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Crewmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Personal auf Handels- und Kreuzfahrtschiffen aufgepasst: Wenn Sie als Crewmember, das heißt im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord, für einen begrenzten Zeitraum in die USA reisen, benötigen Sie ein sogenanntes C-1/D Visum. Wir schildern nachfolgend die Besonderheiten dieses Arbeitsvisums.

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C-1/D im Überblick

Visumkategorie: Arbeitsvisum

Zielgruppe: Crewmitglieder von int. Fluggesellschaften oder Schiffspersonal

Gültigkeit: 10 Jahre

Aufenthaltsdauer: max. 180 Tage für Airline Mitarbeitende, max. 29 Tage für Schiffspersonal

Besonderheiten: oft in Kombination mit B-1/B-2 Visum beantragt

Was ist das C-1D Visum?

Das C-1/D Visum ermöglicht Besatzungsmitgliedern bzw. Personal von internationalen Fluggesellschaften oder (Kreuzfahrt-) Schiffen im Rahmen ihrer Tätigkeit an Bord für einen temporären Aufenthalt in die USA einzureisen.

Bild von einem Schiff in den USA mit C-1D Crew

Das C-1/D Visum ist das meistausgestellte Visum für:

  • Flugbegleitende
  • Kapitäne
  • Pilot:innen
  • Techniker:innen
  • Schiffs- und Servicepersonal
  • alle anderen Arbeitnehmenden zum Einsatz an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs wie Unterhaltungskünstler:innen, Kosmetiker:innen, Musiker:innen etc.
Tipp:

Für andere Personengruppen, die nicht als Crewmitglieder angestellt sind, können unter bestimmten Bedingungen B-1 Visa beantragt werden. Darunter fallen Besatzungsmitglieder, die für die Wartung am Trockendock zuständig sind und für diese Tätigkeit eine Arbeitsvereinbarung vorzeigen können. Wer auf einer privaten Yacht arbeitet benötigt ebenfalls ein B-1 Visum.

Voraussetzungen für das C-1/D Visum

Die Nationalität des Schiffes / Flugzeuges auf dem die Crewmitglieder arbeiten, spielt bei der Visumausstellung keine Rolle.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:

Temporärer USA-Aufenthalt

Für die Genehmigung dieser Visumkategorie ist es notwendig nachzuweisen, dass die Tätigkeit an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs zum normalen Betrieb gehört. Besatzungsmitglieder, die sich mit ihrem C-1/D Visum in US-Gewässern oder dem US-Luftraum befinden, müssen die USA nach spätestens 29 Tagen verlassen. Als Ausreise definieren die US-Behörden, wenn das Schiff aus einem US-Hafen einen Hafen außerhalb der USA ansteuert (zu den USA zählt nicht nur das Festland sondern auch Alaska, Hawaii, Puerto Rico, Guam und die amerikanischen Virgin Islands).

Belege zur Tätigkeit als Crewmitglied

Um ein C-1/D Visum erhalten zu können, sollten Reisende idealerweise als Crewmitglied auf der Besatzungsliste der Fluggesellschaft oder des Schiffes stehen. Darüber hinaus muss ein Schreiben des Arbeitgebers, der das Arbeitsverhältnis bei der Airline bzw. beim (Kreuzfahrt-)Schiff bestätigt, vorliegen. Antragstellende dürfen keine Entgelte von der US-Seite bzw. einem US-Unternehmen erhalten.

Belege zur Rückkehrintention

Das bedeutet konkret, dass C-1/D Antragstellende ihren festen Wohnsitz außerhalb der USA behalten und beabsichtigten nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Es werden hier Belege benötigt (Immobilien, weitere Arbeitsstellen, etc.), die eine Bindung zum Heimatland nachweisen.

Wie lange ist das C-1/D Visum gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines C-1/D Visums hängt von der Nationalität des Antragstellenden ab. Anhand des sogenannten Reciprocity Schedule wird je nach Staatsangehörigkeit entschieden, für welchen Gültigkeitszeitraum das Visum ausgestellt wird.

Zum Beispiel wird für deutsche Staatsangehörige das C-1/D Visum normalerweise für 10 Jahre erteilt. Das bedeutet, dass hier erst wieder nach Ablauf der zehn Jahre ein neues Visum beantragt werden müsste.

Wie lange kann ich mit dem C-1/D Visum in den USA bleiben?

Mit einem C-1/D Visum ist ein maximaler Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von bis zu 29 Tagen pro Einreise erlaubt; entweder mehrfach hintereinander oder am Stück.

