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Im Vorfeld der visumfreien Einreise in die USA müssen alle Reisenden einen elektronischen ESTA-Antrag ausfüllen oder aber ein noch gültiges ESTA vorweisen können. Nachfolgend erläutern wir, welche Voraussetzungen es bei der ESTA-Beantragung gibt und erklären, wie Sie einen ESTA-Antrag stellen.

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Was ist ein ESTA-Antrag?

Der ESTA-Antrag ist eine elektronische Reisegenehmigung, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) erforderlich ist, um visumfrei in die USA einzureisen.
Eine ESTA-Genehmigung ist zwingende Voraussetzung, wenn man ohne Visum in die USA einreisen möchte.

Der ESTA-Antrag wird online gestellt auf der Antrags-Webseite des U.S. Department of Homeland Security (DHS) oder auf der Webseite unseres Partners ESTA-ONLINE unter www.esta-online.org.

ESTA-Antragstellung

Der ESTA-Antrag kann problemlos ohne konkrete Reisedaten eingereicht werden. Allerdings ist es entscheidend, die ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff einzuholen. Hier erfahren Sie, warum eine rechtzeitige Beantragung unerlässlich ist.

Laut unserer Erfahrung wird größtenteils weiterhin bereits innerhalb von 24 Stunden über Ihren ESTA-Antrag entschieden. Da es hierfür jedoch keine Garantie gibt, empfehlen wird allen Reisenden, ihr ESTA am besten schon vor der Flugbuchung in die USA zu beantragen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden und genug Zeit für eine Visumbeatragung zu haben, falls Ihr ESTA abgelehnt wird.

Wie lange dauert die Beantragung?

Wenn Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten USA-Reise beisammen haben, können Sie Ihren ESTA-Antrag relativ schnell ausfüllen. Die Beantragung der ESTA-Genehmigung sollte dann nicht länger als 30 Minuten in Anspruch nehmen und kann.
Mit neueren Reisepässen geht es sogar noch schneller, per App.

Unterstützung beim ESTA-Antrag benötigt?

Reisepass-Upload verpflichtend

Seit Dezember 2022 ist es verpflichtend, bei der ESTA-Antragstellung auf der offiziellen Webseite der U.S. Customs and Border Protection den Reisepass mittels eines Fotos hochzuladen, um so die Informationen des maschinenlesbaren Teils des Reisepasses direkt in den ESTA-Antrag zu übernehmen.

Am PC, Laptop oder auch per App kann ganz einfach ein Foto im gif, png, jpg oder jpeg Format hochgeladen werden. Hier werden dann die Daten ausgelesen, die Sie anschließend nochmals überprüfen sollten.

Unsere Empfehlung

Aufgrund der Sensibilität des Systems empfehlen wir Ihnen die Eingabe der Antragsinformationen über einen Desktop oder Laptop.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass der maschinenlesbare Teil Ihres Reisepasses, also die beiden unteren Zeilen, die volle Breite des Fotos einnehmen, damit sie korrekt ausgelesen werden können.

Sollten Sie einen neueren Reisepass haben (erkennbar an der dünneren Außenhülle) ist dieser auch nutzbar für die Antragstellung per App. Hierbei liest das Smartphone dann über die ESTA-App direkt die Daten aus dem RFID-Chips des Reisepasses.

Es können dabei die folgenden Daten Ihres Reisepasses übernommen werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Reisepassnummer
  • Ausstellungsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Gültigkeit des Reisepasses

Praxistipp

Je nach Qualität des Fotos kann es durchaus vorkommen, dass Daten fehlerhaft übernommen werden und Ihr ESTA-Antrag damit ungültig wird. Prüfen Sie daher Ihre Daten, die durch den Upload des Reisepasses übernommen wurden.

Wir haben in folgenden Artikeln noch weitere Informationen zur schrittweisen ESTA-Antragstellung:

Antragstellung per App

Für Besitzer:innen von neueren Reisepässen (ausgestellt nach 2017) besteht seit 2023 nun auch die Möglichkeit den ESTA-Antrag per App zu stellen. Über die ESTA-App werden Antragsteller:innen ganz einfach durch den Prozess geleitet.

