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Aktualisiert am 10.08.2020

Visumfrage des Monats - Einreise in die USA in Corona-Zeiten

Ihre Frage: Unser Unternehmen hat zu Beginn des Jahres mehrere Maschinen aus Deutschland in die USA verkauft und geliefert. Durch die COVID-19-Pandemie war eine Inbetriebnahme bis dato nicht möglich. Da der Kunde dringend die Integration der Maschinen in die Produktionslinie benötigt, suchen wir aktuell eine Möglichkeit, die entsprechenden Mitarbeiter irgendwie in die USA einreisen lassen zu können. Sehen Sie eine realistische Chance?
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Fliegen Sie in die USA

Ihre Frage:

Unser Unternehmen hat zu Beginn des Jahres mehrere Maschinen aus Deutschland in die USA verkauft und geliefert. Durch die COVID-19-Pandemie war eine Inbetriebnahme bis dato nicht möglich. Da der Kunde dringend die Integration der Maschinen in die Produktionslinie benötigt, suchen wir aktuell eine Möglichkeit, die entsprechenden Mitarbeiter irgendwie in die USA einreisen lassen zu können. Sehen Sie eine realistische Chance?

Unsere Antwort:

Derzeit sind tatsächlich zahlreiche Unternehmen und deren Mitarbeiter von den dramatischen Reiserestriktionen betroffen. In Ihrem Fall gibt es mehrere Faktoren zu beachten:

  1. Zunächst müssen die grundsätzlichen einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Sprich, benötigen Ihre Mitarbeiter für die Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum und wenn ja, welche? Oder können Ihre Mitarbeiter die Tätigkeiten ggf. sogar im Rahmen der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program / ESTA) absolvieren? Sofern es sich tatsächlich um sogenannte After-Sales-Tätigkeiten (Inbetriebnahme etc.) vor Ort handelt, die im Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem US-Kunden explizit genannt sind, können Ihre Mitarbeiter die Aufbauarbeiten mit einem B-1 Visum absolvieren (für bis zu maximal 180 Tage). Sollte es sich um deutsche (oder andere für das Visa Waiver Program (VWP) zugelassene) Staatsangehörige handeln, dann können diese Tätigkeiten sogar ohne vorherige Beantragung eines US-Visums für bis zu maximal 90 Tage im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (ESTA) durchgeführt werden. ESTA-Anträge können übrigens weiterhin regulär gestellt werden.
  2. Sofern die Mitarbeiter sich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht für die visumfreie Einreise qualifizieren, würde ein B-1 Visum benötigt. Derzeit ist eine reguläre Beantragung nicht oder nur eingeschränkt möglich, da alle US-Konsulate weltweit seit März 2020 geschlossen waren und erst seit Mitte Juli eine schrittweise, langsame Öffnung der US-Konsulate vorbereitet wurde. Je nach Region entscheiden die konsularischen Abteilungen allerdings selbst, ob es die Sicherheitslage und die personelle Situation zulässt, Termine freizugeben.

    In den deutschen US-Konsulaten werden aktuell keine regulären B-Termine vergeben, es können allerdings Notfalltermine beantragt werden. Der (unternehmerische) Notfall muss detailliert geschildert werden. Das Minimum wäre ein Schreiben des Kunden, der die Dringlichkeit unterstreicht oder im besten Fall ein Schreiben eines Regierungsmitglieds aus den USA, der sich für eine Einreise ihrer Mitarbeiter einsetzt. Prüfen Sie aber immer vorab, ob eine reguläre Terminvereinbarung ggf. im entsprechenden Konsulat bereits wieder möglich ist.

