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Das H-1B Visum ermöglicht eine befristete Arbeitsaufnahme für ausländische Personen mit einem akademischen Abschluss bzw. einem Äquivalent und einem entsprechenden US-Arbeitsplatzangebot. Das H-1B Arbeitsvisum birgt allerdings aufgrund strenger Zugangsvoraussetzungen und zahlenmäßiger Limitierung viele Fallstricke und Hürden.

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Was ist das H-1B Visum?

Bei der H-1B Kategorie handelt es sich um ein klassisches Arbeitsvisum für die USA, das jedoch ausschließlich höher qualifizierten Arbeitnehmenden vorbehalten ist. Das H-1B Visum wird von spezialisierten Fachkräften wie Ingenieur:innen, Wissenschaftler:innen und Architekt:innen beantragt, die für eine begrenzte Zeit in den USA arbeiten möchten.

Bild von einer ausländischen Fachkraft mit H-1B Visum

Welche Voraussetzungen gelten beim H-1B Visum?

Das H-1B Visum ist unternehmensgebunden, d. h. offizielle Antragstellende (Petitioner) sind die US-Unternehmen für die zukünftigen Mitarbeitenden (Beneficiary). Unabdingbare Voraussetzung ist deshalb ein konkretes Stellenangebot in den Vereinigten Staaten von einem US-Arbeitgeber. Die ausländische Person kann mit dem H-1B Visum ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, welches den Antrag gestellt hat. Auch Non-Profit-, Regierungsorganisationen oder Bildungseinrichtungen (z. B. US-Universitäten) können als Antragstellende fungieren.

Die zukünftige H-1B Position in den USA für die ausländischen Mitarbeitenden muss "H-1B fähig" sein, also einer Tätigkeit der Specialty Occupations entsprechen. Per Definition der US-Behörden sind damit Berufsfelder in den USA gemeint, die mindestens ein US Bachelor's Degree voraussetzen oder ein entsprechendes Äquivalent im Arbeitsbereich. Darunter fallen hochqualifizierte Arbeitnehmende u. a. der folgenden Berufsfelder:

  • Rechtsanwält:innen
  • Ingenieur:innen
  • Architekt:innen
  • Mediziner:innen

Es qualifizieren sich also nur solche Personen für ein H-1B Visum, die mindestens über ein US Bachelor's Degree verfügen oder über einen außerhalb der USA erworbenen akademischen Abschluss als Äquivalent. Auch eine Kombination aus schulischer Qualifikation und Berufserfahrung, die als gleichwertig zu einem US Bachelor's Degree anerkannt wird, ist denkbar und kann mittels sogenannter Foreign Credential Evaluations bzw. Work Experience Evaluations in den Vereinigten Staaten nachgewiesen werden.

Wie lange ist das H-1B Visum gültig?

Das H-1B Visum wird im Erstantrag auf maximal drei Jahre bewilligt und kann auf weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer von sechs Jahren darf nur dann überschritten werden, wenn rechtzeitig eine arbeitsplatzbezogene Green Card von Seiten des US-Unternehmens beantragt wurde (= AC-21 rule).

Visum für Familienangehörige

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie die Hauptantragstellenden ein abgeleitetes H-4 Visum.

Besonderheiten:

  • Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze (21 Jahre), müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
  • Ehepartner:innen und Kinder können mit dem H-4 Visum private und öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen.
  • Ehepartner:innen können mit dem H-4 Visum keine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist also grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Kinder.
    Die Beantragung einer EAD ist in Ausnahmefällen dann möglich, wenn sich die Ehepartner:innen (mit H-1B Status) bereits in einem laufenden I-140 bzw. Statusanpassungsverfahren auf Einwanderung (Green Card Verfahren) unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen befinden.

Alternativen zum H-1B Visum

Eine Pauschallösung für Personen, deren H-1B Antrag von der USCIS nicht berücksichtigt werden konnte oder nicht bewilligt wurde, gibt es nicht.

Ob und wenn ja, welche andere US-Arbeitsvisakategorie als "Ersatz" dienen könnte, muss im Einzelfall geklärt werden.

In manchen Fällen kann beispielsweise die Beantragung eines L-1 Visums oder O-1 Visums in Betracht gezogen werden.

Wir beraten Sie gern zu möglichen Alternativen.

H-1B Quotensystem (H-1B Cap)

Die H-1B Visumkategorie ist zahlenmäßig limitiert und unterliegt einem Quotensystem, dem sogenannten H-1B Cap, welches jeweils für ein US-Steuerjahr gilt. Das US-Steuerjahr oder Fiscal Year, kurz FY, beschreibt den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober eines Jahres und dem 30. September des Folgejahres.

