Aktualisiert am 15.07.2014
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F-1 und M-1 Visum: Auf die Schule kommt es an
Wer in den USA studieren, zur Schule gehen oder eine Sprachschule besuchen möchte, benötigt dafür in der Regel ein F-1 oder M-1 Visum. Um ein F-1 oder M-1 Visum beantragen zu können, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die anvisierte Bildungseinrichtung in den USA das sogenannte I-20 Formular ausstellen kann.
Demnach müssen Visumantragsteller, die eine Bildungseinrichtung in den USA besuchen möchten, sich unbedingt vorab darüber informieren, ob die Bildungseinrichtung in den USA das I-20 Formular ausstellen kann.
Voraussetzung für die Ausstellung des I-20 Formulars ist, dass die Bildungseinrichtung in den USA eine SEVIS-Registrierung besitzt. Durch die SEVIS-Datenbank wird es dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) und dem US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) ermöglicht, die Daten aller Austauschstudenten, die sich in den USA befinden, einzusehen.
Viele Antragsteller wissen jedoch nicht, dass nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA das I-20 Formular ausstellen können. So können z. B. die meisten öffentlichen Schulen kein I-20 Formular ausstellen.
Zur Suche nach einer geeigneten Bildungseinrichtung eignet sich z. B. die Website des DHS: http://studyinthestates.dhs.gov/school-search
Dort wurden jüngst die Suchfunktionen erweitert, so dass Visumantragsteller nun auch direkt nach US-Bundesstaat bzw. Stadt und Art der Bildungseinrichtung filtern können.
Sollten Sie weitere Informationen zum F-1 und M-1 Visum und deren Voraussetzungen benötigen, können Sie sich gerne an unser erfahrenes Experten-Team werden.
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