ESTA per App
  • Laden Sie die App „ESTA mobile“ im App Store Ihres Anbieters herunter
  • Sollten Sie bereits eine laufende/genehmigte ESTA haben, können Sie diese aufrufen oder einen neuen Antrag starten
  • Scannen Sie die Fotoseite des Reisepasses so, dass diese innerhalb der vorgegebenen Umrandung liegt
  • Positionieren Sie Ihr Smartphone auf der Außenhülle des Passes, um die Daten des RFID-Chips auszulesen
  • Positionieren Sie ihr Gesicht innerhalb des ovalen Kreises auf dem Display
  • Füllen Sie nun die restlichen Daten im Antrag aus und prüfen Sie, ob die eingelesenen Daten korrekt sind
  • Bezahlen Sie die 21 USD per MasterCard, VISA, American Express oder PayPal
  • Sie können Ihre Daten jederzeit in der App einsehen und benötigen keinen zusätzlichen Ausdruck für die Reise

Pflichtangaben im ESTA-Antrag

Bei bestimmten Abfragen im ESTA-Antrag handelt es sich um Pflichtfelder. Das bedeutet, dass manche im ESTA-Antrag abgefragten Informationen zwingend angegeben werden müssen.

Innerhalb des ESTA-Formulars werden folgende Dinge als Pflichtangaben abgefragt:

  1. Personenbezogene Daten
  2. Kontaktdaten
  3. Reisepassdaten und Ausweis
  4. Informationen zum Arbeitgeber
  5. Informationen zu einer Ansprechperson in den USA
  6. Sicherheitsrelevante Fragen

Social Media Angaben wieder freiwillig

Innerhalb der vergangenen Jahre gab es immer mal die Verpflichtung im ESTA-Formular Angaben zu seinem Social-Media-Verhalten zu machen. Aktuell ist dies eine optionale Frage und gehört nicht mehr zu den Pflichtangaben im ESTA-Antrag.

Zusätzlich zu Facebook, LinkedIn, Twitter und Instagram konnten Antragsteller:innen – falls vorhanden – auch noch weitere Social Media Accounts angeben. Die Angabe von Passwörtern wurde nicht verlangt.

Die Informationen über die Online-Präsenzen von ESTA-Antragsteller:innen sollen den US-Behörden helfen, mögliche terroristische Bedrohungen zu erkennen. 

Die am häufigsten gestellten Fragen zum ESTA-Formular und den Eingabefeldern beantworten wir in unseren Ausfüllhinweisen für den ESTA-Antrag.

Was kostet ein ESTA-Antrag?

Für die ESTA-Beantragung erheben die US-Behörden eine Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar pro Person. Die ESTA-Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bearbeitungsgebühr = 4 US-Dollar
  • Genehmigungsgebühr = 17 US-Dollar

Die ESTA-Gebühr kann auf der offiziellen Antragsseite des U.S. Department of Homeland Security ausschließlich per Kreditkarte, Debitkarte (MasterCard, Visa, American Express und Discover (JCB, Diners Club) oder per PayPal entrichtet werden kann.

Bei einer ESTA-Ablehnung werden 4 US-Dollar für die erfolgte Bearbeitung einbehalten und lediglich 17 US-Dollar erstattet.

Achtung: Der ESTA-Antrag wird von den US-Behörden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

Reisen Sie mit ESTA in die USA!

ESTA-Status prüfen

Ihren ESTA-Status bzw. den Bearbeitungsstand eines bestehenden ESTA-Antrags können Sie auf der offiziellen ESTA-Webseite überprüfen.

In der Regel sollten Sie folgende Informationen griffbereit haben:

  • Ihre Reisepassnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre ESTA-Antragsnummer

Beim ESTA Status Check bzw. nach Ausfüllen des ESTA-Antrag erscheint eine der drei folgenden Antwortmöglichkeiten:

Authorization Pending / Genehmigung ausstehend:
Ihr ESTA-Antrag wird von den US-Behörden bearbeitet

Authorization Approved / Genehmigung erteilt:
Ihr ESTA-Antrag wurde bewilligt

Travel Not Authorized / Reise nicht genehmigt:
Sie dürfen nicht visumfrei mit ESTA einreisen. Alternativ können Sie sich um ein US-Visum bewerben.

