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Aktualisiert am 13.09.2017

US-Arbeitsvisa auf dem Prüfstand – Erschwerte Bedingungen für Unternehmen

Die Mehrheit der deutschen Firmen beantragt nach wie vor für ihre Mitarbeiter Arbeitsvisa auf der Grundlage einer E-Registrierung (E-1 Treaty Trader bzw. E-2 Treaty Investor) des US-Unternehmens. Nun gab es Änderungen hinsichtlich der Beantragung von Handelsvisa bzw. Investorenvisa.
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Striktere Vergabe von E-Visa

Die Mehrheit der deutschen Firmen beantragt nach wie vor für ihre Mitarbeiter Arbeitsvisa auf der Grundlage einer E-Registrierung (E-1 Treaty Trader bzw. E-2 Treaty Investor) des US-Unternehmens. Nun gab es Änderungen hinsichtlich der Beantragung von Handelsvisa bzw. Investorenvisa. 

Das E-Visum berechtigt zur Arbeitsaufnahme in den USA und deckt Entsendungen und kurzfristige Arbeitseinsätze ab. Die Antragsteller müssen persönlich im Rahmen eines Interviewtermins beim zuständigen US-Generalkonsulat in Frankfurt/Main vorstellig werden und im Rahmen der Antragsdokumentation auch das Formular DS-156E vorlegen, in dem Informationen zum US-Unternehmen und zum Antragsteller abgefragt werden:

  • Part I – Business Profile
  • Part II – Staff
  • Part III - Applicant

Neuerungen beim Handels- und Investorenvisum

Ab sofort müssen generell Part I – III des Formulars DS-156E bei allen E-Visa-Anträgen vorgelegt werden.

Dies war bisher nur bei E-Registrierungen von US-Unternehmen erforderlich. Für Mitarbeiter, die am US-Standort eingesetzt werden sollen, genügte bislang die Vorlage von "Part III - Applicant". Unter Punkt 26 des Formulars muss ein Bevollmächtigter des Unternehmens rechtskräftig unterzeichnen und die Angaben bestätigen.

Wie kürzlich berichtetet, hat das Department of State Anfang August Aktualisierungen am Foreign Affairs Manual (FAM) vorgenommen. Auch Arbeitsvisaanträge werden verstärkt vor dem Hintergrund der Executive Order von Präsident Trump vom 18. April 2017 ("Buy American and Hire American") beurteilt. 

Für E-Visa-Anträge könnte dies bedeuten, dass die Personalsituation der E-registrierten US-Unternehmen im Fokus steht und geprüft wird, ob Arbeitsplätze für US-Personal geschaffen wurden.

Fazit

Eine striktere Handhabung bei der Visa-Vergabe bedeutet, dass die Anträge entsprechend sorgfältig vorbereitet werden müssen: Unternehmen und Antragsteller stehen gleichermaßen auf dem Prüfstand. Während des Interviewtermins muss vom Antragsteller umfänglich Auskunft zu allen Sachverhalten gegeben werden können.

Gern sind wir Ihnen bei der Vorbereitung der Visa-Anträge für Ihre Mitarbeiter behilflich – sprechen Sie uns einfach an!

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Datum:

Aktualisiert am 13.09.2017