Insgesamt stehen pro Steuerjahr lediglich 85.000 H-1B Visa zur Verfügung. Während sich viele namhafte (Tech-)Unternehmen in den USA seit Jahren für eine Ausweitung des H-1B Programms aussprechen, stehen die US-Behörden bzw. auch einige US-Verbände dieser Bewegung weiterhin kritisch gegenüber.

Die Anzahl an H-1B Visa verteilt sich auf zwei "H-1B Caps":

TYP DER OBERGRENZE HÖHE DER OBERGRENZE
H-1B Regular Cap 65.000
H-1B Master's Exemption 20.000

H-1B Regular Cap

Pro US-Steuerjahr können 65.000 H-1B Visa im H-1B Regular Cap erteilt werden für Personen, die über ein US Bachelor's Degree, d. h. einen an einer amerikanischen Universität erworbenen Bachelorabschluss (oder höher) bzw. ein entsprechendes (im Ausland erworbenes) Äquivalent, verfügen. Innerhalb dieses Kontingents sind allerdings noch 6.800 H-1B Visa für mögliche Antragstellende aus Singapur und Chile reserviert.

H-1B Master's Exemption Cap

Zusätzlich steht für Personen mit einem US Master's Degree, d. h. einem an einer amerikanischen Universität erworbenen Masterabschluss (oder höher), ein H-1B Master's Exemption Cap mit weiteren 20.000 Visa pro US-Steuerjahr zur Verfügung.

Achtung: Nicht alle Master-Abschlüsse amerikanischer Bildungseinrichtungen qualifizieren sich automatisch für das H-1B Master's Cap. An die US-Universitäten bzw. US Colleges werden zwei Bedingungen gestellt:

  1. Die Schule muss ordnungsgemäß von einer national anerkannten Akkreditierungsbehörde akkreditiert worden sein.
  2. Es muss sich um ein öffentliches oder gemeinnütziges (Non-Profit) Bildungsinstitut handeln.

Sollte eines der beiden Kriterien nicht erfüllt sein, qualifiziert sich die bewerbende Person nicht für das H-1B Master's Cap und der Antrag würde abgelehnt werden. Eine gründliche Prüfung im Vorfeld ist zwingend erforderlich, da sich die bewerbende Person nämlich für das reguläre H-1B Cap qualifizieren könnte (und den H-1B Antrag somit für das Regular Cap einreichen müsste).

Aktuelle H-1B Cap Season

Die diesjährige H-1B Cap Runde für das US-Steuerjahr 2025 (FY 2025) startete am 6. März 2024 mit der vor einigen Jahren eingeführten elektronischen Registrierung. Ab diesem Datum bis einschließlich 25. März 2024 konnten sich potenzielle H-1B Arbeitgeber auf dem USCIS Online Portal registrieren, um am anschließenden Losverfahren teilzunehmen.

Wird eine ausländische Person im Losverfahren ausgewählt, kann der entsprechende US-Arbeitgeber ab dem 1. April 2024 innerhalb von 90 Tagen, d. h. bis 30. Juni 2024, den Antrag auf H-1B bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen – mit dem Starttermin 1. Oktober 2024 (= frühestmöglicher Arbeitsbeginn).

Voraussetzung: Die H-1B Petition basiert auf einer gültigen, zufällig ausgewählten Vorab-Registrierung und wird für die in der ausgewählten Registrierung genannte Person (= Beneficiary) eingereicht.

Die Popularität des H-1B Visums für höher qualifizierte Arbeitnehmende ist ungebrochen. Bereits seit vielen Jahren übersteigt die Anzahl der potenziellen H-1B Bewerbenden regelmäßig die zur Verfügung stehende H-1B Quote. Die US-Einwanderungsbehörde ermittelte somit per Zufallsverfahren diejenigen Antragstellenden aus, die berücksichtigt werden konnten.

H-1B Registrierung und Losverfahren

Seit dem Fiscal Year 2021 müssen sich US-Unternehmen, die H-1B Visa für ausländisches Personal erhalten wollen, jeweils in einem festgelegten Zeitfenster im Frühjahr online registrieren. Erhält die US-Einwanderungsbehörde in diesem Zeitraum mehr potenzielle H-1B Anfragen als per H-1B Quote zur Verfügung stehen, findet ein Losverfahren statt.

Lediglich für diese ausgelosten Personen können Unternehmen dann ab dem 1. April eines Jahres in einem 90-Tage-Zeitfenster eine H-1B Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen für den 1. Oktober desselben Jahres als frühesten Arbeitsbeginn.

