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Aktualisiert am 14.11.2019

Visumfrage des Monats - Abgeleitete US-Visa für Kinder bis 21 Jahre

Ihre Frage: Unser Unternehmen hat für einen Mitarbeiter erfolgreich einen E-2 Antrag im US-Konsulat gestellt. Uns ist aufgefallen, dass auch die Tochter das Visum auf fünf Jahre erteilt bekommen hat, obwohl sie im August 2020 bereits 21 Jahre alt wird. Wir sind etwas verwundert, da nach unseren Informationen die Kinder nur bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres die Eltern begleiten dürfen. Die Tochter möchte in den USA studieren, bedeutet das jetzt, dass sie dafür die kommenden fünf Jahre das E-2 Visum nutzen kann?
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Bild von einer USA-Touristin

Ihre Frage:

Unser Unternehmen hat für einen Mitarbeiter einen E-2 Antrag im US-Konsulat gestellt. Er und seine Familie haben alle erfolgreich die E-2 Visa auf fünf Jahre erteilt bekommen. Uns ist aufgefallen, dass auch die Tochter das Visum auf diesen Zeitraum erhalten hat, obwohl sie im August 2020 bereits 21 Jahre alt wird. Wir sind etwas verwundert, da nach unseren Informationen die Kinder nur bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres die Eltern begleiten dürfen. Die Tochter möchte in den USA studieren, bedeutet das jetzt, dass sie dafür die kommenden fünf Jahre das E-2 Visum nutzen kann?

Unsere Antwort:

Ihre Informationen sind zunächst richtig, dass (unverheiratete) Kinder nur bis zum Erreichen der amerikanischen Volljährigkeitsgrenze, also bis zum 21. Lebensjahr, abgeleitete Visa vom Hauptantragsteller (Vater oder Mutter) erhalten können. In der Regel beschränken die US-Konsularbeamten die Gültigkeit der Visa auf das konkrete Datum des 21. Geburtstags. Es kann aber durchaus vorkommen, dass das US-Visum auf dieselbe Laufzeit erteilt wird, wie das des Hauptantragstellers. Im Fall der Familie ist das anscheinend geschehen.

Zusätzlich muss unterschieden werden zwischen dem Visum und dem dann tatsächlich erteilten Aufenthaltsstatus an der Grenze. Das Visum selbst ist nur das Reisedokument, welches bei der Einreise vorgelegt werden muss. Der Grenzbeamte weist dann entsprechend den Aufenthaltsstatus zu. D. h., er vermerkt im Pass per Stempel, wie lange sich die Person tatsächlich legal in den USA aufhalten darf. Zusätzlich wird das noch elektronisch erfasst im I-94 Formular.

Beim E-2 Visum erhalten die Reisenden üblicherweise automatisch zwei Jahre in den Pass als Aufenthaltsstatus eingestempelt. Kinder, die allerdings bald das 21. Lebensjahr erreichen, erhalten den Status jedoch im Regelfall limitiert auf das Datum des 21. Geburtstags – auch, wenn das Visum vielleicht länger erteilt wurde. D. h., im Fall der besagten Tochter wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit den Status auf August 2020 limitiert bekommen.

Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen: Nicht immer fällt es den Grenzbeamten ins Auge, insbesondere, wenn das Visum länger ausgestellt wurde. D. h., es kann durchaus vorkommen, dass auch der Aufenthaltsstatus gleich auf zwei Jahre (quasi versehentlich) erteilt wird für die Tochter.

Wichtig: Selbst, wenn das E-2 Visum auf fünf Jahre erteilt wurde und gleichzeitig ein E-2 Status auf zwei Jahre genehmigt wurde, berechtigt das die Tochter nicht zum legalen Aufenthalt in den USA über den 21. Geburtstag hinaus.

D. h., die Tochter muss die USA zwingend am Tag vor Ihrem 21. Geburtstag verlassen, sonst würde sie sich illegal in den USA aufhalten. Die Pflicht liegt dann also quasi bei der E-2 Inhaberin selbst, die USA rechtzeitig zu verlassen. Da das E-2 Visum für Kinder einen Schulbesuch bzw. ein Studium gestattet, kann die Tochter bis zu ihrem Geburtstag natürlich die Universität besuchen. 

Es gibt entsprechend zwei Szenarien:

  1. Sie reist in die USA ein mit E-2, beginnt zu studieren und stellt dann rechtzeitig innerhalb der USA einen Statuswechselantrag auf F-1 (Studentenstatus) mit dem Formular I-539. Wird dem Antrag stattgegeben und die Tochter reist irgendwann aus, muss sie erneut zum Konsulat, um sich das F-1 Visum (in den Reisepass) erteilen zu lassen.
  2. Sie reist zunächst in die USA mit E-2 ein, beginnt zu studieren. Vor dem Geburtstag reist sie erneut nach Deutschland, um im Konsularverfahren direkt das F-1 Visum zu beantragen.

Datum:

Aktualisiert am 14.11.2019