Die US-Grenzbeamt:innen treffen hier jedoch die finale Entscheidung und legen bei jeder Einreise individuell fest, wie lange die genaue Aufenthaltsdauer ist. Prüfen Sie daher unbedingt nach jeder Einreise Ihren I-94 Status, denn in den meisten Fällen gibt es keine Stempel mehr in den Reisepass.

Was kostet ein C-1/D Visum?

Die Visa-Gebühr für das C-1/D Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.

In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Darüber hinaus können für bestimmte C-1/D Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:

  • Kosten für die Reisepasszustellung
    (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für neues Passfoto
  • Kosten für neuen Reisepass
  • Reciprocity Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US Visa Service
  • erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Achtung

Mit diesem Visum ist es Ihnen nicht erlaubt, einer Beschäftigung für einen US-amerikanischen Arbeitgebenden nachzugehen. Das C-1/D Visum gestattet lediglich temporäre Aufenthalte in den USA im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung selbst muss die Person noch nicht angestellt sein, aber es sollte ein Vertrag vorliegen, der die zukünftige Beschäftigung an Bord bestätigt.

C-1/D Visum für die USA beantragen

Was muss ich bei der Beantragung beachten?

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines C-1/D-Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte wichtig sind. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Zweck der Reise über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines C-1/D-Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

C-1/D Antragstellende müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das C-1/D Visum in den meisten Fällen im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.

Wie lange dauert die Beantragung für ein C-1/D Visum?

Die Bearbeitungszeit hängt sehr stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen Konsulat oder der Saison abhängig. Daher sollten Sie für einen C-1/D Antrag rund vier bis acht Wochen einplanen. Ungefähr eine Woche nach dem erfolgreichen Interview im US-Konsulat wird dem Mitarbeitenden der Reisepass inklusive C-1/D Visum per Post zugeschickt.

Wie beantrage ich ein C-1/D Visum?

Für die Beantragung eines C-1/D Visums für die USA müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:

Der erste Schritt zur Beantragung eines C-1/D Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.

Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn sowie Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)

Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.

Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.

Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das C-1/D Visumanträge laufen.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Bezahlen Sie die C-1D Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
  2. Termin für das Visuminterview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Wenn Sie unseren US-Visa-Service beauftragen, kümmern wir uns um die Erstellung Ihres erforderlichen Online-Profils, übernehmen die konsularische Visaantragsgebühr und vereinbaren den Termin für Ihr persönliches Gespräch mit den US-Konsularbeamten.

Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.

Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben zum Zweck der Einreise
  • ggf. weitere Unterlagen wie: finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie des Mietvertrags, Lebenslauf etc.

Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird C-1/D Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.

Wenn Ihr C-1/D Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem C-1/D Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Versand per Post

Visumverlängerung ohne Konsulatsinterview

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass Antragstellende ihr US-Visum auch per Post beantragen können, ohne persönlich zu einem Konsulatsinterview erscheinen zu müssen. Die Möglichkeit dazu bietet das Interview Waiver Program.

Entscheidend für die postalische Einreichung des Visumantrags sind verschiedene Faktoren, darunter bestimmte Visakategorien, der Antragstellungsort sowie die individuelle Vorgeschichte bezüglich Visumablehnungen oder Vorstrafen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Programm keine automatische Visumzusage garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass Antragsteller:innen trotz postalischer Beantragung zu einem Interview geladen werden können, wobei die Entscheidung darüber von den jeweils zuständigen US-Beamt:innen getroffen wird.

Voraussetzungen für das Interview Waiver Program

Wann und wie erfahre ich, ob mein C-1/D Visum für die USA genehmigt wurde?

Die Visaerteilung für die Vereinigten Staaten obliegt den US-Auslandsvertretungen, das heißt den US-Konsulaten und Botschaften.

In der Regel treffen die US-Konsularbeamten am Tag des Visa-Interviews die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums für die USA. Somit erfahren Visumantragsteller normalerweise während des Interviewtermins, ob das Visum genehmigt wird oder nicht.

Die gängigsten Gründe für eine Ablehnung des Visums sind:

  • Unzureichende oder fehlerhafte Vorbereitung des Visumantrags
  • Falsche Angaben im Antragsformular
  • Mangelnde Nachweise
  • Die beantragte Visumkategorie entspricht nicht dem Zweck der Einreise
  • Der Antragsteller erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die beantragte Visumkategorie.

Den Status Ihres US-Visumantrags können Sie online einsehen.