Im Normalfall ist die ESTA-Genehmigung zunächst ausstehend. Die US-Behörden entscheiden gewöhnlich innerhalb von 72 Stunden über Ihren ESTA-Antrag.

Sobald Ihr ESTA-Antrag genehmigt ist, können Sie Ihre Angaben überprüfen und die folgenden Daten updaten:

  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Adresse in den USA

Alle anderen Angaben können im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Wenn Sie auf der offiziellen ESTA-Webseite unter "ESTA Status überprüfen" (Check ESTA Status) Ihre aktuelle ESTA-Genehmigung aufrufen und auf "Aktualisierung" klicken, gelangen Sie auf eine übersichtliche Seite, auf der Sie diese beiden Angaben prüfen und bei Bedarf bequem ändern können.

Angaben zur Person und zum Reisepass

Falls Ihnen ein Tippfehler bei den Angaben zum Reisepass oder den biografischen Daten unterlaufen ist und Sie den Fehler erst bemerken, wenn der Antrag bereits bezahlt und genehmigt wurde, müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag stellen. Der frühere ESTA-Antrag wird zurückgesetzt und kann somit "überschrieben" werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Passänderungen eine neue ESTA-Genehmigung beantragen müssen.

Die entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 21 US-Dollar wird jedes Mal beim Einreichen eines neuen ESTA-Antrags erhoben.

Jetzt online den Status prüfen
Sicherheitsfragen

Des Weiteren besteht der ESTA-Antrag aus neun Sicherheitsfragen, die Antragsteller:innen jedoch manchmal falsch verstehen und versehentlich mit "Ja" beantworten. Wenn eine Sicherheitsfrage mit "Ja" beantwortet wird, führt das in der Regel automatisch zur Ablehnung der elektronischen Reisegenehmigung.

Antragstellende können sich an das Hilfe-Center der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde – U.S. Customs and Border Protection (CBP) – wenden, um zu klären, wie das Missverständnis der falsch beantworteten Frage zustande kam.

Um die Bearbeitung von Seiten der US-Behörde zu vereinfachen, sollten Sie bei der Kontaktaufnahme möglichst genaue Angaben machen, z. B. bei "Topic" das Schlagwort "ESTA" und bei "Issue" die Antwortmöglichkeit "I have been denied ESTA or cannot board" auswählen. Nennen Sie im Idealfall im Zuge der englischsprachigen Erläuterung Ihres Sachverhalts ("Description") auch die folgenden Punkte:

  • Application ID (falls zur Hand)
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Reisepassnummer
  • Telefonnummer (inklusive Ländervorwahl)

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit Dokumentenanhänge beizufügen.

Aufgrund des hohen Antragsvolumens kann es teilweise bis zu einigen Wochen dauern, bis die U.S. Customs and Border Protection antwortet. Im besten Falle wird der Antrag zurückgesetzt, sodass dieser neu gestellt werden kann.

Falls die US-Behörde nicht antwortet oder der Antrag nicht zurückgesetzt wird, muss beachtet werden, dass die Ablehnung der elektronischen Reisegenehmigung automatisch eine Sperre für die visumfreie Einreise in die USA bedeutet. Die betroffene Person muss in diesem Fall zwingend ein Visum für die USA beantragen (B-1 für Geschäftsreisen oder B-2 für Urlaub).

Sie brauchen Hilfe beim ESTA-Antrag?

Das spezialisierte Team unseres Partners HD Solutions unterstützt Sie beim ESTA-Antrag mit zusätzlichen Services und Sicherheiten.

Die Serviceleistungen beinhalten:

  • Echtzeit Beratung per Live Chat
  • Überprüfung Ihres Antrages durch ESTA-Expert:innen
  • ESTA Termin- und Erinnerungsservice
  • Geld-zurück-Garantie im Falle einer Ablehnung
  • Antragstellung über ein vereinfachtes Formular
  • und vieles mehr!

Ablehnung eines ESTA-Antrags

Warum wird ein ESTA-Antrag abgelehnt?

