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Aktualisiert am 01.02.2017

Update: Executive Order

Das "Dekret zum Schutz der Nation vor terroristischen Angriffen durch ausländische Staatsbürger" vom 27. Januar 2017 wurde aktualisiert. Doppelstaatler der "gesperrten" Länder sind doch nicht vom Einreiseverbot und Visastopp betroffen.
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Das "Dekret zum Schutz der Nation vor terroristischen Angriffen durch ausländische Staatsbürger" vom 27. Januar 2017 wurde aktualisiert. Doppelstaatler der "gesperrten" Länder sind doch nicht vom Einreiseverbot und Visastopp betroffen. 

Vergangenen Freitag verkündete die neue US-Regierung einen Präsidial-Erlass, durch den Personen mit Reisepässen aus Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien einem Einreiseverbot und Visastopp für einen Zeitraum von zunächst 90 Tagen, d. h. bis 27.04.2017, unterliegen.
Am gestrigen 31.01.2017 wurde dieses Einreise- und Visumausstellungsverbot für Doppelstaatsbürger der besagten Länder zurückgenommen. Das US-Heimatschutzministerium DHS und die US-Botschaft Berlin haben klargestellt, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit nach dem aktuellen Stand von der Executive Order ausgenommen und zur Einreise in die USA und Beantragung von Nichteinwanderungsvisa und Einwanderungsvisa zu den bisherigen Bedingungen berechtigt sind.

"richtigen" Reisepass Vorlegen

Voraussetzung ist, dass die Person mit doppelter Staatsbürgerschaft einen Pass besitzt, der nicht von einem der laut Dekret gesperrten Länder ausgestellt ist. Das bedeutet, dass Personen mit z. B. iranischer Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrem deutschen Pass und ihrem gültigen Nichteinwanderungsvisum oder Einwanderungsvisum/GreenCard ab sofort wieder in die Vereinigten Staaten reisen dürfen.
Selbiges gilt für die Visumerteilung: Betroffene Doppelstaatsbürger aus den sieben Ländern können ausschließlich mit einem Reisepass eines nicht gesperrten Landes ein US-Visum beantragen.

Bitte beachten Sie: Für Doppelstaatsbürger aus Irak, Iran, Sudan und Syrien gilt weiterhin der "Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015", der Anfang letzten Jahres wirksam wurde. Diese Personen benötigen zur Einreise in die USA zwingend ein US-Visum, auch wenn die zweite Staatsangehörigkeit theoretisch zur visumfreien Einreise in die USA berechtigen würde (z. B. Deutsch-Iraner).

Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass das Einreise- oder Visaverbot für Doppelstaatsbürger aus den oben genannten Ländern wieder aktiviert wird.

Unser Fazit

Aufgrund der aktuellen Lage empfehlen wir allen USA-Reisenden dringend sich auf weitere kurzfristige Änderungen einzustellen und sich vor der Einreise bzw. Visumbeantragung umfassend über die aktuellen Bestimmungen und die Rechtslage zu informieren.

Selbstverständlich halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.

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Datum:

Aktualisiert am 01.02.2017