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Aktualisiert am 13.01.2017

Formulare unterschreiben

Die US-Einwanderungsbehörde hat klargestellt, dass Antragsteller fast alle Formulare eigenhändig unterschreiben müssen. Wurden dennoch Anpassungen umgesetzt?
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Die US-Einwanderungsbehörde hat klargestellt, dass Antragsteller fast alle Formulare eigenhändig unterschreiben müssen. Wurden dennoch Anpassungen umgesetzt? 

Entgegen der Ankündigung im "Policy Memorandum" vom 7. Juni 2016, hat die amerikanische Einwanderungsbehörde USCIS nun erklärt, dass Antragsteller nach wie vor auf nahezu allen Formularen eine Originalunterschrift leisten müssen. Damit wurde die Verwirrung ob einer Lockerung der Signaturbestimmungen aufgelöst.

Keine Umsetzung des Policy Memos in Sicht

Antragsteller beispielsweise von H-1B oder L-Visa hatten sich schon auf eine vereinfachte Unterschriftenregelung gefreut. Laut dem vorläufigen Regelungsvermerk "Signatures on Paper Applications, Petitions, Requests, and Other Documents Filed with U.S. Citizenship and Immigration Services" wären bei der Antragseinreichung auch kopierte, gescannte, gefaxte oder anderweitig vervielfältigte Formulare ohne Originalunterschrift zulässig, vorausgesetzt das vervielfältigte Formular wurde im Original eigenständig vom Antragsteller unterschrieben.

Auf Nachfragen seitens der Vereinigung amerikanischer Einwanderungsanwälte ("American Immigration Lawyers Association", AILA) äußerte die USCIS, dass eine Originalunterschrift ("wet ink") noch immer zwingend erforderlich sei. Die US-Einwanderungsbehörde nimmt folglich weder Fotokopien von unterschriebenen Formularen noch maschinengeschriebene Namen anstelle einer Originalunterschrift an. Damit ist das vorläufige Policy Memorandum im Wesentlichen bedeutungslos und aktuell gibt es auch keine Pläne seitens der USCIS, die Unterschriftenregelung zu lockern.

Fazit

Sicherlich sind Sie als Antragsteller enttäuscht zu erfahren, dass die Unterschriftenregelung und infolgedessen der Antragsprozess bei der US-Einwanderungsbehörde in absehbarer Zukunft nicht vereinfacht wird. Dennoch würden sich mögliche Änderungen bei den Formularen durch die Veröffentlichung des vorläufigen Regelungsvermerks einfacher und schneller umsetzen lassen. Wir informieren Sie, sobald konkrete Pläne über die Lockerung der Signaturbestimmungen vorliegen.

Datum:

Aktualisiert am 13.01.2017