Vor Einführung des H-1B Registrierungsverfahrens im Jahr 2020 gingen regelmäßig innerhalb kürzester Zeit ab dem damaligen Einreichungsstichtag 1. April mehrere hunderttausend H-1B Anträge bei der US-Einwanderungsbehörde ein. Die USCIS verhing dann für das entsprechende Fiscal Year einen Annahmestopp und loste aus den bis dahin erhaltenen H-1B Petitionen diejenigen aus, die zur weiteren Bearbeitung zugelassen werden konnten. Alle anderen H-1B Anträge wurden unbearbeitet zurückgesandt.

H-1B Cap Exempt - Ausnahme der Quotenregelung

Nicht alle H-1B Anträge sind vom Quotensystem bzw. der zahlenmäßigen Limitierung betroffen. Folgende H-1B Petitionen können immer bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht werden, sind also Cap Exempt:

  • H-1B Verlängerungsanträge, d. h. Petitionen für ausländische Personen, die sich bereits unter H-1B Status in den USA aufhalten bzw. sich innerhalb der letzten sechs Jahre aufgehalten haben
  • H-1B Anträge für ausländische Personen, die sich bereits unter H-1B Status in den USA aufhalten (oder innerhalb der letzten sechs Jahre aufgehalten haben) im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels
  • H-1B Anträge von Institutions of Higher Education und deren Zweigstellen unter bestimmten Auflagen (z. B. US-Universitäten)
  • H-1B Anträge von regierungsnahen oder gemeinnützigen Forschungsinstituten (Non-Profit)
Bild von Anwält:innen in den USA

H-1B Visum beantragen

Zuständige Behörden

Der H-1B Visumantragsprozess gliedert sich in ein in der Regel vierstufiges Verfahren mit unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten.

  1. (Credential & Work Experience) Evaluierung
    Verfügt der / die zukünftige Mitarbeiter:in über einen akademischen Grad (Bachelor oder höher), der nicht an einer US-Universität erworben wurde, so muss im Rahmen eines Evaluierungsverfahrens die Äquivalenz zum ausländischen Qualifikationsnachweis überprüft bzw. bestätigt werden.
    Veranlasst werden können solche Verfahren (Foreign Credential Evaluations) über die gängigen Evaluierungsstellen in den USA. Es muss sich hierbei zwingend um eine von der USCIS anerkannte Evaluierungsstelle handeln.
    Verfügen die Mitarbeitenden über keinen akademischen Abschluss, jedoch durch eine Ausbildung und langjährige Berufserfahrung über ein Spezialwissen, das dem eines US-Universitätsabschlusses gleichgesetzt werden kann, so muss eine Work Experience Evaluation veranlasst werden.
  2. U.S. Department of Labor (DOL) – Labor Condition Application (LCA)
    In einem zweiten Schritt muss die Labor Condition Application von dem zukünftigen US-Unternehmen veranlasst werden. Dieser Antrag wird im Rahmen eines Online-Verfahrens über das FLAG System (Foreign Labor Application Gateway) auf der Webseite des U.S. Department of Labor gestellt.
    Die LCA ist nicht zu verwechseln mit der Labor Certification (= Arbeitsmarktüberprüfung durch das US-Unternehmen).
    Beim H-1B Visum muss der US-Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er keine amerikanischen Arbeitskräfte für die ausgeschriebene Stelle finden konnte. Im Rahmen der Labor Condition Application muss das US-Unternehmen allerdings unter anderem die adäquate Bezahlung der ausländischen Mitarbeitenden bestätigen sowie, dass mit deren Einstellung keine Benachteiligung für das US-Personal einhergeht. Übrigens: Ein Verstoß gegen die dort gemachten Auflagen kann zu empfindlichen Geldstrafen bei einer späteren Überprüfung durch die US-Behörden führen.
  3. U.S. Citizenship and Immigration Services – H-1B Petition
    Erst nach Erhalt der genehmigten LCA kann die eigentliche H-1B Antragstellung erfolgen: H-1B Petitionen werden ab dem 28.02.2024 (Anträge, die nicht dem Cap unterliegen) bzw. 01.04.2024 (Anträge für die FY 2025 Cap Season) bei einer USCIS Lockbox in den USA postalisch eingereicht, d. h. an eine Postfachadresse gesendet. Anschließend erfolgt eine Zuteilung an die zuständigen USCIS Service-Center. Alternativ wird zum ersten Mal eine Online-Antragstellung möglich sein.
    Diese Petition umfasst neben den umfangreichen Unterlagen zum US-Unternehmen, zur angebotenen Stelle und zu den Qualifikationen der ausländischen Mitarbeitenden auch zwingend die genehmigte Labor Condition Application des U.S. Department of Labor.
    H-1B Petitionen gelten als angenommen, nachdem die US-Einwanderungsbehörde geprüft und bestätigt hat, dass die Antragsunterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurden und die Antragsgebühr bezahlt ist.
    H-1B Anträge, die dem H-1B Cap unterliegen, können nur dann bei der USCIS ab dem 1. April in einem 90-Tage Zeitfenster eingereicht werden, wenn diese offiziell im Registrierungsverfahren ausgelost wurden.
  4. US-Konsulat – Konsulatsverfahren
    Insofern der USCIS-Antrag bewilligt wurde, erhält das US-Unternehmen ein Bewilligungsschreiben (= Approval Notice). Im letzten Schritt muss der zukünftige Mitarbeiter bzw. die zukünftige Mitarbeiterin das Konsulatsverfahren durchlaufen, in dem das eigentliche H-1B Visum ausgestellt wird (Ausnahmen bilden nur Statusverlängerungs- bzw. Statuswechselverfahren innerhalb der Vereinigten Staaten). Die Beantragung erfolgt in der Regel im Rahmen eines persönlichen Interviews am zuständigen US-Konsulat im Heimatland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine postalische Visumantragstellung erfolgen.

