Immer wieder erhalten wir Anfragen zum Thema Administrative Processing bei US-Visumanträgen. Welche Ursachen diese zusätzliche Prüfung hat, wird im Folgenden geklärt.
Generell ist bei jedem Visumantrag die Prüfung durch einen Konsularbeamten im Rahmen eines persönlichen Visa-Interviews im Konsulat vorgesehen. In der Regel müssen alle Visumantragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren persönlich in einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden (Ausnahme: Visa Reissuance Program).
In den meisten Fällen wird direkt vor Ort über den Antrag entschieden: Der Konsularbeamte prüft den Visumantrag anhand der regulären Antragsdokumente sowie ggf. weiterer Belege und Unterlagen und fällt auf dieser Basis seine Entscheidung.
Bestimmt der Konsularbeamte, das Visum nicht sofort zu genehmigen, folgt eine vorerst ausgesprochene Visumablehnung laut Paragraph 221(g) des Immigration and Nationality Act (INA). Die Konsequenz daraus ist das sogenannte "Administrative Processing" – der Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung.
Die Entscheidung des US-Beamten kann aus folgenden Gründen getroffen werden:
Darüber hinaus erklären sich die Verzögerungen bei der Visumbearbeitung u. a. durch verschärfte Sicherheitsvorkehrungen und Mechanismen, die Betrug vorbeugen sollen.
Zunächst einmal können Sie nichts weiter tun, als abwarten und auf eine möglichst zügige Bearbeitung Ihres Visumantrags hoffen.
Falls sich Ihr Visumantrag bereits längere Zeit im Administrative Processing befindet, können Sie beim US-Konsulat den aktuellen Status erfragen. Sie sollten die US-Behörden jedoch erst nach Ablauf von 60 Tagen nach dem Visa-Interview bzw. dem Nachreichen weiterer Antragsdokumente (je nachdem, welches Ereignis später stattfand) kontaktieren.
aktualisiert am 22.10.2018
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Kommentare
Guten Tag,
leider hören wir das von Kunden aus dem Irak häufiger. Auch die Wartezeit nun nicht planbar, manchmal dauert es nur ein paar Wochen, es kann aber ein Monate dauern.
In diesem Artikel finden Sie einige Hinweise zur Thematik: https://www.usvisaservice.de/news/article/ds-5535-formular-supplemental-questions-for-applicants/
Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns, wenn Sie eine Beratung wünschen. Viel Erfolg!
Ihr US Visa Service Team
da mein ESTA-Antrag abgelehnt wurde, musste ich von Köln nach München reisen, um das VISA-B2-Interview beim US-Konsulat durchzuführen. Obwohl ich alle Unterlagen dabei hatte und keine strafrechtlichen Auffälligkeiten habe, wurde mein Visum-Antrag nach 3 Minuten vom US-Officer abgelehnt. Stattdessen gab er mir meinen Reisepass zurück und händigte mir einen Zettel mit der Aufschrift "Zusätzliche Informationen (DS-5535)" aus.
Ich bin eine junge deutsche Staatsbürgerin mit kurdischen Wurzeln aus dem Nord-Irak. Seit ich denken kann, lebe und arbeite ich in Deutschland. Wir haben unsere 2-wöchigen Reise durch die Westküste Kaliforniens schon komplett gebucht. Anfang Juni sollte es eigentlich losgehen und nun das.
Hallo! Der Grund für das Administrative Processing könnte tatsächlich die Namensdoppelung in den Sicherheitsdatenbanken der US-Behörden sein. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Wie bereits oben beschrieben, können Sie versuchen, in regelmäßigen Abständen beim US-Konsulat nachzuhaken. Leider können wir an dieser Stelle keine konkrete Hilfestellung leisten.
auch wir warten bereits seid September 2019 auf einen Bescheid. Nachdem ein genehmigtes Esta entzogen wurde (ohne Info per Mail etc) und wir alles stornieren mußten (Flüge, Hotels, Mietwagen) haben wir kurzfristig ein Visum beantragt. Seid dem trägt der Status:
Administrative Processing
Im Internet haben wir dann einen deutschen Staatsbürger gefunden, der aus dem Vollzug leider nicht wieder eingekehrt ist und leider auch genau den gleichen Namen hat.
Wir gehen stark davon aus, daß deswegen das genehmigte Esta abgelehnt wurde und auch das Visum auf sich warten läßt.
Hallo! Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Visumantragsteller, die ins Administrative Processing Verfahren fallen, mehrere Monate auf eine abschließende Entscheidung warten müssen.
Bei Antragstellern, die weder einwanderungsrechtliche Verstöße noch z. B. Vorstrafen haben, diese aber dennoch einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, liegt es häufig schlichtweg an einer Namensdoppelung in den US-Sicherheitsdatenbanken. Bei jedem Visumantrag werden Ihre Stammdaten auf mögliche Einträge überprüft. Existiert eine Person mit einem identischen Namen, über die es einen Eintrag gibt, rutschen Sie automatisch ins Administrative Proecssing. Das US-Konsulat leitet die Informationen des Antragstellers dann an die internen US-Stellen weiter und man überprüft, ob irgendwelche Gründe gegen eine Visumerteilung sprechen. Erst, wenn das US-Konsulat intern das „GO“ erhält, dass gegen Sie nichts vorliegt, kann das Visum erteilt werden. Den Konsularbeamten sind deshalb selbst die Hände gebunden, da man auf die entsprechende Entscheidung warten muss.
Wie lange der Prozess dauert, ist sehr unterschiedlich. Wartezeiten bis zu sechs Monaten sind keine Seltenheit, auch Wartezeiten bis zu einem Jahr.
Zwei Jahre sind durchaus außergewöhnlich lange und eher selten. Leider bleibt Ihnen aktuell nichts anderes, als regelmäßig beim Konsulat nachzufragen und sich damit in Erinnerung zu bringen. Sollten Sie das Visum im Rahmen eines Arbeitseinsatzes beantragt haben, könnte ggf. Ihr Arbeitgeber ein Schreiben an die Botschaft senden mit der Dringlichkeit Ihres Einsatzes und der möglichen negativen Konsequenzen für den US-Standort. In der Regel lassen sich die Behörden allerdings nicht drängeln.
Es tut uns leid, dass auch wir Ihnen hier nicht direkt weiterhelfen können.
ich ( ein unbescholtener Österreicher) warte jetzt schon fast 2 Jahre und erhalte immer nur die Auskunft "Administrative Processing " Bitte warten
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