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Inhaber:innen einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis können in den USA legal einer Arbeit nachgehen. Wir informieren Sie über das sogenannte Employment Authorization Document, kurz EAD, und erläutern insbesondere Zugangsvoraussetzungen, Beantragungsdauer und wichtige Punkte, die es zu beachten gibt. Auf Wunsch helfen wir Ihnen dabei eine Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA zu beantragen.

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Was ist eine EAD?

Die Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA, das sogenannte Employment Authorization Document (EAD), berechtigt die / den Inhaber:in während der Gültigkeitsdauer der EAD legal in den USA zu arbeiten.

Oftmals beantragen verheiratete Ehepartner:innen, die ein abgeleitetes Visum besitzen (z. B. E-1 Visum, E-2 Visum, L-2 oder J-2 Visum) eine EAD. Mit der Erteilung eines solchen abgeleiteten Visums haben Familienangehörige nämlich die Möglichkeit, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten. Allerdings müssen Sie hierfür zwingend im Voraus die Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA beantragen.

Das EAD Document wird von der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) ausgestellt und ähnelt in seiner Form und Größe einer Kreditkarte. Die EAD-Karte beinhaltet generelle Informationen über den Inhaber und bestimmte Sicherheitsmerkmale:

Bild vom Stellenmarkt in einer US-amerikanischen Zeitung
  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtstag
  • Geburtsland
  • Geschlecht
  • USCIS Number (= A Number)
  • Passfoto der / des Inhaber:in auf Vorder- und Rückseite
  • spezifische Grafik und Farbpalette: Auf der EAD ist ein Bild von einem Weißkopfadler mit vornehmlich roten Farbtönen abgebildet
  • Hologramm

Das Design des Employment Authorization Document wurde letztmalig im Januar 2023 geändert. Durch den Einsatz spezieller Sicherheitsmerkmale ist die EAD-Karte noch fälschungssicherer und die Gefahr von Betrug wurde weiter verringert.

Voraussetzungen für den Erhalt einer EAD

Mit der EAD-Karte können bestimmte Personengruppen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie also über eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum für die Vereinigten Staaten verfügen, können Sie einen Antrag auf eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (= Employment Authorization Document) stellen. Für eine EAD qualifizieren sich:

  • Bestimmte Familienangehörige von Inhabern eines E-, L- oder J-Visums, die somit unabhängig von ihrem Ehepartner einer Arbeit in den USA nachgehen können,
  • H-4 Ehepartner:innen von H-1B Visuminhaber:innen unter strengen Zugangsvoraussetzungen
  • ausländische Student:innen unter bestimmten Bedingungen
  • Asylbewerber und
  • Flüchtlinge.

Wichtig: Erst nach Genehmigung und Zustellung der EAD-Karte darf der Inhaber einer Arbeit in den USA nachgehen. Dafür ist die EAD nicht an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden, sondern bietet einen vollen Arbeitsmarktzugang.

Wenn Sie ein US-Staatsbürger, GreenCard-Inhaber (Lawful Permanent Resident) oder sogenannter Conditional Permanent Resident sind, benötigen Sie im Übrigen keine EAD.

Eine EAD beantragen

Die Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis sowie dessen Verlängerung oder Neuausstellung bei Verlust erfolgt direkt vor Ort in den Vereinigten Staaten bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS). Der Antrag auf Allgemeine Arbeitserlaubnis in den USA wird mittels des Formulars I-765 (Application for Employment Authorization) gestellt. Das EAD-Formular umfasst aktuell 7 Seiten, in denen detaillierte Informationen zum Antragsteller abgefragt werden.

Tipp: Um sicherzustellen, dass es zu keiner Verzögerung oder Ablehnung kommt, sollten Antragsteller die genauen I-765 Ausfüllhinweise befolgen. Einige wichtige Punkte, die auf jeden Fall beachtet werden sollten, finden Sie nachfolgend.

Antragsunterlagen

Um eine EAD beantragen zu können, müssen Antragstellende

  • eine Bearbeitungsgebühr von 410 US-Dollar per Scheck bezahlen,
  • zwei aktuelle farbige Passbilder im Original zur Verfügung stellen (im US-Format 2 x 2 Inches mit ganzem Gesicht, geradeaus schauend und vor weißem Hintergrund),
  • eine Kopie des Reisepasses beifügen,
  • das vollständig ausgefüllte I-765 Dokument einreichen sowie
  • weitere Unterlagen abhängig vom individuellen Fall vorlegen (z. B. Kopie des Visums vom Ehepartner).