Visumgenehmigung

Je nachdem, wie Sie Ihr Visum beantragt haben, ob im Konsulat oder postalisch, erhalten Sie entweder noch im Interview eine Einschätzung der US-Beamt:innen, ob Ihr Visum ausgestellt wird oder aber können jederzeit online über Ihr Profil den Status prüfen.

Überprüfung

Sollte es in Ihren Unterlagen offene Fragen geben, kann es dazu kommen, dass die Konsularbeamt:innen Ihren Visumantrag laut Paragraph 221(g) des Immigration and Nationality Act (INA) ablehnen.

Sollte dies passieren folgt das Administrative Processing, bei dem Ihr Antrag weiteren Sicherheitsüberprüfungen durchzogen wird. Hierbei können die Behörden unter Umständen weitere Unterlagen zur Nachreichung bei Ihnen anfordern.

Visumablehnung

Sollten die US-Beamt:innen bei der Prüfung zu dem Entschluss kommen, dass Sie sich nicht für das beantragte US-Visum qualifizieren, wird Ihr Antrag abgelehnt. 
Auch wenn diese Ablehnung nicht begründet werden muss, gibt es in den meisten Fällen einen Informationszettel mit Folgeanweisungen oder auch einen Ablehnungsbescheid.

Die folgenden Punkte sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:

  • Unterstellung einer Einwanderungsabsicht
  • Vermutung illegaler Arbeitsaufnahme
  • fehlende Dokumente

Wann wird ein C-1/D Visum abgelehnt?

Folgende Gründe können zu einer Ablehnung Ihres C-1/D Visums führen?

  • Angestellte mit begrenzter Berufserfahrung oder "beschränkten" Qualifikationen
  • Vorstrafen
  • Beteiligung an Drogendelikten
  • Eine ansteckende Krankheit bei einem Mitarbeitenden
  • Der Verdacht auf Einwanderungsabsichten
  • Vermutung der illegalen Beschäftigungsaufnahme
  • Unzureichende Antragsdokumentation

Was tun, wenn mein C-1/D Visum für die USA abgelehnt wurde?

Nach einer Ablehnung des C-1/D Visums können Antragsteller:innen grundsätzlich jederzeit einen neuen Antrag stellen, ohne eine festgelegte Wartezeit einhalten zu müssen.

Es wird empfohlen, einen erneuten Antrag derselben Kategorie nur dann zu stellen, wenn sich die Bedingungen oder Umstände seit dem ersten Visumantrag geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen nachzuweisen.

Jedoch ist es wenig sinnvoll, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie weiterhin nicht die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie erfüllen, wie z.B. den Nachweis der Rückkehrabsicht ins Heimatland, ausreichende finanzielle Mittel oder berufliches Spezialwissen. In der Praxis kann es daher oft mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, bis ein neuer Visumantrag (erfolgreich) gestellt werden kann.

Nach einer C-1/D Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag erneut von Grund auf stellen. Unter bestimmten Umständen kann für ein Arbeitsvisum eine alternative Visumkategorie in Betracht gezogen werden, was im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden kann.

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Unsere Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.
Tipp:

Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Ablehnung zu begründen, besteht die Möglichkeit, höflich nach dem Grund der Ablehnung zu fragen, wenn Sie Ihren Interviewtermin im US-Konsulat oder der US-Botschaft haben. Diese Information kann Ihnen bei einem erneuten Antrag auf ein US-Visum behilflich sein.

Für einen zweiten Anlauf sollte Ihr Visumantrag sorgfältig und überzeugend vorbereitet sein. Dazu gehört die Auswahl der richtigen Visumkategorie, die vollständige und korrekte Ausfüllung des DS-160 Online-Formulars sowie das Sammeln aussagekräftiger Nachweise.

Ist meine Einreise in die USA garantiert?

Viele Antragsteller:innen nehmen fälschlicherweise an, dass sie mit einem genehmigten US-Visum automatisch in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Jedoch gewährt ein Visum im Reisepass keine automatische Einreisegarantie in die USA.
Rechtlich gesehen ist ein US-Visum kein Aufenthaltstitel, daher besteht auch mit einem genehmigten Visum keine Gewähr auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges US-Visum erlaubt lediglich die Beantragung der Einreise an einem Grenzübergangspunkt wie beispielsweise einem Flughafen.

