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Aktualisiert am 02.11.2018

Visumfrage des Monats - Einfluss von Global Entry auf Geltungsdauer des Aufenthaltsstatus

Ihre Frage: Eine Mitarbeiterin hat kürzlich ein neues E-2 Visum erhalten, ausgestellt auf fünf weitere Jahre. Nach Überprüfung Ihres I-94 Einreiseformulars ist aufgefallen, dass ihr lediglich ein Status für zwei Wochen eingetragen wurde. Das Datum beläuft sich auf das Enddatum ihres alten E-2 Visums. Sie musste dieses allerdings nicht bei der Einreise beim Beamten vorzeigen, sondern hat wie immer Global Entry genutzt. Was können wir tun?
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Ihre Frage:

Eine Mitarbeiterin von uns hat kürzlich ein neues E-2 Visum erhalten, ausgestellt auf fünf weitere Jahre. Sie ist damit erfolgreich in die USA eingereist. Nach Überprüfung Ihres I-94 elektronischen Einreiseformulars ist ihr aufgefallen, dass ihr lediglich ein Status für zwei Wochen eingetragen wurde. Das Datum beläuft sich auf das Enddatum ihres alten E-2 Visums. Es ist für uns unverständlich, da sie doch ein neues E-2 Visum erhalten hat. Sie musste dieses allerdings nicht bei der Einreise beim Beamten vorzeigen, sondern hat wie immer das beschleunigte Einreiseverfahren (Global Entry) genutzt. Was können wir tun?

Unsere Antwort:

Die Beschränkung des Aufenthaltsstatus auf die Gültigkeit des letzten Visums liegt tatsächlich in der Nutzung des Global Entry Program begründet. Weshalb? Global Entry Programm Teilnehmer, d. h. Personen, die die vereinfachte Einreise in die USA an einem sogenannten Global Entry Kiosk nutzen, sind verpflichtet, ihre persönlichen Informationen über den webbasierten Global Entry Account stets aktuell zu halten. Beispielsweise bei Erhalt eines neuen Reisepasses sollten die entsprechenden Angaben im Global Entry Konto aktualisiert werden.

Leider können nicht alle Informationen über das Global Entry Online-Portal aktualisiert werden. Erhält ein Global Entry Mitglied ein neues Visum – wie im Falle Ihrer Mitarbeiterin - muss die U.S. Customs and Border Protection (CBP) persönlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Ihre Mitarbeiterin hätte also die Daten entsprechend im Global Entry System neu hinterlegen lassen müssen. Die Aktualisierung des Global Entry Profils erfolgt im Regelfall bei der ersten Einreise mit den (neuen) Visumunterlagen direkt am Flughafen unter persönlicher Vorsprache in einem Global Entry Enrollment Center.

Geschieht dies nicht, und davon gehen wir aktuell aus, sind im System noch die alten E-2 Visuminformationen hinterlegt und Ihre Mitarbeiterin hat deshalb nur einen verkürzten Aufenthaltsstatus erhalten.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend die folgende Vorgehensweise:

  1. Persönliche Vorsprache beim nächstgelegenen Global Entry Enrollment Center
    Ihre Mitarbeiterin möchte bitte das alte E-2 Visum, das neue E-2 Visum inkl. Reisepass, ihre Global Entry Mitgliedsnummer und das aktuelle I-94 Einreisedokument bei sich führen. Die CBP-Beamten werden dann entsprechend die neuen Visuminformationen im System hinterlegen.
  2. Neuerfassung der Daten und Anpassung des I-94
    Ihre Mitarbeiterin müsste bitte parallel zur Neuerfassung der Daten im Global Entry System den CBP-Beamten bitten, ein neues (verlängertes und angepasstes) I-94 Einreisedokument zu erstellen (= Aufenthaltsstatus). In der Regel kann der CBP-Beamte das direkt veranlassen.
  3. Kontrolle des Global Entry Accounts und I-94
    Im Anschluss sollte Ihre Mitarbeiterin im Global Entry Online-System prüfen, ob alle Daten korrekt erfasst wurden sowie unter folgender Webseite prüfen, ob das neue I-94 (inkl. verlängerter Aufenthaltsstatus) korrekt hinterlegt ist.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Schritte vor Ablauf des aktuell bewilligten Aufenthaltsstatus veranlasst werden müssen, damit Ihre Mitarbeiterin nicht Gefahr läuft, einen Overstay zu generieren, d. h. die genehmigte Aufenthaltsfrist überschreitet.

Datum:

Aktualisiert am 02.11.2018