Allgemeine Hinweise

  • Jeder Antrag muss handschriftlich unterzeichnet und im Original an die richtige Empfangsadresse geschickt werden. Ein fotokopierter Antrag wird nicht akzeptiert.
  • Der Antrag kann entweder von Hand in schwarzer Tinte oder aber elektronisch ausgefüllt werden.
  • Des Weiteren raten wir Ihnen, immer Kopien von allen Unterlagen anzufertigen, sodass Sie Ihren Antrag vollständig dokumentieren und ggf. Rückfragen bei der USCIS stellen können.

Der Antrag wird anschließend per Post an das zuständige USCIS Service-Center gesendet. Die Zuständigkeit hängt sowohl von der Personengruppe, der Sie angehören, ab als auch von Ihrem Wohnort in den USA. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, vorher im Einzelfall zu prüfen, an welche Empfangsadresse der Antrag geschickt werden muss.

Neben der Beantragung per Post gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die EAD online zu beantragen. Dies ist jedoch von der jeweiligen Visumkategorie abhängig. Weitere Information hierzu finden Sie auf der offiziellen USCIS-Webseite.

Unterstützende Nachweise

Alle unterstützenden Nachweise, wie z. B. Heiratsurkunden, die nicht in englischer Sprache vorliegen, müssen zusätzlich von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und in beglaubigter Form eingereicht werden.

Änderungen bei der Antragstellung

Da sich die Details der Antragstellung von Zeit zu Zeit ändern, Gebühren angepasst oder bestimmte Abläufe umgestellt werden, sollten Antragsteller vor jedem neuen Antrag alle Anweisungen und Ausfüllhinweise der USCIS genau durchlesen und befolgen. Nur ein korrekt ausgefüllter Antrag führt zu einer schnellen Bearbeitung und Genehmigung. Hierzu sollten Sie vorab immer das aktuelle I-765 Antragsformular herunterladen und die Anleitung der USCIS lesen.

Bitte beachten Sie, dass des Öfteren ein neues I-765 Formular von der USCIS bereitgestellt wird. Antragsteller müssen zwingend das aktuelle I-765 Dokument einreichen. Ältere Versionen werden von der USCIS nicht akzeptiert, was zur folge hätte, dass Ihr EAD-Antrag unter Umständen abgelehnt würde.

Vor Einreichen des EAD-Antrags sollten Sie daher unbedingt das Aktualisierungsdatum auf dem I-765 Formular überprüfen. In der linken unteren Ecke auf beiden Seiten des I-765 Formulars finden Sie das Datum der Formularversion. Die aktuellste Version können Sie immer auf der offiziellen Webseite der USCIS herunterladen.

Tipp: Gleichzeitige Beantragung einer Social Security Number

Nutzen Sie die Möglichkeit die Social Security Card zusammen mit der Allgemeinen Arbeitserlaubnis zu beantragen. Der Vorteil ist, dass die persönliche Vorsprache in einem Social Security Administration Office entfällt.

Falls Ihr EAD-Antrag bereits ohne Social Security Card eingereicht wurde, haben Sie weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache nach Erhalt der EAD.

EAD Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeiten der US-Einwanderungsbehörde für EAD-Anträge sind über die letzten Jahre hinweg deutlich gestiegen. Früher existierten von Seiten der USCIS zeitliche Vorgaben, in welchem Zeitfenster ein bestimmtes Antragsverfahren abgeschlossen sein musste. Bei EAD-Anträgen belief sich dieses Zeitfenster auf 90 Tage.

Mittlerweile werden für I-765 Anträge durchschnittliche Bearbeitungszeiten je nach USCIS Service Center kommuniziert. Die EAD Processing Times variieren aktuell 4 bis 14 Monate. Auf der offiziellen Webseite der USCIS können die aktuell geltenden Case Processing Times abgerufen werden.

Diese Verzögerungen im Bearbeitungsprozess verursachen ernsthafte Probleme für viele Antragstellende, die sich auf die rechtzeitige Genehmigung einer gültigen Arbeitserlaubnis verlassen, da sie ohne die EAD in den USA keine Arbeit aufnehmen dürfen.

Eine EAD ist nämlich erst in dem Moment gültig, in dem sie ausgestellt wird. Es genügt beispielsweise nicht, dass eine Verlängerung der EAD beantragt wurde und der Antrag "schwebend" ist. Problematisch ist zudem, wenn die Gültigkeit einer existierenden EAD in Kürze ausläuft, da Antragstellende im schlimmsten Fall vorerst seine Arbeit beim US-Arbeitgeber unterbrechen muss, so lange bis der neue Antrag auf eine Arbeitserlaubnis genehmigt wurde.