Im Rahmen der Überprüfung des ESTA-Antrags lassen sich zwei Ablehnungsgründe unterscheiden:

1. Ablehnung durch falsche Angabe im ESTA-Formular
Es kann vorkommen, dass im ESTA-Formular aus Versehen eine falsche Angabe gemacht wird. Leider können die meisten Informationen nicht mehr aktualisiert werden, nachdem die Zahlung über das ESTA-System getätigt wurde.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr ESTA-Antrag aufgrund einer Falschangabe abgelehnt wurde, dann ist es empfehlenswert, sich an die CBP zu wenden. Sie haben dort die Möglichkeit Ihr Anliegen in englischer Sprache zu schildern. In Einzelfällen kann der ESTA-Antrag dann durch die zuständige US-Behörde zurückgesetzt werden, sodass Sie anschließend einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen können. Leider gibt es keine Garantie, dass der ESTA-Antrag zurückgesetzt wird.

ESTA Ablehnungsbescheid

2. Ablehnung ohne fehlerhafte Angabe im ESTA-Formular
Darüber hinaus ist es immer möglich, dass der ESTA-Antrag abgelehnt wird, ohne dass man eine falsche Angabe getätigt hat oder sich eines Grundes bewusst ist. Hierfür kann es verschiedene Ursachen geben, wie z. B.

  • eine Namensgleichheit mit einer anderen Person, die bereits auffällig geworden ist
  • doppelte Staatsbürgerschaften
  • Reisen in bestimmte Länder oder
  • eine Bejahung der "Ja"-/"Nein"-Sicherheitsabfragen.

Da es keine Garantie für die Genehmigung des ESTA-Antrags gibt, empfehlen wir die elektronische Reisegenehmigung bereits während der Reiseplanung zu stellen – mindestens aber 72 Stunden vor Reiseantritt.

Was tun, nachdem ein ESTA-Antrag abgelehnt wurde?

Falls Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde und nicht zurückgesetzt werden kann, muss ein entsprechendes Visum für die USA in einem zuständigen US-Konsulat beantragt werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines Touristenvisums, kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

Achtung: Nach einer ESTA-Ablehnung können Sie nicht einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen. Sollten Sie dies versuchen, wird der Antrag sofort wieder abgelehnt.

 

Visumalternative für ESTA

USA-Reisende müssen im Falle einer ESTA-Ablehnung zwingend ein sogenanntes Besuchervisum (B-Visum) beantragen: Geschäftsreisende benötigen ein B-1 Visum, Tourist:innen ein B-2 Visum.

Bitte beachten Sie, dass sich die Visumbeantragung bei den von den ESTA-Verschärfungen betroffenen Personen zusätzlich verzögern könnte. Grund dafür sind Security Checks.

Beantragung eines zeitnahen Notfalltermins

Falls Ihre USA-Reise unmittelbar bevorsteht, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Visumsantrag stellen.
Wenn Sie dringend reisen müssen (unaufschiebbare Geschäftsreise, medizinische Gründe etc.), können Sie unter Umständen einen Notfalltermin beantragen.

Bei der Visumantragstellung empfiehlt es sich, als "Nachweis" die ESTA-Ablehnung beizufügen: Bei der Terminvereinbarung über das webbasierte Visa-Profil haben Sie die Möglichkeit den ESTA-Ablehnung hochzuladen.
Darüber hinaus ist es ratsam auch am Tag des Visainterviewtermins die ESTA-Ablehnung mit sich zu führen. 

Ob Sie einen Notfalltermin erhalten entscheidet allein das US-Konsulat.

Die häufigsten Fragen zu ESTA

Entscheidend bei der ESTA-Gültigkeit ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Einreise. Wenn der USA-Aufenthalt beispielsweise vom 10. bis 20. September geplant ist und der ESTA-Antrag am 15. September abläuft, kann die aktuelle ESTA-Genehmigung noch für diese USA-Reise genutzt werden (auch wenn die Genehmigung während des Aufenthaltes abläuft).

Wie lange sich ESTA-Reisende in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen, ergibt sich aus dem Aufenthaltsstatus, den die CBP-Beamt:innen bei der Einreise bestimmen. Einreise- und Ausreisedatum sind im online I-94 Einreiseformular im Bereich "View Compliance" ersichtlich.