Die finale Entscheidung der Einreise und auch, wie lange Sie bleiben dürfen, entscheidet bei jeder Einreise der oder die Beamt:in an der Grenzkontrolle. Bitte beachten Sie, dass Sie nur noch in seltenen Fällen einen Einreisestempel in Ihrem Reisepass erhalten. Prüfen Sie daher sofort nach der Einreise online Ihren I-94 Status.

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Global Entry Voraussetzungen prüfen

C-1/D Visumverlängerung

Zur Planung der Verlängerung Ihres C-1/D Visums, sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat bzw. zuständiger US-Botschaft stark variieren können. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit ein.

Es ist wichtig zu wissen, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zudem stellt eine vorherige C-1/D Visumerteilung keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung dar. Alle Antragsunterlagen (Antragsformulare, Nachweise etc.) müssen erneut beim US-Konsulat eingereicht werden.

Daher ist es ratsam, den Antrag gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses.

Gegebenenfalls qualifizieren Sie sich für eine postalische Verlängerung, bei der Sie einen erneuten Interviewtermin umgehen können. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Interview Waiver Program.

US-Visa für C-1/D Familienangehörige

Anders als bei vielen anderen Visumkategorien der USA, besteht beim C-1 und auch D Visum keine Möglichkeit für Familienangehörige, ein abgeleitetes Visum zu erhalten. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass sich selbst C-1/D Visuminhabende nur für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum in den USA aufhalten dürfen, falls Sie nicht zusätzlich ein B-1/B-2 Visum besitzen. 

Familienmitglieder wie Ehepartner:innen oder auch Kinder sollten daher unbedingt die Voraussetzungen für ein ESTA oder auch B-1/B-2 Visum erfüllen. 

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
Häufig gestellte Fragen zum C-1/D Visum

Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.

Die Beantragung eines US-Visums muss über die offiziellen US-Behörden, z. B. die US-Konsulate und US-Botschaften, erfolgen. Dabei wird der eigentliche Visumantrag zwar online gestellt, allerdings muss fast ausnahmslos jeder Antragsteller persönlich in das Konsulat zum Visa-Interview. Bei einigen Arbeitsvisa ist es mitunter notwendig im Vorfeld des konsularischen Antragsverfahrens umfangreiche Akten postalisch an die US-Behörden in die USA zu senden.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen zur Visumbeantragung. Lesen Sie an anderer Stelle mehr über die Beantragung eines US-Visums.

Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.

Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, dass Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeiter:innen sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.

Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.

Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhaber*innen künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.

Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.

Nein, Global Entry ist nicht ausnahmslos mit allen US-Visa nutzbar. Wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, dann sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:

  • C-1
  • C-2
  • C-3
  • H-1C
  • H-2A
  • H-2B
  • H-2R
  • H-3
  • K-1
  • K-2
  • K-3
  • K-4
  • M-1
  • M-2
  • N-8
  • N-9
  • Q-1
  • Q-2
  • Q-3
  • S-5
  • S-6
  • S-7
  • T-1
  • T-2
  • T-3
  • T-4
  • T-5
  • U-1
  • U-2
  • U-3
  • U-4
  • U-5

Die Antragstellung erfolgt je nach Visumtyp über die US-Konsulate im Heimatland oder zusätzlich über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS). In Deutschland können Sie beispielsweise im US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München einen Antrag stellen.

Alle Antragstellenden eines Nichteinwanderungsvisums müssen neben dem Online-Antrag DS-160 ein Visa-Profil auf der Website des Visa-Informationsdienstes anlegen zwecks Terminvereinbarung und Zahlung der Visabearbeitungsgebühr.

In einem ersten Schritt nehmen Sie die Zahlung der Visagebühr vor (bitte beachten Sie, dass die Antragsgebühr bei Ablehnung Ihres Visums nicht zurückerstattet wird). Die Gebühr kann per Kreditkarte oder in bar bei einer Bank gezahlt werden. In der Regel erhalten Sie per E-Mail Bescheid, dass der Zahlungseingang erfolgt ist und Ihr Account freigeschaltet wurde, so dass die Terminvereinbarung vorgenommen werden kann.

Die Interviewterminvereinbarung muss online über das Visa-Profil gemacht werden. Wenn Sie den Termin online über Ihr Visa-Profil vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit die noch freien Termine der US-Konsulate in Berlin, Frankfurt/Main und München in einem Kalender einzusehen. Anschließend erhalten Sie eine "Appointment Confirmation", d. h. eine Terminbestätigung inklusive dem Zahlungsnachweis über die Visumantragsgebühr. Terminverschiebungen bzw. -absagen sind möglich.