Basierend auf den aktuell längeren Bearbeitungszeiten empfehlen wir dringend eine möglichst frühzeitige Beantragung. Sollte eine bestehende EAD auslaufen und die neue Arbeitsgenehmigung noch nicht vorliegen, so darf der Antragsteller während dieser Zeit nicht arbeiten.

  1. Erstbeantragung
    Bei der Erstbeantragung einer EAD sollten Sie die längere Bearbeitungszeit von Anfang an mit einplanen, insbesondere bei möglichen Bewerbungsgesprächen im Vorfeld.
  2. Verlängerungsanträge
    Wenn Sie Ihre EAD verlängern möchten, sollten Sie den Antrag im Idealfall 180 Tage vor Ablauf der Arbeitsgenehmigung stellen. Das ist auch der früheste Zeitpunkt, in dem ein Verlängerungsantrag gestellt werden kann (= 180 Tage vor Ablauf der aktuellen EAD).

Achtung: Aufgrund der Verzögerungen im Zuge der EAD-Kartenproduktion hat die USCIS Erleichterungen für Ehepartner:innen unter E, L-2 und H-4 Status bekanntgegeben. 

Nachfragen zum EAD-Bearbeitungsstatus

Bis vor Kurzem war es Antragstellern erlaubt Nachfragen an die USCIS bezüglich EAD-Anträgen, deren Beantragung 75 Tage oder länger zurückliegt, zu stellen. Die USCIS hat diese "75-day-inquiries" bei EAD-Anträgen jedoch eingestellt.

Die 75 Tage ergaben sich dadurch, dass die USCIS damit die Einhaltung der damals noch vorgegebenen Bearbeitungszeit von 90 Tagen sicherstellen wollte.

Offiziell ist ein Case Inquiry jetzt erst dann möglich, wenn die auf der USCIS-Webseite angegebenen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nicht eingehalten werden. Es wird dort ein "Receipt Date For A Case Inquiry" angegeben.
Insofern das Receipt Date (= Eingangsdatum) Ihres EAD-Antrags vor diesem dort genannten Datum liegt, gibt es die Möglichkeit eine Anfrage Outside Normal Processing Time zu stellen.

Unser Praxistipp

Sie können trotzdem versuchen bereits vorher bei der USCIS anzurufen oder einen persönlichen Termin bei einem der zuständigen Field Offices der US-Einwanderungsbehörde zu vereinbaren.

USCIS Termin vereinbaren

Zum Termin sollten Antragsteller die Eingangsbestätigung des EAD-Antrags zwingend bei sich führen, ein Ausweisdokument sowie im Idealfall eine Kopie des eingereichten Antrags.

Wir empfehlen Ihnen erst nach 90 Tagen aktiv zu werden. Sie können es natürlich auch schon früher versuchen. Laut unseren Erfahrungen der letzten Jahre kann der Bearbeitungsprozess durch Nachfragen unter Umständen zumindest etwas beschleunigt werden. Einige unserer Kunden haben nach Nachfragen schließlich die EAD innerhalb von zwei bis drei Wochen erhalten. Leider gibt es dafür keine Garantie und es muss insbesondere angesichts der steigenden Bearbeitungszeiten weiter beobachtet werden, wie sich die US-Behörden verhalten.

Zustellung und Rücksendung

Nach erfolgter Genehmigung wird die fertige EAD per Post an Sie persönlich versendet. Sollten Sie nicht anzutreffen oder sogar verzogen sein, geht die Karte zurück an die USCIS.

Kontaktiert die / der Antragstellende die USCIS nicht binnen 60 Tagen für eine erneute Zustellung an die richtige Adresse, wird die EAD zerstört – dementsprechend würde nach diesem Zeitfenster eine erneute Beantragung erforderlich werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, jede Adressänderung sofort nach dem Umzug anhand der Instruktionen der USCIS mitzuteilen.

Gültigkeit einer EAD

Eine EAD wird in der Regel auf mindestens ein Jahr ausgestellt, dies ist aber abhängig von der jeweiligen Kategorie (E, L-2, F-1, J-2 etc.) und dem aktuellen Aufenthaltsstatus.

Die Arbeitserlaubnis kann grundsätzlich verlängert werden, wobei die Erneuerung von Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus abhängt. Die neue EAD sollte 180 Tage vor Ablauf der alten, noch gültigen, EAD beantragt werden. EAD-Anträge, die zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden, werden von der USCIS nicht bearbeitet.

Namensänderung

Häufig stellt sich die Frage, was passiert, wenn sich nach Ausstellung der EAD der Nachname ändert – beispielsweise, weil Sie nachträglich den Nachnamen Ihres Ehepartners angenommen haben?