Die Gültigkeit der persönlichen ESTA-Genehmigung kann im Übrigen jederzeit online überprüft werden. Über die offizielle ESTA-Website kann der ESTA-Antrag jederzeit wieder aufgerufen werden. Wir empfehlen allen Visa Waiver Program Reisenden vor Reiseantritt bestehende ESTA-Anträge online auf ihre Gültigkeit zu prüfen.

Tipp: Seit Anfang Januar 2018 bekommen ESTA-Reisende eine E-Mail automatisch zehn Tage vor Ablauf des Aufenthaltsstatus als Erinnerung, dass sie rechtzeitig aus den USA ausreisen. Der Absender der E-Mail lautet [email protected].

Das Visa Waiver Program gestattet Reisenden einen maximalen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Es handelt sich hierbei um keinen Rechtsanspruch: Die Grenzbeamt:innen entscheiden, ob und für wie lange die Person einreisen darf und vermerken dies im Reisepass. Zusätzlich wird der jeweilige Aufenthaltsstatus für Visa Waiver Program Reisende online über das elektronische I-94 Formular im System der US-Behörden erfasst.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes über diese 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Eine Verlängerung des VWP-Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada. USA-Reisenden ist daher dringend zu empfehlen, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen einzuhalten, um Problemen bei der nächsten Einreise in die Vereinigten Staaten vorzubeugen.

Ausnahme: In dringenden oder unvorhersehbaren Fällen (z. B. bei Flugausfällen aufgrund von Unwetter oder Streiks oder aber bei Vorliegen schwerwiegender medizinischer Gründe), die einen Rückflug und damit das Verlassen der USA innerhalb der 90 Tage unmöglich machen, kann die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) eine Ausnahme gewähren. Dies liegt jedoch im alleinigen Ermessen der USCIS und der Antrag dafür kann ausschließlich in einem Büro der USCIS gestellt werden. Sollte ein Besuch in einem USCIS Service-Center nicht möglich sein, weil der / die Reisende sich aufgrund eines Unwetters auf dem Flughafengelände aufhalten muss, ist dringend zu empfehlen, alle Belege über das Unwetter und die ausgefallenen Flüge aufzuheben, so dass diese bei eventuellen Nachfragen seitens der US-Behörden vorgelegt werden können.

Das Global Entry Verfahren dient ausschließlich der Beschleunigung der Einreiseprozedur und ersetzt keine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis.

Somit benötigen Teilnehmer:innen des Global Entry Program zur Einreise in die USA trotzdem in jedem Fall ein gültiges US-Visum oder eine gültige ESTA-Genehmigung (sofern sie visumfrei reisen). Dabei ist eine Global Entry Anmeldung mit den gängigsten US-Visa möglich (z. B. B-1 Business Visum oder E-Arbeitsvisum).

Achtung: Die Nutzung von Global Entry ist nicht mit allen Visumkategorien möglich.

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn.

Wichtig! Staatsangehörige der oben genannten Länder nicht visumfrei einreisen wenn sie:

  • Auch die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
  • Am oder nach dem 01. März 2011 nach den folgenden Ländern gereist sind (bzw. dort anwesend waren): Iran, Irak, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien.
  • am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben oder
  • ungarische Staatsangehörige sind, die nicht in Ungarn geboren wurden
  • vorbestraft sind, verhaftet wurden, drogenabhängig sind, Visumsablehnungen oder Einreiseverweigerungen erlebt haben

(Stand: 15.08.2023)

ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden (auch ohne konkrete Reisedaten). Wir empfehlen Ihnen dringend, sobald Sie mit der Reiseplanung beginnen, rechtzeitig einen Genehmigungsantrag, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug, zu beantragen.

Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre erhaltene Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. Sollten sich z. B. Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.
Selbstverständlich können ESTA-Anträge auch sehr kurzfristig gestellt werden, da in der Regel eine Genehmigung innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Zur Sicherheit unserer Kunden empfehlen wir dennoch, sich so früh wie möglich um eine Genehmigung zu bemühen!

