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Aktualisiert am 02.06.2015

Geänderte Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme

Die Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme wurden kürzlich geändert. Welche Neuerungen sich bei Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung für Inhaber eines J-1 oder J-2 Visums ergeben, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
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Die Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme wurden kürzlich geändert. Welche Neuerungen sich bei Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung für Inhaber eines J-1 oder J-2 Visums ergeben, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Seit dem 15. Mai 2015 gelten geänderte Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme.

Jeder Teilnehmer eines J-1 Austauschprogramms, d. h. jede Person, die mit einem J-1 oder J-2 Visum in die USA einreist, muss während der gesamten Programmdauer im Besitz einer gültigen Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung sein. Oftmals sind Versicherungen, die den Mindestanforderungen des U.S. Department of State entsprechen, bereits in den Programmgebühren des jeweiligen Visumsponsors enthalten. In einigen Fällen ist der J-Visumantragsteller jedoch verpflichtet sich eigenständig zu versichern.

Änderung der Mindestanforderungen

Für die Auslandsversicherungen gelten vom U.S. Department of State vorgeschriebene Mindestanforderungen, die von jedem J-1 Visumsponsor bzw. Antragsteller eingehalten werden müssen.

Seit Oktober 2014 nimmt das US-Außenministerium verstärkt Änderungen in den Exchange Visitor Regularien vor. Unter anderem werden für alle Exchange Visitor Programmteilnehmer die vorgeschriebenen Mindestanforderungen für Versicherungsleistungen erhöht.
Für alle Antragsteller eines J-1 oder J-2 Visums, deren Programm am oder nach dem 15. Mai 2015 beginnt, werden nun folgende Leistungen vorausgesetzt:

  • Medical benefits of at least $100,000 per accident or illness (medizinische Hilfe von mindestens 100.000 US-Dollar pro Unfall oder Krankheit)
  • Repatriation of remains in the amount of $25,000 (Rückführung der sterblichen Überreste bis 25.000 US-Dollar)
  • Expenses associated with the medical evacuation of the exchange visitor to his or her home country in the amount of $50,000 (Kosten bis 50.000 US-Dollar, die durch medizinische Evakuierung des Exchange Visitors in ihre oder seine Heimat entstehen)
  • A deductible not to exceed $500 per accident or illness (ein Eigenanteil, der 500 US-Dollar pro Unfall oder Krankheit nicht überschreitet)

Es ist ratsam sich die Leistungsbeschreibungen der Versicherung genau anzuschauen, auch wenn diese vom Visumsponsor gestellt wird. Oftmals werden lediglich die Mindestanforderungen erfüllt, wodurch im schlimmsten Fall sehr hohe zusätzliche Kosten anfallen können.

Je nach Aufenthaltsdauer oder individuellen Reise- und Freizeitplänen empfiehlt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall oder bei einem Unfall eine höhere Versicherungssumme abdeckt.

 

Datum:

Aktualisiert am 02.06.2015