Wenn Sie Ihren Termin mehr als zweimal verschieben, müssen Sie jedoch den gesamten Prozess von vorn durchlaufen und erneut die Visagebühr entrichten. Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Visa-Gebühren.

Je nach Visumtyp wird eine bestimmte Antragsgebühr pro Antragsteller:in erhoben, die auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet wird.

Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin. Die US-Beamten können und werden keine Rücksicht auf individuelle Reisepläne nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Interviews im US-Konsulat einbehalten und nach einer Bearbeitungszeit von ca. ein bis zwei Wochen per Einschreiben an eine deutsche Adresse zugestellt wird. Eine persönliche Abholung des Visums oder eine Ausstellung am gleichen Tag sind nicht möglich!

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.

Anträge für C-1/D Visa werden beim zuständigen US-Konsulat der Vereinigten Staaten im Heimatland (nicht im Herkunftsland) gestellt.
Im Allgemeinen erfolgt die Beantragung eines US-Visums in dem Land, in dem sich der aktuelle Lebensmittelpunkt des Antragstellers befindet. In Deutschland kann beispielsweise im US-Konsulat Frankfurt/Main, Berlin oder München ein Antrag gestellt werden. In Österreich ist das Generalkonsulat in Wien zuständig, in der Schweiz das US-Konsulat in Bern.
WICHTIG: Seit dem Jahr 2001 besteht eine persönliche Erscheinungspflicht ausnahmslos aller Antragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren. Das heißt, alle Visumantragsteller in diesem Alter müssen bei einem persönlichen Interview im US-Konsulat ihren Antrag stellen. Es werden vorab keine Unterlagen postalisch eingereicht (Ausnahme: Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahre, hier erfolgt der Antrag via Post). Eine weitere Ausnahme bildet derzeit das seit 2011 in einigen US-Konsulaten eingeführte Visa Reissuance Program.
Seit dem 14.12.2013 gibt es ein neues Verfahren für die Bearbeitung von US-Nichteinwanderungsvisa. Alle Antragsteller eines Nichteinwanderungsvisums müssen neben dem Online-Antrag DS-160 ab sofort ein Profil auf der Website des neuen Visa-Informationsdienstes CGI Stanley anlegen zwecks Terminvereinbarung und Zahlung der Visabearbeitungsgebühr.
In einem ersten Schritt nehmen Sie die Zahlung der Visagebühr vor (bitte beachten Sie, dass die Antragsgebühr bei Ablehnung Ihres Visums nicht zurückerstattet wird). Die Gebühr kann per Online-Banküberweisung, SOFORT-Überweisung (elektronische Überweisung), Kreditkarte oder in Bar bei einer Bank gezahlt werden. In der Regel erhalten Sie per E-Mail Bescheid, dass der Zahlungseingang erfolgt ist und Ihr Account freigeschaltet wurde, so dass die Terminvereinbarung vorgenommen werden kann.
Die Interviewterminvereinbarung muss entweder online auf der CGI Stanley Website oder telefonisch über das CGI Callcenter unter der Rufnummer +49 (0)32221093243 vorgenommen werden. Wenn Sie den Termin online über Ihr Profil vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit die noch freien Termine der US-Konsulate in Berlin, Frankfurt/Main und München in einem Kalender einzusehen. Anschließend erhalten Sie eine "Appointment Confirmation", d. h. eine Terminbestätigung inklusive dem Zahlungsnachweis über die Visumantragsgebühr. Terminverschiebungen bzw. -absagen sind möglich. Wenn Sie Ihren Termin mehr als zweimal verschieben, müssen Sie jedoch den gesamten Prozess von vorn durchlaufen und erneut die Visagebühr entrichten. Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der offiziellen Website des U.S. State Department. Bei Ablehnung Ihres Visums wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
Zu den Hauptreisezeiten (Sommer- und Wintermonate) können leicht Wartezeiten von bis zu vier Wochen entstehen. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin, denn die US-Beamten können und werden keine Rücksicht auf individuelle Reisepläne nehmen.
Bitte bereiten Sie Ihren Antrag sorgfältig vor, da die Anträge durchaus streng geprüft werden. Grundsätzlich müssen Antragsteller beim Interviewtermin das gängige Antragsformular DS-160 und die "Appointment Confirmation" mit sich führen und ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (nicht USA!) sowie ihre Rückkehrabsichten ins Heimatland belegbar nachweisen. Zudem werden vom Gesetzgeber Dokumente zur beruflichen Tätigkeit, dem Arbeitgeber, Qualifikationsnachweise etc. gefordert. Vorzulegen ist der Arbeitsvertrag mit einer Luftverkehrslinie oder Reederei, die einen Transit durch die USA, die Weiterreise in ein Drittland oder den Anflug bzw. die Ansteuerung des Landes als regelmäßig notwendig attestiert. Zusätzlich wird ein Schreiben des ausländischen Arbeitgebers erwartet, in dem die genaue Berufstätigkeit an Bord sowie die Dauer des Einsatzes vermerkt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Interviews im US-Konsulat einbehalten und nach einer Bearbeitungszeit von ca. ein bis zwei Wochen per Einschreiben an eine deutsche Adresse zugestellt wird. Eine persönliche Abholung des Visums oder eine Ausstellung am gleichen Tag sind nicht möglich!