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System online nahezu sofort (innerhalb weniger Sekunden) fest, ob dem Antragstellenden die Einreise im Rahmen des VWP ermöglicht wird. Die Genehmigungsphase kann allerdings auch bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Folgende drei Antworten auf die Online-Anfrage sind denkbar:

  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt
  • Genehmigung wird bearbeitet

Falls Sie die Antwort "Genehmigung wird bearbeitet" erhalten, müssen Sie sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt auf der ESTA-Website in Ihren Antrag einloggen und nachprüfen, ob eine endgültige Antwort erteilt wurde.

Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt. Ein Ausdruck der erteilten ESTA-Genehmigung ist deshalb in aller Regel nicht zwingend erforderlich.
Einige wenige Airlines fordern einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung von den Reisenden im Vorfeld an. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie einen Ausdruck des positiven ESTA-Bescheids am Tag Ihrer Reise bereithalten.

Wenn Sie den ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht haben, wird dieser mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen, d. h. einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt diese zwölf Jahre im Archiv auf; somit können Ihre Daten für weitere strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke jederzeit abgefragt werden.

Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) verschickt eine Erinnerung an Personen, die im Antrag ihre E-Mail-Adresse angegeben haben und deren ESTA-Reisegenehmigung abläuft.
In der E-Mail steht aktuell Folgendes:

ATTENTION! Your travel authorization submitted on (date) via ESTA will expire within the next 30 days. It is not possible to extend or renew a current ESTA. You will need to reapply at https://esta.cbp.dhs.gov if travel to the United States in intended in the near future. If there are 30 or more days left on the old authorization you will receive a warning message during the application process and be asked if you wish to proceed.

Alle Reisenden sind selbst verpflichtet vor Reiseantritt zu überprüfen, ob eine noch gültige ESTA-Genehmigung vorliegt.

Nein, ESTA ist kein Visum. Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Reisegenehmigung, den ausschließlich Reisende, die visumfrei in die USA reisen dürfen(siehe FAQ Welche Länder nehmen am Programm für visumfreies Reisen teil?), stellen. 
Anhand des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA) kann das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) vor Reiseantritt feststellen, ob Reisende im Rahmen des VWP zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sind.

Visuminhabende
In der Regel müssen Visuminhabende keine ESTA-Genehmigung beantragen. Der Grund Ihrer Einreise muss allerdings der Visumkategorie entsprechen. Falls nicht, empfiehlt es sich eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Als Beispiel: Ein Reisender besitzt ein US-Arbeitsvisum, fliegt aber zu rein touristischen Aufenthaltszwecken in die USA. Hier empfehlen wir, sicherheitshalber eine ESTA-Genehmigung im Vorfeld auszufüllen.

Das VWP kann auch für Geschäftsaktivitäten genutzt werden ("Business Visa Waiver"), wenn auch in einem sehr eingeschränkten Rahmen. So z. B. für Messen oder Meetings mit Businesspartnern oder Kunden.

Alle weitergehenden geschäftlichen Einreisezwecke die "Arbeit" entsprechen (wie Consultingleistungen, etc.) fallen nicht mehr unter dieses Programm, auch wenn sich der Aufenthalt auf 90 Tage beschränken sollte. Hier muss ein US-Arbeitsvisum im Vorfeld beantragt werden.

Nicht selten sind die Grenzen zwischen der Nutzung des VWP und der Beantragungspflicht eines Visums fließend - weil nicht immer deutlich ist, ob die US-Einwanderungsbehörden eine Aktivität als "Arbeit" betrachten werden oder nicht. Es gilt hier im Einzelfall, durch die Einbeziehung aller Rahmenbedingungen (wie Einreisefrequenz, Aufenthaltszweck und -dauer) abzuwägen, ob ein Visumfreies einreisen genügt oder ein Visum benötigt wird. Zudem soll man nicht vergessen, dass der Grenzbeamte, der Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck stellen wird, ggf. alles was nicht ein Meeting oder die Teilnahme an Messen ist, als Arbeitsaufnahme versteht und Ihnen daraufhin die Einreise verweigert.

Wir beraten Sie aber gern zu diesem Thema!

Kontakt

 

Ein Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen am Stück pro Einreise ist möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus in den USA ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada.