In diesem Fall wird nach Erhalt des neuen Reisepasses ebenfalls eine erneute Antragstellung auf eine sogenannte "Replacement EAD" erforderlich. Die ursprüngliche Karte kann demnach nicht mehr genutzt werden. Hierbei wird nicht nur die EAD-Karte eingeschickt, sondern auch die Antragsgebühr ein weiteres Mal fällig und die Wartezeit bis zur Ausstellung entspricht der des Erstantrags.

Um trotzdem weiter arbeiten zu können, sollten Sie eine Kopie der Ursprungs-EAD bei sich führen, und darüber hinaus die Eingangsbestätigung (Receipt Notice) über den Neuantrag der USCIS bei sich tragen.

Bidl von einem Videocall mit mehreren Teilnehmenden
Unsere Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.
Die häufigsten Fragen zu EAD

Familienangehörige von B-1 Visuminhaber:innen, die mit in die USA reisen möchten, benötigen ein eigenes Visum. Sollten Ihre Familienangehörigen nicht an den geplanten geschäftlichen Aktivitäten teilnehmen, käme für sie ein B-2 Visum für Touristen infrage.

Sie benötigen immer dann ein Arbeitsvisum, wenn Sie in den USA einer befristeten Arbeit nachgehen möchten. Wie beschrieben gibt es unterschiedliche Arbeitsvisa für die USA. Diese sogenannten US-Nichteinwanderungsvisa unterscheiden sich z. B. in der Art der Tätigkeit der Antragsteller:innen, der Aufenthaltsdauer sowie in der Art des Visumantragsprozesses. Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei den meisten US-Arbeitsvisa um komplexe und zeitintensive Verfahren handelt. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen die komplette Abwicklung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ebenfalls ein abgeleitetes E-2 Visum. Ehepartner können auf Antrag außerdem eine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD), die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellers gebunden ist, erhalten. Diese gilt in der Regel zwei Jahre, kann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Familienangehörige unter E-2 Status können darüber hinaus öffentliche oder private Bildungseinrichtungen besuchen. Sobald die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze erreichen, müssen sie entweder ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Begleitende Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahren erhalten auf Antrag einen abgeleiteten Status und somit auch ein E-1 Visum. Ehepartner:innen mit einem E-1 Visum dürfen nach erfolgter Einreise in die USA eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen, die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellers gebunden ist, und damit unabhängig von ihrem Ehepartner einer Arbeit in den USA nachgehen.

Diese Arbeitserlaubnis wird auf zwei Jahre erteilt, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich, bis hin zur maximalen Aufenthaltsdauer des E-1 Visuminhabers.

Kinder von E-1 Inhaber:innenn können Bildungseinrichtungen (Schulen / Universitäten) besuchen, jedoch darf keiner bezahlten Arbeit nachgegangen werden. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.

Die Beantragung eines US-Visums muss über die offiziellen US-Behörden, z. B. die US-Konsulate und US-Botschaften, erfolgen. Dabei wird der eigentliche Visumantrag zwar online gestellt, allerdings muss fast ausnahmslos jeder Antragsteller persönlich in das Konsulat zum Visa-Interview. Bei einigen Arbeitsvisa ist es mitunter notwendig im Vorfeld des konsularischen Antragsverfahrens umfangreiche Akten postalisch an die US-Behörden in die USA zu senden.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen zur Visumbeantragung. Lesen Sie an anderer Stelle mehr über die Beantragung eines US-Visums.

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes O-3 Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze (21 Jahre), müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus allerdings wechseln oder das Land verlassen.

Ehepartner können mit dem O-3 Visum keine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist also grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Kinder. Ehepartner und Kinder können mit dem O-3 Visum private und öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen.

Eine EAD wird in der Regel auf mindestens ein Jahr ausgestellt. Natürlich kann es innerhalb dieses Zeitraums passieren, dass Sie einen neuen Job finden und Ihren aktuellen Arbeitgeber in den USA wechseln möchten.
Wenn Sie im Besitz einer gültigen EAD sind, ist das überhaupt kein Problem, da die Allgemeine Arbeitserlaubnis – im Gegensatz zu einem Arbeitsvisum für die USA – nicht an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden ist.
Sie müssen allerdings darauf achten, rechtzeitig eine neue EAD zu beantragen, bevor Ihre aktuelle Allgemeine Arbeitserlaubnis abläuft.

