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Aktualisiert am 01.09.2017

Interviewpflicht für Personen, die eine Employment-Based GreenCard beantragen

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS ordnet nun auch persönliche Interviews mit einem USCIS-Beamten für Personen an, die eine sogenannte Employment-Based GreenCard beantragen.
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Die US-Einwanderungsbehörde USCIS ordnet nun auch persönliche Interviews mit einem USCIS-Beamten für Personen an, die eine sogenannte Employment-Based GreenCard beantragen. 

Diese Änderung geht mit der im März 2017 von Präsident Donald Trump erlassenen Executive Order 13780 "Protecting The Nation From Foreign Terrorist Entry Into The United States" einher und ist Teil der umfangreichen Strategie der Behörde, die Aufdeckung und Verhinderung von Betrug zu verbessern.

Wirksamkeit ab 01.10.2017

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 werden persönliche Interviews nun auch für die folgenden Kategorien eingeführt:

  • Personen, die im Rahmen eines GreenCard-Statusanpassungsverfahrens über den US-Arbeitgeber ihren Nichteinwanderungs- auf einen Einwanderungsstatus innerhalb der USA ändern ("Adjustment of Status for Employment-Based GreenCards" mittels Formular I-485 "Application to Register Permanent Residence or Adjust Status").
  • Familienangehörige von Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die bereits einen entsprechenden Antrag auf dauerhaften Aufenthalt in den USA gestellt haben (Formular I-730 "Refugee/Asylee Relative Petition").

Maßnahmen zur stärkeren Sicherheitsüberprüfung

Bis dato waren persönliche Interviews von potentiellen Einwanderern im Rahmen des Statusanpassungsverfahrens für arbeitsplatzbezogene GreenCards (z. B. EB-1C) eher unüblich und wurden nur in Ausnahmefällen angeordnet.  

Die Einführung von obligatorischen Interviews sind dem geschäftsführenden USCIS Direktor James W. McCament zufolge Ausdruck der US-Behörde, die Integrität des US-amerikanischen Einwanderungssystems zu stärken. Zudem arbeiten die Beamten der USCIS und der Bundesbehörden zusammen daran, noch effektivere Screening- und Sicherheitsüberprüfungen für Personen zu entwickeln, die dauerhaft in den USA leben möchten.

Die Durchführung solcher persönlichen Interviews im Rahmen von Einwanderungsverfahren über die Arbeitsstelle soll es den Beamten ermöglichen,

  • die entsprechenden Anträge genauer zu überprüfen,
  • in den persönlichen Interviews möglicherweise neue Informationen zu erhalten, die für den Entscheidungsprozess relevant sein könnten,
  • die Glaubwürdigkeit der Antragsteller festzustellen und
  • mögliche Betrugsversuche besser aufdecken zu können.

Um den neuen Bearbeitungsprozessen bzw. der erhöhten Fallbearbeitung gerecht zu werden, fördert die USCIS interne Schulungen der Mitarbeiter und die Einführung neuer Technologien.

Die US-Einwanderungsbehörde gab darüber hinaus bekannt, die persönlichen Interviews auch auf weitere Einwanderungskategorien im Rahmen von Statusanpassungsverfahren auszuweiten. Bis dato waren diese Interviews eher nur üblich im Zusammenhang mit Familienzusammenführungsanträgen (Heirat).

Datum:

Aktualisiert am 01.09.2017