H-1B I-129 Online-Antragstellung

Die USCIS hat die Online-Einreichung von I-129 H-1B Antragsverfahren und H-1B I-907 Premium Processing angekündigt.

Ab dem 28. Februar 2024 wird es möglich sein, das I-129 Formular und das I-907 Formular für H-1B-Petitionen ohne Obergrenze (Non-cap Filings) online einzureichen.

Am 1. April 2024 startet die Online-Einreichung von H-1B Petitionen und Premium Processing für Petitioner, deren H-1B Registrierungen ausgewählt worden sind.

Damit kann das komplette Verfahren online über einen USCIS-Account abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang führt die US-Einwanderungsbehörde sogenannte Organizational Accounts, d. h. Unternehmenskonten ein, wodurch die Zusammenarbeit von mehreren Mitarbeitenden innerhalb einer Organisation sowie zugelassenen vertretenden Personen (z. B. Anwält:innen) ermöglicht wird. Diese USCIS Online-Konten werden bereits für das H-1B Registierungsverfahren eingerichtet und genutzt.

Die postalische Einreichung wird weiter möglich sein und neuerdings auf die USCIS Lockboxes bzw. dann auf die jeweiligen USCIS Service-Center verteilt.

Beantragungsdauer

Beim H-1B Visum handelt es sich um ein komplexes und zeitaufwändiges Antragsverfahren. Die gesamte Beantragungsdauer umfasst mehrere Monate. Die Bearbeitungszeiten teilen sich dabei in etwa wie folgt auf:

  • Durchführung der Foreign Credential bzw. Work Experience Evaluation mit den entsprechenden Evaluierungsstellen in den USA (ca. 1-4 Wochen)
  • Wenn das U.S. Department of Labor keine Beanstandungen hat, wird die LCA innerhalb von ca. 7 Tagen nach Erhalt genehmigt.
  • Sobald die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eine H-1B Petition offiziell angenommen hat, sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bis zum abschließenden Bescheid abhängig vom zuständigen Service-Center.
    Die reguläre Bearbeitung dauert im Regelfall mehrere Monate, schwankt aber sehr stark (= Regular Processing). Alternativ gibt es hier ein beschleunigtes Verfahren (siehe nächster Absatz "Premium Processing").
  • Insofern das Konsulatsverfahren noch notwendig wird und ein persönlicher Visa-Termin absolviert werden muss, planen Sie bitte bis zum Erhalt Ihres Reisepasses inklusive Visum etwa nochmals zwei bis vier Wochen ein.

Premium Processing – Beschleunigtes Antragsverfahren

Grundsätzlich besteht für alle Anträge, die mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) bei der USCIS eingereicht werden – so auch beim H-1B Visum – die Möglichkeit, die langen Bearbeitungszeiten zu beschleunigen.

Möglich ist das mit dem Formular I-907 (Request for Premium Processing) und einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 2.805 US-Dollar (ab 26.02.2024). Der Vorteil des Premium Processing Verfahrens ist, dass die USCIS Antragstellenden eine Antwort innerhalb von 15 Werktagen garantiert (ab 26.02.2024). Die Antwort beinhaltet in der Regel eine Bewilligung oder aber auch eine Nachfrage (Request For Evidence, RFE) bzw. Ablehnung.

Achtung: Aufgrund des großen Antragsvolumens kann das Premium Processing Verfahren während der Cap Season für einen bestimmten Zeitraum außer Kraft gesetzt werden, was die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate verlängern kann. Dies variiert allerdings von Jahr zu Jahr.

Was kostet ein Visum für die USA?

Wie hoch die Kosten für US-Visa sind, hängt davon ab, welches Visum beantragt wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Antragsschritte erforderlich werden und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer ist die Visumbeantragung. Die Antragsgebühren für US-Visa können somit sehr verschieden sein.