Ein sogenannter Statuswechsel auf ein US-Visum ist im Rahmen des Visa Waiver Program generell nicht möglich. Bei höheren Einreisefrequenzen und längeren Aufenthaltszeiten sollte stattdessen z. B. ein B-1 Business Visitor Visum im Vorfeld der Einreise beantragt werden oder ggf. ein US-Arbeitsvisum.

1. Angaben zum Reisepass (Reisepassnummer oder Ablaufdatum) oder zu personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort oder -datum) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Die einzige Möglichkeit diese Angaben zu korrigieren besteht darin, einen neuen ESTA-Antrag auszufüllen. Falls Ihre vorherige ESTA-Genehmigung erteilt wurde, sollten Sie problemlos einen neuen Antrag stellen können. Schließen Sie bitte sicherheitshalber alle Browserfenster bzw. die ESTA-Website bevor Sie den erneuten ESTA-Antrag stellen.
Ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Reisegenehmigung im System vorliegt und bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA-Antrag übermittelt wurde, wird die alte ESTA-Registrierung gelöscht.
Für den neuen ESTA-Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar an.
Bitte drucken Sie sich den neuen, korrekten ESTA-Antrag zu Ihrer eigenen Sicherheit aus.

2. Ihre Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Anschrift) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Sollten sich diese Angaben nach Erteilung der Genehmigung ändern oder bemerken Sie einen Fehler, so kann dies einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden, indem Sie den Button “Aktualisieren oder Status überprüfen” wählen. 
Die Gültigkeitsdauer der ESTA-Registrierung ist von der Aktualisierung Ihrer Daten nicht betroffen. Bei der Aktualisierung des ESTA-Antrags fallen keine weiteren Gebühren an.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. (Eine Aktualisierung dieser Daten ist im Notfall auch ohne die Antragsnummer unter Angabe von persönlichen Daten möglich.)

3. Sie haben eine Sicherheitsfrage, die für die Berechtigung unter dem VWP in die USA einzureisen ausschlaggebend war, falsch beantwortet und daraufhin wurde Ihnen die ESTA-Reisegenehmigung nicht erteilt:
Falls Sie die Frage falsch verstanden haben oder ursprünglich dachten, dass ein Vorfall aus Ihrer Vergangenheit ein Grund für eine Ablehnung darstellt und nun herausgefunden haben, dass es nicht so ist, sollten Sie sich in jedem Fall per E-Mail mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP) in Verbindung setzen.
Es muss darüber hinaus eine neue ESTA-Genehmigung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz einer neuen, bewilligten ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann. Sollten Sie z. B. bei der Frage nach möglichen Vorstrafen eingangs mit "Ja" geantwortet und nunmehr "Nein" angekreuzt haben, könnte Ihnen der Grenzbeamte unterstellen, dass Sie eine mögliche (doch vorliegende) Straftat verheimlichen wollen. Selbiges gilt für Angaben zu möglichen ansteckenden Erkrankungen, Visaverweigerungen etc. Im Zweifelsfall sollte bei Falschangaben der "Ja/Nein"-Fragen im ESTA-Erstantrag eine Visumbeantragung im US-Konsulat erwogen werden, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.

VWP-Reisende, die keine ESTA-Genehmigung vorweisen können, wird der Zutritt zum kommerziellen Flugzeug/Schiff mit Sicherheit verwehrt werden. Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt.

Die aktuelle Gebühr zum ESTA-Antrag beläuft sich auf 21 US-Dollar.

Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) oder Debitkarte erfolgen kann. Die Zahlung der Antragsgebühr kann jedoch auch durch Dritte, z. B. Verwandte oder Reisebüro, vorgenommen werden, falls Sie keine eigene Kreditkarte besitzen.

Die Gebühr wird nicht pro Einreise, sondern pro ESTA-Genehmigung erhoben. Und die ESTA-Genehmigung ist normalerweise zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft früher ab.

Die ESTA-Gebühr von 21 US-Dollar setzt sich aus zwei Gebührenarten zusammen:

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 US-Dollar
  • Genehmigungsgebühr in Höhe von 17 US-Dollar

Sollte der ESTA-Antrag abgelehnt werden, wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben und von der Kreditkarte eingezogen, also 4 US-Dollar.

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