Seiten
News

Aktualisiert am 05.09.2017

Visumfrage des Monats - Interviewtermin-Ort nachträglich ändern

IHRE FRAGE: Wir beantragen derzeit ein B-1 Visum für unsere österreichische Mitarbeiterin. Wir sind irrtümlich davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beantragung beim US-Konsulat in Wien veranlassen muss. Nun haben wir erfahren, dass das auch in Deutschland, in ihrem derzeitigen Wohn- und Arbeitsort Berlin, möglich ist. Kann unsere Mitarbeiterin in Berlin den Visa-Termin wahrnehmen?
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

IHRE FRAGE:

Wir beantragen derzeit ein B-1 Visum für eine Geschäftsreise für unsere österreichische Mitarbeiterin, die aufgrund einer Iran-Reise im letzten Jahr visumpflichtig für die USA geworden ist. Wir sind irrtümlich davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beantragung beim US-Konsulat in Wien veranlassen muss. Nun haben wir erfahren, dass das auch in Deutschland, in ihrem derzeitigen Wohn- und Arbeitsort Berlin, möglich ist. Wir haben allerdings bereits das Online-Visaprofil für die Dame angelegt, jedoch noch keinen Termin vereinbart. Im Visa-Profil ist noch "Austria/Vienna" als konsularischer Kontakt angegeben. Kann unsere Mitarbeiterin trotzdem in Berlin den Visa-Termin wahrnehmen?

UNSERE ANTWORT:

Es ist richtig, dass Ihre Mitarbeiterin den Termin selbstverständlich auch in Deutschland (US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München) wahrnehmen kann. Es ist sogar ratsam den konsularischen Interviewtermin in dem Land zu absolvieren, in dem man derzeit seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Dokumentation zur Rückkehrintention (z. B. Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Mietvertrag) ist dadurch erheblich vereinfacht.

Wenn Sie das Online-Profil über die US-Botschaft in Wien angelegt haben, gibt es zwei Szenarien:

  1. Insofern Sie die konsularische Gebühr noch nicht entrichtet haben und noch kein Termin vereinbart wurde, können Sie über das Kontaktformular im Online-Profil mit dem Support in Verbindung treten. Sie bzw. die Mitarbeiterin kann das Anliegen schildern und darum bitten, das Profil auf das US-Konsulat in Deutschland (Berlin) umstellen zu lassen. Üblicherweise sollte die Mitarbeiterin innerhalb von 1 bis 2 Tagen Rückmeldung erhalten und das Online-Profil umgestellt sein. Erst dann kann die Gebühr überwiesen werden und ein Termin (für Berlin) vereinbart werden. Bitte legen Sie kein neues Visa-Profil für Deutschland an. Veranlassen Sie die Umstellung über den Support (Kontaktformular im Online-Profil).
  2. Sollte die konsularische Gebühr bereits entrichtet worden und/oder schon ein Termin vereinbart worden sein, gestaltet es sich leider etwas schwieriger. Sie können zwar trotz allem die Umstellung auf Deutschland erfragen, im Normalfall wird man dem aber nicht zustimmen. Üblicherweise wird das Online-Profil der Mitarbeiterin für Österreich dann gelöscht und es muss ein neues Online-Profil für Deutschland (Berlin) erstellt werden. Die bereits entrichtete Gebühr kann nicht erstattet werden und muss dann für die konsularische Abteilung in Berlin noch einmal neu bezahlt werden. Erst dann kann ein Termin für Berlin gebucht werden.

Übrigens: Sollte das Online-Formular DS-160 für die Mitarbeiterin bereits übermittelt worden sein (unter Angabe der US-Botschaft in Wien als Interviewterminort), müssen Sie zweierlei veranlassen:

  1. Erneute Übermittlung des Online-Formulars DS-160 unter Auswahl des Konsulats Berlin. Wird dies nicht veranlasst, kann es sein, dass der Antrag im US-Konsulat Berlin nicht bearbeitet wird oder es zu erheblichen Verzögerungen kommt. Das neue Barcode-Blatt muss dann dem Antrag in Berlin beigefügt werden.
  2. Im neuen bzw. geänderten Online-Profil für das US-Konsulat in Deutschland muss die neue Barcode-Nummer des DS-160 Formulars (AA00….) neu hinterlegt werden.

Datum:

Aktualisiert am 05.09.2017