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Aktualisiert am 14.08.2015

Visumfrage des Monats - Konsequenzen bei Terminverschiebungen

IHRE FRAGE: Unser Mitarbeiter hat morgen seinen Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main im Rahmen der Beantragung eines E-2 Visums. Leider ist er erkrankt und kann den Termin nicht wahrnehmen. Müssen wir das Konsulat benachrichtigen bzw. wie können wir seinen Termin verschieben? Hat das Nichterscheinen irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Erteilung des Visums? Leider mussten wir vorher den Termin schon zweimal verschieben. Wir sind etwas in Sorge.
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IHRE FRAGE:

Unser Mitarbeiter hat morgen seinen Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main im Rahmen der Beantragung eines E-2 Visums. Leider ist er erkrankt und kann den Termin nicht wahrnehmen. Müssen wir das Konsulat benachrichtigen bzw. wie können wir seinen Termin verschieben? Hat das Nichterscheinen irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Erteilung des Visums? Leider mussten wir vorher den Termin schon zweimal verschieben. Wir sind etwas in Sorge.

UNSERE ANTWORT:

Vorab können wir Sie beruhigen. Das Nichterscheinen zum Termin bzw. die Verschiebung hat keine negativen Konsequenzen auf die Visumbeantragung. Es kommt regelmäßig vor, dass Interviewtermine auf Grund von Krankheit oder anderen wichtigen betriebsbedingten oder privaten Ereignissen storniert bzw. verschoben werden müssen.
Für Sie ist Folgendes wichtig zu wissen:

  1. Interviewtermine können über das Online-Profil bis zu zweimal kostenlos verschoben werden. Eine dritte Terminverschiebung ist möglich, es muss dann allerdings die Visumgebühr erneut entrichtet werden, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Da Sie den Termin des Mitarbeiters bereits zweimal verlegen mussten, muss zunächst die konsularische Antragsgebühr für E-Visa (aktuell 194,75 Euro) noch einmal über das Online-Profil bezahlt werden (per Kreditkarte oder Online-Überweisung). Erst dann kann eine neue Terminierung vorgenommen werden.
  2. Terminverschiebungen sind darüber hinaus nur bis zu 24 Stunden vor dem Termin im Konsulat möglich. Danach ist ein Zugriff im Online-Profil auf den Terminkalender kurzzeitig gesperrt. Der Termin verfällt dann einfach. Wie erwähnt hat dies keine negativen Auswirkungen auf den Visumantragsprozess bzw. die Bewilligungswahrscheinlichkeit. Eine erneute Vereinbarung eines Termins ist dann erst wieder am Folgetag des ursprünglich vereinbarten Interviewtermins möglich. Falls der Zugriff auf den Terminkalender für Ihren Mitarbeiter gerade nicht möglich ist, dann hat das Nichterscheinen, könnte Ihr Mitarbeiter allerdings über das Online-Profil unter dem Punkt "Provide Feedback/Kontakt" eine Nachricht hinterlassen, dass er den Termin morgen nicht wahrnehmen kann. Das ist aber nicht verpflichtend.

 

Datum:

Aktualisiert am 14.08.2015