Wer ein Visum für die USA in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft beantragt, muss folgende Gebühren zahlen:

  • Konsularische Antragsgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche Konsulatsgebühren
    Es gibt Zusatzgebühren, die nur bei manchen Visumkategorien anfallen oder nur für bestimmte Antragstellende relevant sind.
  • ggf. Kosten für die Reisepasszustellung
    Die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei.
Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Bei Antragsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), z. B. Anträgen auf US-Arbeitsvisa, fallen weitere Kosten an.

  • USCIS Standardgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche USCIS Gebühren
    Beispielsweise die beschleunigte Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig.

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Vor- und Nachteile des H-1B Visums

Welche Vorteile hat das H-1B Visum?

Das H-1B Fachkräftevisum bietet sowohl US-Unternehmen als auch ausländischen Mitarbeitenden eine Reihe von Vorteilen.

  • Im Vergleich zu E-Arbeitsvisa und L-Arbeitsvisa werden relativ niedrige Anforderungen an das US-Unternehmen gestellt.
  • Die Anforderungen an die Antragstellenden sind zum Teil niedriger. D. h., dass die einzustellenden Mitarbeitenden beispielsweise keine Führungsposition im US-Unternehmen einnehmen müssen. Darüber hinaus gibt es keine vorherige Mindestbeschäftigungszeit in der Unternehmensgruppe oder aber bestimmte Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen.
  • Das US-Unternehmen muss keine Arbeitsmarktüberprüfung ("Labor Certification") durchführen; muss also nicht nachweisen, dass kein US-Personal für die zu vergebene Stelle gefunden werden konnte.

Welche Nachteile hat das H-1B Visum?

  • Labor Condition Application: Der US-Arbeitgeber muss in diesem Online-Verfahren beim U.S. Department of Labor die zukünftige Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Person in den USA offenlegen. Dies dient der Sicherstellung, dass mit der Einstellung von Personal aus dem Ausland keine Benachteiligungen für US-amerikanische Arbeitskräfte einhergehen. Insbesondere werden hier zukünftige Gehaltszahlungen an die potenziellen H-1B Fachkräfte geprüft, die nicht unter den sogenannten Prevailing / Actual Wages der US-Arbeitsnehmenden mit vergleichbaren Aufgaben / Qualifikationen in der jeweiligen Region liegen dürfen.
  • Die Anzahl der H-1B Visa, die pro Jahr vergeben werden, ist begrenzt (H-1B Cap). Leider stehen in den letzten Jahren regelmäßig wesentlich mehr H-1B Bewerbenden der tatsächlich zur Verfügung stehenden H-1B Anzahl gegenüber. Daraus resultieren zum Teil monatelange Wartezeiten für einen potenziellen Arbeitsbeginn. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob alternativ ein anderes Arbeitsvisum beantragt werden kann.

H-1B Statistik

Das Office of Foreign Labor Certification (OFLC) gibt alljährlich eine Statistik mit Hintergrundinformationen zu den eingegangen sowie bearbeiteten H-1B Anträgen heraus und veröffentlicht die Top US-Bundesstaaten, Tätigkeitsfelder und größten US-Arbeitgeber für H-1B, H-1B1 un E-3 Temporary Specialty Occupations Programme.

  1. Top 10 Tätigkeitsfelder
    Die Berufe der IT-Branche nahmen mit mehr als 50% auch im FY 2024 die Spitzenpositionen ein – im Schwerpunkt Software Developers.
  2. US-Bundesstaaten
    Seit mehreren Jahren werden in Kalifornien die meisten H-1B Visa beantragt, gefolgt von Texas und Washington.
  3. US-Unternehmen
    Die Liste der Top 10 H-1B Unternehmen führte im Fiscal Year 2024 Amazon.com Services LLC an. Auf den nächsten Plätzen folgten NVIDIA Corporation, Cisco Systems, Inc., Goldman Sachs & Co., LLC und Infosys Limited.

Die vollständige Statistik finden Sie auf der Webseite des U.S. Department of Labor.

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Die häufigsten Fragen zum H-1B Visum

Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.

Die Beantragung eines US-Visums muss über die offiziellen US-Behörden, z. B. die US-Konsulate und US-Botschaften, erfolgen. Dabei wird der eigentliche Visumantrag zwar online gestellt, allerdings muss fast ausnahmslos jeder Antragsteller persönlich in das Konsulat zum Visa-Interview. Bei einigen Arbeitsvisa ist es mitunter notwendig im Vorfeld des konsularischen Antragsverfahrens umfangreiche Akten postalisch an die US-Behörden in die USA zu senden.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen zur Visumbeantragung. Lesen Sie an anderer Stelle mehr über die Beantragung eines US-Visums.

Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.

Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, dass Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeiter:innen sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.

Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.

Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhaber*innen künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.

Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.

Die Antragstellung erfolgt je nach Visumtyp über die US-Konsulate im Heimatland oder zusätzlich über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS). In Deutschland können Sie beispielsweise im US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München einen Antrag stellen.

Alle Antragstellenden eines Nichteinwanderungsvisums müssen neben dem Online-Antrag DS-160 ein Visa-Profil auf der Website des Visa-Informationsdienstes anlegen zwecks Terminvereinbarung und Zahlung der Visabearbeitungsgebühr.

In einem ersten Schritt nehmen Sie die Zahlung der Visagebühr vor (bitte beachten Sie, dass die Antragsgebühr bei Ablehnung Ihres Visums nicht zurückerstattet wird). Die Gebühr kann per Kreditkarte oder in bar bei einer Bank gezahlt werden. In der Regel erhalten Sie per E-Mail Bescheid, dass der Zahlungseingang erfolgt ist und Ihr Account freigeschaltet wurde, so dass die Terminvereinbarung vorgenommen werden kann.

Die Interviewterminvereinbarung muss online über das Visa-Profil gemacht werden. Wenn Sie den Termin online über Ihr Visa-Profil vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit die noch freien Termine der US-Konsulate in Berlin, Frankfurt/Main und München in einem Kalender einzusehen. Anschließend erhalten Sie eine "Appointment Confirmation", d. h. eine Terminbestätigung inklusive dem Zahlungsnachweis über die Visumantragsgebühr. Terminverschiebungen bzw. -absagen sind möglich.

Wenn Sie Ihren Termin mehr als zweimal verschieben, müssen Sie jedoch den gesamten Prozess von vorn durchlaufen und erneut die Visagebühr entrichten. Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Visa-Gebühren.

Je nach Visumtyp wird eine bestimmte Antragsgebühr pro Antragsteller:in erhoben, die auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet wird.

Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin. Die US-Beamten können und werden keine Rücksicht auf individuelle Reisepläne nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Interviews im US-Konsulat einbehalten und nach einer Bearbeitungszeit von ca. ein bis zwei Wochen per Einschreiben an eine deutsche Adresse zugestellt wird. Eine persönliche Abholung des Visums oder eine Ausstellung am gleichen Tag sind nicht möglich!

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.

Es qualifizieren sich nur solche Personen für ein H-1B Visum, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen nachweislich erfüllen können:

  1. Ein Bachelor's Degree oder ein höherer Abschluss erworben an einer amerikanischen Bildungseinrichtung (US-Universität etc.).

  2. Ein außerhalb der USA erworbener akademischer Abschluss, der durch einen Evaluation Service als gleichwertig zu einem amerikanischen Bachelor's Degree oder einem höheren Abschluss bewertet wurde.

  3. Eine amerikanische Zulassung (z. B. US-Lizenz), die den ausländischen Mitarbeiter zur vollständigen Ausübung der Beschäftigung in den USA berechtigt.

  4. Eine Kombination aus Schul- und Berufsausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung, die als gleichwertig zu einem US Bachelor's Degree anerkannt wird. Die Methode um diese Gleichwertigkeit zu belegen, bezeichnet man als Work Experience Evaluation.

Ein der häufigsten Methoden, um die Gleichwertigkeit von Qualifikationen zu belegen, bezeichnet man als Evaluierung oder "degree equivalency"-Verfahren. Es existieren diverse Anbieter in den Vereinigten Staaten, die sogenannte "Work oder Credential Evaluations" durchführen, z.B.:

World Education Services, Trustforte, Josef Silny & Associates, Inc., Park Evaluations, Morningside Evaluations, Evaluation Services, Inc., Education Evaluators International, Foundation for International Services, Inc. und Education Credential Evaluators.

Ja. Weil das H-1B Visum nur mit Einbeziehung des US-Unternehmens beantragt werden kann, ist ein US-Arbeitsplatzangebot zwingend notwendig. Im übrigen können US-Arbeitsvisa generell nicht ohne konkretes Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Zudem darf die Antragsstellung normalerweise nur durch den US-Arbeitgeber ("Petitioner") erfolgen und nicht durch den ausländischen Arbeitnehmer ("Beneficiary"). 

Die zukünftige H-1B Position in den USA des ausländischen Mitarbeiters muss "H-1B fähig" sein - also einer Tätigkeit der "Specialty Occupations" entsprechen.