Die Labor Certification stellt den ersten Schritt im Antrag auf die GreenCard dar und wird vom US-Arbeitgeber beim U.S. Department of Labor (US-Arbeitsministerium) beantragt. In diesem Verfahren wird festgestellt, ob es einen qualifizierten US-Arbeitnehmer auf dem US-Arbeitsmarkt für die zu besetzende Stelle gibt oder nicht. Ziel der Labor Certification ist es demzufolge, US-amerikanische Arbeitnehmer:innen und den US-Arbeitsmarkt zu schützen, indem sichergestellt wird, dass ausländische Arbeitnehmer gleich qualifizierte US-Arbeitnehmer nicht ersetzen dürfen.

Im Gegensatz zur Labor Certification, die sich nur auf einen bestimmten US-Arbeitgeber bzw. ein konkretes Stellenangebot bezieht, stellt das Employment Authorization Document (EAD) eine allgemeine Arbeitserlaubnis dar, die die ausländischen Arbeitnehmer:innen dazu autorisiert, für jeden US-Arbeitgeber in den USA tätig zu werden.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der US-Arbeitgeber die Labor Certification schon zu Beginn des GreenCard-Antrags für den ausländischen Arbeitnehmer beantragt. Die EAD hingegen wird hingegen erst beantragt, nachdem eine Aufenthaltserlaubnis für die USA für den ausländischen Arbeitnehmer oder dessen Ehepartner vorliegt (beispielsweise im Zuge des "Adjustment of Status" Formulars I-485).

Schließlich werden die Labor Certification und die EAD auch darin unterschieden, dass das US-Gesetz verbietet, dass der ausländische Arbeitnehmer für die Kosten der Labor Certification aufkommt. Im Gegenteil dazu ist es der Person, die eine EAD beantragt, erlaubt, einen Teil oder die gesamten Kosten der EAD zu tragen.

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes I-Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Eine Arbeitsaufnahme ist Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter I-Status folglich nicht möglich. I-Visumnhaber können jedoch eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung besuchen.

Begleitende Familienangehörige von I-Visuminhabern können bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA reisen, falls ihre Nationalität eine visumfreie Einreise zulässt.

Die Antragstellung erfolgt je nach Visumtyp über die US-Konsulate im Heimatland oder zusätzlich über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS). In Deutschland können Sie beispielsweise im US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München einen Antrag stellen.

Alle Antragstellenden eines Nichteinwanderungsvisums müssen neben dem Online-Antrag DS-160 ein Visa-Profil auf der Website des Visa-Informationsdienstes anlegen zwecks Terminvereinbarung und Zahlung der Visabearbeitungsgebühr.

In einem ersten Schritt nehmen Sie die Zahlung der Visagebühr vor (bitte beachten Sie, dass die Antragsgebühr bei Ablehnung Ihres Visums nicht zurückerstattet wird). Die Gebühr kann per Kreditkarte oder in bar bei einer Bank gezahlt werden. In der Regel erhalten Sie per E-Mail Bescheid, dass der Zahlungseingang erfolgt ist und Ihr Account freigeschaltet wurde, so dass die Terminvereinbarung vorgenommen werden kann.

Die Interviewterminvereinbarung muss online über das Visa-Profil gemacht werden. Wenn Sie den Termin online über Ihr Visa-Profil vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit die noch freien Termine der US-Konsulate in Berlin, Frankfurt/Main und München in einem Kalender einzusehen. Anschließend erhalten Sie eine "Appointment Confirmation", d. h. eine Terminbestätigung inklusive dem Zahlungsnachweis über die Visumantragsgebühr. Terminverschiebungen bzw. -absagen sind möglich.

Wenn Sie Ihren Termin mehr als zweimal verschieben, müssen Sie jedoch den gesamten Prozess von vorn durchlaufen und erneut die Visagebühr entrichten. Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Visa-Gebühren.

Je nach Visumtyp wird eine bestimmte Antragsgebühr pro Antragsteller:in erhoben, die auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet wird.

Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin. Die US-Beamten können und werden keine Rücksicht auf individuelle Reisepläne nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Interviews im US-Konsulat einbehalten und nach einer Bearbeitungszeit von ca. ein bis zwei Wochen per Einschreiben an eine deutsche Adresse zugestellt wird. Eine persönliche Abholung des Visums oder eine Ausstellung am gleichen Tag sind nicht möglich!

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.

Ja. Weil das H-1B Visum nur mit Einbeziehung des US-Unternehmens beantragt werden kann, ist ein US-Arbeitsplatzangebot zwingend notwendig. Im übrigen können US-Arbeitsvisa generell nicht ohne konkretes Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Zudem darf die Antragsstellung normalerweise nur durch den US-Arbeitgeber ("Petitioner") erfolgen und nicht durch den ausländischen Arbeitnehmer ("Beneficiary"). 

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