    Wird für Ihre Mitarbeiter ein (Notfall-)Termin gewährt, prüft der Konsularbeamte, ob sich diese grundsätzlich für die B-1 Kategorie qualifizieren. Parallel dazu wird in vom Corona Travel Ban betroffenen Ländern, wie Deutschland, zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einreise in die USA überprüft (= National Interest Exception, NIE). Der Corona Travel Ban sieht vor, dass Personen, die sich 14 Tage vor geplanter Einreise in die USA in bestimmten Regionen (so auch der Schengenraum) aufgehalten haben, nicht einreisen dürfen. Diese Einreisesperre gilt bis auf Weiteres. D. h., das Visum würde nur dann erteilt, wenn sich Ihre Mitarbeiter für eine der Ausnahmen (NIE) zum bestehenden Travel Ban qualifizieren. Selbstverständlich muss dies mittels Belegen (z. B. Bestätigungsschreiben etc.) nachgewiesen werden. Wird die NIE gewährt, müssen Ihre Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen ab Interviewtermin in die USA einreisen unter Einhaltung der dann bestehenden Quarantänebestimmungen der USA.
  3. Sollten Ihre Mitarbeiter kein B-1 Visum beantragen müssen, weil sie entweder unter das Visa Waiver Program (ESTA) fallen oder aber bereits gültige B-1 Visa besitzen, können Sie zwar die Visumbeantragungsproblematik umgehen, nicht aber direkt den Corona Travel Ban. Um diesen Ban für Ihre Mitarbeiter zu umgehen, haben Sie nur zwei Möglichkeiten:

    1. Sie müssen eine Anfrage an das zuständige US-Konsulat stellen und um eine Ausnahmegenehmigung (= National Interest Exception, NIE) für Ihre Mitarbeiter bitten. Auch hier müssen Nachweise erbracht werden, weshalb eine Einreise zwingend notwendig ist (z. B. mittels Schreiben des Kunden, Schreiben von US-Regierungsvertretern etc.). Sofern die US-Behörde dem zustimmt, erfolgt durch das US-Konsulat eine direkte Koordination mit den Grenzbehörden, so dass eine Einreise auch aus Deutschland erfolgen kann (ggf. unter Quarantäneauflagen etc.). Beachten Sie jedoch, dass bei Gewährung der NIE eine Einreise innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss.

    2. Sollte Ihrem Gesuch nicht stattgegeben werden, bliebe nur die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter sich mindestens 14 Tage nachweislich in einem Land aufhalten, welches nicht vom Corona Travel Ban betroffen ist, und von dort aus direkt in die USA fliegen. Da der Travel Ban sich nicht auf Staatsbürger bezieht, sondern auf Aufenthalte in bestimmten Regionen bzw. Ländern, wäre das tatsächlich eine – wenn auch nicht ganz unproblematische – Option.

    Zum einen muss ein Land gewählt werden, welches nicht vom Travel Ban betroffen ist. Beachten Sie bitte, dass der Ban "beweglich" ist, d. h., es können jederzeit recht kurzfristig durch die US-Behörden weitere Länder, in denen die COVID-19 Fallzahlen eklatant steigen, hinzugefügt werden.

    Darüber hinaus müssen selbstverständlich die jeweiligen Reiserestriktionen und Quarantänebestimmungen des Landes, in dem sich Ihre Mitarbeiter für 14 Tage aufhalten wollen, geklärt werden – auch diese unterliegen zum Teil starken Veränderungen. Bitte beachten Sie auch die Nachweispflicht des mindestens 14-tägigen Aufenthalts in dem jeweiligen Land, z. B. in Form von Einreisestempeln, Buchungsbelegen etc.
    Derzeit versuchen einige Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter beispielsweise Reisen über Mexiko zu realisieren, wobei die Einreise auf dem Landweg in die USA nicht möglich ist. Da sich die Fallzahlen in Mexiko leider negativ entwickeln, muss die Situation sorgfältig beobachtet werden. Gleiches gilt für Länder wie Kroatien, die Türkei oder Serbien.

    In der Theorie ist ein solches Vorgehen also möglich, in der Praxis kann sich das Reisevorhaben für Ihre Mitarbeiter aber schwierig und risikoreich gestalten.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass jeder Fall individuell und unter Abwägung aller Umstände und Risiken bewertet werden muss. Leider erreichen uns immer häufiger Anfragen, die sich lediglich mit der (Ein-)Reisethematik beschäftigen, zum Teil aber die grundsätzlichen einwanderungsrechtlichen Bestimmungen ignorieren – d. h., wird ein Visum benötigt und wenn ja, welches? Die "Visa-Spielregeln" gelten jedoch weiterhin, auch während der COVID-19-Pandemie. Im schlimmsten Fall nehmen Unternehmen und deren Mitarbeiter all diese Hürden auf sich und scheitern dann letztlich an der Grenze, da nicht das richtige Visum vorliegt.

Datum:

Aktualisiert am 10.08.2020