In der Regel werden die kombinierten Crewmember/Transitvisa auf zehn Jahre erteilt (variiert nach Staatsangehörigkeit), können allerdings vom Konsularbeamten auch auf kürzere Zeiträume beschränkt werden.

Nicht nur die Antragsteller selbst, sondern auch der ausländische Arbeitgeber muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, um sich für die C-1/D Kategorie zu qualifizieren. So werden Crewmitglieder-Visa ausschließlich für Mitarbeiter von kommerziellen, international tätigen Reedereien und Fluggesellschaften ausgestellt. Mitarbeiter auf privaten Yachten oder Jets, die nicht zu einer bei den US-Behörden registrierten Reederei oder Fluggesellschaft gehören, benötigen ein B-1 Visum.
Die Nutzung der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program) ist in diesem Fall nicht möglich.

Streng genommen stellt die C-1/D-Kategorie kein US-Arbeitsvisum dar. Es erlaubt nämlich lediglich die Arbeitsaufnahme für eine Reederei oder Fluglinie, die außerhalb der Vereinigten Staaten lokalisiert ist – und damit auf dem Gebiet der USA in deren Auftrag tätig zu werden.
C-1/D Visuminhaber ist es daher nicht gestattet, für einen US-amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Falls dies geplant ist, muss ein Arbeitsvisum (H-, L- oder E-Visum) im Vorfeld beantragt werden.

Der US-Gesetzgeber sieht keine Statusverlängerung und/oder keinen Statuswechsel für C-1/D Visuminhabende innerhalb der Vereinigten Staaten vor. Crewmember, die sich in den USA aufhalten, können sich deshalb beispielsweise nicht auf Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde für ein Arbeitsvisum oder gar eine GreenCard bewerben oder Ihren Aufenthalt vor Ort verlängern.

Begleitende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis 21 Jahren erhalten kein abgeleitetes Visum (im Gegensatz zu anderen Kategorien wie H-1B oder L-1). Wenn Familienangehörige Crew-Mitglieder begleiten möchten, kann z. B. ein B-2 Besuchervisum beantragt werden.
WICHTIG: Das B-2 Visum ermöglicht keine Arbeitsaufnahme oder den Besuch einer Bildungseinrichtung!

Wie erwähnt, qualifiziert sich für ein C-1/D Visum die Belegschaft von Fluggesellschaften oder Schifffahrtsunternehmen: Beispielsweise Piloten, Kapitäne, Stewards, Techniker, Musiker und Entertainer an Board, Seeleute, Flugbegleiter, Rettungskräfte und alle anderen Arbeitnehmer an Bord, die Dienstleistungen erbringen.

In aller Regel erfahren Antragsteller bereits am Tag ihres Interviews, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben des Konsulats. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht begründet werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen – je nach Visumkategorie – von der Unterstellung einer Einwanderungsintention, über die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme bis hin zu mangelhafter Antragsdokumentation.
Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch besteht für den Antragsteller zwar keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ohne eklatante Verbesserung der Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) eine erneute Antragstellung wenig sinnvoll erscheint.

Arbeitsvisa für die Vereinigten Staaten können i.d.R. nicht ohne konkretes US-Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Offizieller Antragsteller ("Petitioner") ist das US-Unternehmen der Unternehmensgruppe für den zukünftigen Mitarbeiter ("Beneficiary"). Eine eigenständige Petition durch den ausländischen Arbeitnehmer ist nicht möglich.

Beim L-1 Visumantragsprozess sind mindestens zwei Unternehmenseinheiten der Firmengruppe involviert - der ausländische Arbeitgeber, sowie der US-Standort.

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