Das US-Einwanderungsrecht erkennt eine Position als "Specialty Occupation" an wenn sie eins der folgenden vier Kriterien erfüllt:

  1. Zugang zu der Position erfordert normalerweise einen Bachelor oder einen höheren akademischen Abschluss (oder das Äquivalent).
  2. Das Verlangen einen Bachelor oder einen höheren akademischen Abschluss ist gängig bei ähnlichen Stellen und Unternehmen, oder aber die Position ist so komplex oder einzigartig, dass alleine eine Person mit einem Abschluss die Arbeit ausführen kann.
  3. Der Arbeitgeber erfordert für die Besetzung der Position üblicherweise einen Arbeitnehmer mit einem Abschluss oder das Äquivalent.
  4. Die Aufgaben, die mit der angebotenen Stelle in den USA verbunden sind, sind so komplex und spezialisiert, dass das erforderliche Wissen, dass für die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist, üblicherweise durch einen akademischen Abschluss (Bachelor oder höher, oder das Äquivalent) erworben werden.

Als Minimalanforderung für ein "H-1B fähiges" Stellenangebot in den USA gilt folglich, dass die Stelle üblicherweise ein US Bachelor's Degree oder ein entsprechendes Äquivalent im jeweiligen Arbeitsbereich voraussetzt. Das trifft beispielsweise auf folgende Berufsgruppen zu: Architekten, Ingenieure, Mediziner, Rechtsanwälte usw. Aber wie die oben genannten vier Kriterien klar machen, können auch die Beschäftigungen, die nicht zu den klassischen „Specialty Occupation“ Berufen zählen, "H-1B fähig" sein. 

Die Kategorie H-1B ist zahlenmäßig begrenzt und unterliegt einem bestimmten Quotensystem ("H-1B Cap"), das jeweils für ein US-Steuerjahr (FY) gilt. Das US-Steuerjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres.

Anträge auf Verlängerung oder Änderung von H-1B-Visa, die bereits in früheren Jahren ausgestellt wurden, können im Allgemeinen jederzeit gestellt werden und unterliegen keinen numerischen Quoten.

Reguläre Obergrenze

Derzeit stehen 65.000 H-1B-Visa pro Steuerjahr in den USA zur Verfügung ("Regular Cap"), wobei 6.800 H-1B-Visa aufgrund von Freihandelsabkommen bereits für Staatsangehörige aus Singapur und Chile reserviert sind. Wenn mehr als 65.000 Anträge eingereicht werden (was fast jedes Steuerjahr der Fall ist), findet eine Lotterie statt, bei der 65.000 aus den insgesamt eingereichten Anträgen ausgewählt werden.

Obergrenze für Masterstudiengänge

Für Personen, die einen US-Master-Abschluss an einer US-Universität erworben haben, stehen 20.000 zusätzliche Visa zur Verfügung (Master's Cap"). Vergleichbare Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, gelten nicht. Wenn mehr als 20.000 Master's Degree H-1B Petitionen eingereicht werden, findet eine Lotterie statt, bei der 20.000 von allen eingereichten Petitionen ausgewählt werden. Die Master's Cap Petition, die nicht in der Master's Cap Lotterie ausgewählt wird, wird dann als "Regular Cap" Petition behandelt und kann somit in jeder Regular Cap Lotterie ausgewählt werden.

Antragstellung nur im April

H-1B-Erstanträge können am 1. April für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn am 1. Oktober bei der US-Einwanderungs- und Zollbehörde eingereicht werden. Ist die Quote ausgeschöpft oder wird der H-1B-Erstantrag in der Lotterie nicht ausgewählt, kann ein H-1B-Erstantrag erst wieder im folgenden Steuerjahr gestellt werden.

Eine Aufstockung der 195.000 Visa, die einst in Zeiten des IT-Branchenbooms vergeben wurden, ist immer wieder diskutiert worden (vor allem auf Druck von Großunternehmen wie Microsoft und Google), wurde aber leider noch nicht umgesetzt.

Sollte das Kontingent für das laufende Steuerjahr in den USA ausgeschöpft sein, muss auf andere Kategorien (z.B. E-1/E-2 oder L-Visa) ausgewichen werden, natürlich vorbehaltlich der Überprüfung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.

Nicht alle H-1B Anträge sind von der Quote betroffen. So können beispielsweise Anträge von "Institutions of Higher Education" (z.B. US Universitäten) und bestimmten Nonprofit oder Staatliche Forschungsinstituten immer gestellt werden. Auch H-1B Inhaber, die den US-Arbeitgeber wechseln oder ihren H-1B Status verlängern, fallen unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter die Quote.

Personen, die sich bereits in den USA befinden, können unter Umständen einen so genannten Statuswechsel auf die H-1B Kategorie vornehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person nicht visumfrei eingereist ist, einen gültigen Aufenthaltsstatus hat, und nicht gegen US Einwanderungsbestimmungen verstoßen hat. Zudem dürfen Personen mit bestimmten Status gar nicht oder nur ausnahmsweise einen Standeswechsel beantragen. Deswegen ist es besonders wichtig, fachlichen Rat zu holen bevor man einen Statuswechsel beantragt.

