwingen.
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US-Organisationen reichen Klage gegen die US-Einwanderungsbehörde ein, um per Gerichtsbeschluss eine Herausgabe von detaillierten Informationen zur Durchführung der H-1B Lotterie zu erzwingen.

Am 20. Mai 2016 reichten zwei US-Organisationen, American Immigration Council (AIC) und American Immigration Lawyers Association (AILA), eine Klage gegen U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) ein. Im Vorfeld der Klage hatten beide Organisationen die USCIS um die Herausgabe von internen Dokumenten und Daten zum Verfahren der H-1B Lotterie gebeten. Eine solche Herausgabe ist, mit einigen Ausnahmen, grundsätzlich per Gesetz erlaubt. Die USCIS habe sich laut Klageschrift jedoch nicht an das Gesetz gehalten und gab die gewünschten Informationen nicht heraus.

Im Mittelpunkt der Klage steht die Tatsache, dass manche H-1B Petitionen, die bei dem computerbasierten Zufallsverfahren "ausgewählt" wurden, nicht genehmigt werden, da sie die erforderlichen Kriterien nicht erfüllen. In diesem Fall müsste eine andere H-1B Petition zum Zug kommen, d. h. bearbeitet und genehmigt werden. Folglich müssten mehr H-1B Petitionen bei der H-1B Lotterie ausgewählt, als H-1B Visa zur Verfügung stehen.

Die USCIS hat öffentlich bestätigt, dass sie sich bei dem H-1B Zufallsverfahren auf historische Daten stützt, um zu entschieden, wie viele "Specialty Occupations" Petitionen bei der H-1B Lotterie ausgewählt werden sollen. Allerdings ist die Art und Weise, wie die USCIS die historischen Daten sammelt, auswertet und einsetzt, nicht bekannt. Darüber hinaus ist ebenfalls nicht bekannt, ob alle H-1B Visa (65.000 H-1B Regular Cap + 20.000 H-1B Master's Exemption), die jährlich im Rahmen der H-1B Lotterie zur Verfügung stehen, ausgeschöpft werden, wie im Gesetz vorgesehen.

Die Parteien erreichten eine Vergleichsvereinbarung und reichten in diesem Zusammenhang am 13. September 2017 eine Klageabweisung ein.

Datum:

Aktualisiert am 13.09.2017