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Aktualisiert am 19.08.2014

Konsularische Interviewtermine außerhalb des Heimatlandes

Im Rahmen der Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums für die USA stellt sich für immer mehr Antragsteller die Frage, ob das obligatorische Visainterview in einem Drittland stattfinden kann.
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Im Rahmen der Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums für die USA stellt sich für immer mehr Antragsteller die Frage, ob das obligatorische Visainterview in einem Drittland stattfinden kann.

Jeder Visumantragsteller im Alter von 14-79 Jahren muss heutzutage einen Interviewtermin an einem zuständigen US-Konsulat wahrnehmen (Ausnahme: Visa Reissuance Program). In der Regel fordern die US-Behörden, dass diese Visainterviews im Heimatland des Antragstellers stattfinden. Im Zuge der Globalisierung ist dies jedoch für einige Visumantragsteller, die sich zu beruflichen oder privaten Zwecken in einem Drittland aufhalten, eine besondere Last, sich allein für den Interviewtermin wieder ins Heimatland zu begeben.
So würde beispielsweise ein deutscher Antragsteller, der vorübergehend in Brasilien arbeitet, eher seinen Termin an einem US-Konsulat in Brasilien wahrnehmen, als allein für den Visuminterviewtermin wieder nach Deutschland zurückfliegen zu müssen.

Auch wenn es oftmals einfacher erscheint, können nicht alle Drittstaatsangehörigen (Third Country Nationals, TCN), das Interview im derzeitigen Aufenthaltsland absolvieren. Jedes US-Konsulat hat eigene, strikte Richtlinien in Bezug auf Drittstaatsangehörige und lässt nicht zu, dass Personen ohne Weiteres Interviewtermine in einem Drittland wahrnehmen. D. h., es liegt im Ermessen des jeweiligen Konsulates, ob es sich für den Visumantragsprozess für Drittstaatsangehörige zuständig erklärt. Deshalb ist es immer ratsam, sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob der Visumantragsprozess in einem Land außerhalb des Heimatlandes vollzogen werden kann.

Amerikanische Botschaften und Konsulate in Kanada und Mexiko dürfen u. a. keine Visumanträge von Drittstaatlern annehmen, die aus Sicht der US-Behörden in terroristische Aktivitäten involviert sind. Außerdem akzeptieren die meisten US-Konsulate keine Drittstaatsangehörigen für E-1 und E-2 Visaabwicklungen, was bedeutet, dass diese Antragsteller ihren E-1 bzw. E-2 Antrag im Heimatland stellen müssen.

Datum:

Aktualisiert am 19.08.2014