Wichtig: Man muss ganz klar unterscheiden zwischen einem Statuswechsel und dem Erhalt eines Visums. Ein erfolgreicher Statuswechsel bedeutet lediglich, dass man einen gültigen inländischen Aufenthaltsstatus besitzt. Ein Statuswechsel ist aber kein Visum! Bei Verlassen der Vereinigten Staaten und erneuter Einreise ohne gültiges Visum, wird die Einreise verweigert.

Hintergrund: Die U.S. Einwanderungsbehörde (USCIS) stimmt lediglich den Statuswechsel auf H-1B zu und erteilt kein US-Visum. Ausschließlich die US-Konsulate im Ausland sind für die Erteilung von US-Visa zuständig. Falls man nach einem Statuswechsel aus- und wieder einreisen möchte, braucht man ein gültiges H-1B Visum. In aller Regel muss man die Beantragung dieses Visums im heimischen US-Konsulat vornehmen. Der Antrag auf ein US-Visa ist aber prinzipiell auch in Mexiko oder Kanada bei den dortigen US-Konsulaten möglich.

Auf Grund des Quotensystems können Erstbeantragungen für H-1B Visa nicht zu jedem Zeitpunkt vorgenommen werden (abgesehen von Erstbeantragungen, die nicht der Quote unterliegen).

Die Antragstellung kann in jedem Jahr frühestens ab dem 1. April (also sechs Monate vor Beginn des Steuerjahres) für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn 1. Oktober erfolgen.

Ist die Quote erschöpft, kann erst wieder für das darauffolgende Steuerjahr eine Beantragung vorgenommen werden.

In den vergangenen Jahren war die Quote leider oftmals innerhalb nur weniger Tage ausgeschöpft. Neue Anträge, welche von der Quote betroffen sind, können erst wieder ab dem 1. April des nächsten Jahres für den frühstmöglichen Arbeitsbeginn 1. Oktober desselben Jahres gestellt werden.

Nicht selten bedeutet dies für den ausländischen Bewerber das Aus für die angebotene Position. Alternativ könnte man die Beantragung eines E-1, E-2 oder L-Visums in Betracht ziehen. 

H-1B Visa können im Erstantrag auf maximal 3 Jahre beantragt werden. Eine zusätzliche dreijährige Verlängerung ist möglich, aber ein Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Jahren darf im Allgemeinen nicht überschritten werden. Für die dreijährige Verlängerung nach dem Erstbewilligungszeitraum besteht grundsätzlich kein "cap". 

Nach 6 Jahren im H-1B Status, muss man ein volles Jahr außerhalb der USA verbringen bevor man nochmals den H-1B Status erhalten darf. Allerdings gilt bei eines Neuantrags auch wieder die H-1B Quotierung.  

Ansonsten kann man, parallel zum Aufenthalt im H-1B Status, eine arbeitsplatzbezogene GreenCard durch einen US-Arbeitgeber beantragen. Sollte dieser Antrag rechtzeitig (mindestens 365 Tage vor Ablauf des H-1B Status) gestellt worden sein, verlängert sich der legale Aufenthalt um den Zeitraum bis zum Erhalt der schriftlichen Zu- oder Absage über den Greencard-Antrag.

 

Mitreisende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren erhalten auf Antrag einen Derivativstatus und damit ein H-4-Visum. Mit diesem Visum dürfen Ehegatten jedoch nicht arbeiten, d.h. der Erwerb einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) in den USA ist ausgeschlossen (im Gegensatz zu anderen Kategorien wie L-1 oder E-1/E-2).

Kinder von H-1B-Inhabern dürfen natürlich. Bildungseinrichtungen (Schulen/Universitäten) besuchen, dürfen aber keiner bezahlten Arbeit nachgehen.

Wichtige Ausnahme: Ausnahmsweise können H-4-Ehepartner eine Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn:

  1. für den H-1B-Inhaber eine Petition für ein Einwanderungsvisum auf Beschäftigungsbasis genehmigt wurde; oder
  2. Der H-1B-Inhaber hat von der besonderen gesetzlichen Bestimmung Gebrauch gemacht, die eine Verlängerung des H-1B-Status über den Standardzeitraum von sechs Jahren hinaus ermöglicht.

In aller Regel erfahren Antragsteller bereits am Tag ihres Interviews, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben des Konsulats. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht begründet werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen – je nach Visumkategorie – von der Unterstellung einer Einwanderungsintention, über die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme bis hin zu mangelhafter Antragsdokumentation.
Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch besteht für den Antragsteller zwar keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ohne eklatante Verbesserung der Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) eine erneute Antragstellung wenig sinnvoll erscheint.

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