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Aktualisiert am 14.01.2016

Visumfrage des Monats

IHRE FRAGE: Unser Mitarbeiter muss Ende Februar für eine Woche zu einer Besprechung an unseren US-Standort fliegen. Es handelt sich um einen deutschen Staatsangehörigen, der aber kürzlich geschäftlich im Iran für uns unterwegs war. Üblicherweise reist der Mitarbeiter im Rahmen der visumfreien Einreise (ESTA) in die USA. Jetzt haben wir der Presse entnommen, dass es hierzu Änderungen bzw. Einschränkungen gibt – gerade für Personen, die schon einmal in den Iran gereist sind. Können Sie uns hierzu eine nähere Auskunft erteilen?
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IHRE FRAGE:

Unser Mitarbeiter muss Ende Februar für eine Woche zu einer Besprechung an unseren US-Standort fliegen. Es handelt sich um einen deutschen Staatsangehörigen, der aber kürzlich geschäftlich im Iran für uns unterwegs war. Üblicherweise reist der Mitarbeiter im Rahmen der visumfreien Einreise (ESTA) in die USA. Jetzt haben wir der Presse entnommen, dass es hierzu Änderungen bzw. Einschränkungen gibt – gerade für Personen, die schon einmal in den Iran gereist sind. Können Sie uns hierzu eine nähere Auskunft erteilen?

UNSERE ANTWORT:

Die US-Behörden haben damit begonnen die geplanten Änderungen hinsichtlich des Visa Waiver Program umzusetzen. Das Gesetz zur Verschärfung der Einreisebestimmungen wurde bereits im alten Jahr durch US-Präsident Obama verabschiedet und nun ist klar, für welche Personen ab sofort Einreiseverschärfungen in Kraft treten:

  1. Personen, die ab 1. März 2011 in folgende Länder eingereist sind, können nicht mehr visumfrei reisen: Iran, Irak, Syrien, Sudan
  2. Personen, die über eine doppelte Staatsbürgerschaft mit folgenden Ländern verfügen, können nicht mehr visumfrei reisen: Irak, Syrien, Iran, Sudan

Darüber hinaus verlieren noch gültige ESTA-Genehmigungen der oben betroffenen Personengruppen ihre Gültigkeit.

Im Falle Ihres Mitarbeiters würde das tatsächlich bedeuten, dass er nicht mehr visumfrei reisen kann. Er müsste dann für seine Geschäftsreise ein B-1 Visum beantragen. Die Beantragung des B-1 Visums wäre regulär bis Ende Februar noch realisierbar. Aufgrund des Aufenthalts im Iran muss Ihr Mitarbeiter jedoch mit Verzögerungen im konsularischen Bearbeitungsprozess durch intern angeordnete, zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen ("Security Check") rechnen. Das sogenannte Business Visitor Visum wird im Übrigen in aller Regel auf 10 Jahre erteilt.

Für Ende Februar ist die Anpassung des webbasierten ESTA-Formulars geplant: Diplomaten und Militärpersonal müssen zukünftig zusätzliche Angaben im ESTA-Antrag machen. Ob von der Anpassung früher oder später alle USA-Reisenden, z. B. deutsche Staatsangehörige, betroffen sein werden, ist noch ungewiss. 

Datum:

Aktualisiert am 14.01.2016