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Aktualisiert am 19.07.2021

Einreise in die USA: Tipps und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen

Ob Sie geschäftlich, privat, mit einer ESTA-Genehmigung oder einem Visum in die USA reisen, bei der Einreise gilt es einige Dinge zu beachten. Damit Ihre Einreise in die Vereinigten Staaten nicht zu einer langwierigen Prozedur wird, haben wir die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt.
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Fliegen Sie in die USA

Was darf ich bei der USA-Einreise mitnehmen?

Gepäck

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Kategorien, wenn es um das Fluggepäck für die USA geht.

  1. Handgepäck
    Zulässiges Gepäck, das vom Passagier in Kabine mitgenommen werden darf. Hier gilt es zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Generell kann man zunächst davon ausgehen, dass das Handgepäck ein Gewicht von 8 kg nicht überschreiten darf und bestimmte Maße (ca. 55x40x20) einhalten muss. Diese variieren zum Teil von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
  2. Aufgegebenes Gepäck
    Gepäck für den Laderaum des Flugzeugs, wie z. B. große Reisekoffer bis zu 23 kg.
  3. Übergepäck und Sondergepäck
    Gepäck mit Sondermaßen wie z. B. Sportausrüstung oder zusätzliche Gepäckstücke, dessen Beförderung zusätzlich zum Flugpreis bezahlt werden muss, weil die Freigepäckgrenzen oder zulässigen Gepäckmaße überschritten werden.

Flüssigkeiten

Aus Sicherheitsgründen dürfen seit November 2006 grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord eines Flugzeuges mitgeführt werden.
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml im Handgepäck transportiert werden. Dabei müssen diese in einem wieder verschließbaren 1-Liter Kunststoffbeutel verpackt sein. Die Aufbewahrung in Kosmetiktaschen o. Ä. ist nicht gestattet. Pro Passagier:in ist die Mitnahme eines 1-Liter Beutels gestattet.

Für weitere Informationen informieren Sie sich gern auf der Webseite der Bundespolizei.

Einreisebestimmungen am Flughafen

Medikamente

Die Frage, ob und in welcher Menge Medikamente bei Einreisen in die USA mitgeführt werden können, wird von vielen betroffenen Reisenden gestellt. Grundsätzlich können Medikamente eingeführt werden, aber es müssen vorab ein paar wichtige Dinge beachtet werden. Im Folgenden finden Sie deshalb nützliche Tipps und Hinweise, wenn Sie mit Medikamenten in die USA reisen.

Achtung: Betäubungsmittel und Drogen sind von der Einfuhr selbstverständlich ausgeschlossen.

1. Verschreibungspflichtige Medikamente

Sollten USA-Reisende auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sein, muss Folgendes beachtet werden:

  • a. Verschreibungspflichtige Medikamente sollten in ihrer Originalverpackung mitgeführt werden.
  • b. Bei der Menge ist darauf zu achten, dass nicht mehr mitgenommen werden sollte, als für die geplante Aufenthaltsdauer benötigt wird. Als Faustregel gilt jedoch, dass Medikamente für maximal 90 Tage als Vorrat mitgenommen werden können.
  • c. Grundsätzlich gilt, dass für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein englischsprachiges Schreiben von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin mitgeführt werden muss, in dem bestätigt wird, in welcher Menge und für welche Dauer die Medikamente genommen werden müssen. Das Medikament sollte in diesem Schreiben genau bezeichnet werden, so dass es mit dem Schreiben und der Verpackung übereinstimmt.
  • d. Sollten Spritzen oder Sauerstoffflaschen mitgenommen werden müssen, so muss auch hierfür ein englischsprachiges Rezept oder eine Bestätigung von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin vorgelegt werden.

Medikamente in flüssiger Form dürfen auch in einer Menge mitgeführt werden, die die üblicherweise zugelassene Flüssigkeitsmenge von 100 ml übersteigt, sollte dies für den Flug notwendig sein. Auch hierfür ist ein ärztliches Schreiben notwendig. Reisende sollten in diesem Fall den Sicherheitsbeamt:innen beim Check-In über das Medikament informieren, denn flüssige Medikamente werden gesondert überprüft. Unter Umständen werden die Beamt:innen darum bitten, das Behältnis öffnen zu lassen.

In den Vereinigten Staaten ist die U.S. Food and Drug Administration (FDA) für alle Bestimmungen rund um das Thema Medikamenteneinfuhr in die USA verantwortlich. Wenn Sie mit Medikamenten in die USA reisen, fallen Sie darüber hinaus unter die Zuständigkeit der U.S. Customs and Border Protection (CBP) sowie der Transportation Security Administration (TSA).

Medikamenteneinfuhr USA

Nicht alle verschreibungspflichtigen Medikamente können ohne Weiteres in die USA eingeführt werden. Genauere Informationen zu den Bestimmungen und auch eine Auflistung, welche Medikamente eingeführt werden dürfen und welche nicht, finden Sie u. a. auf der offiziellen Webseite der FDA oder der offiziellen Webseite der TSA.

Tipp: Schauen Sie im Vorfeld Ihrer Reise auf der Webseite der Transportsicherheitsbehörde, welche Dinge bei der Einreise erlaubt sind.

2. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, z. B. Vitaminen oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln, ist darauf zu achten, dass nur die Menge mitgeführt werden sollte, die für die geplante Aufenthaltsdauer angemessen ist. Auch über nicht verschreibungspflichtige Medikamente informiert die FDA.

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Unsere Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Wie ist der Ablauf der Einreise in die USA?

Bereits nach der ersten Landung auf amerikanischen Boden – auch wenn es sich nur um einen Zwischenstopp und nicht Ihren endgültigen Zielflughafen handelt – müssen alle Passagiere die Grenzkontrollen der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) passieren. Hierbei gilt es vor allem geduldig zu sein.

Einreisekontrolle / Interview

Nach dem Ausstieg folgt eine Befragung durch einen U.S. Immigration Officer, dem Sie freundlich und höflich auf sämtliche Fragen antworten sollten. Außerdem werden Ihnen die Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen sowie ein Foto für Ihre Einreiseakte gemacht.
Das Smartphone sollten Sie bitte unbedingt wegstecken – weder telefonieren noch fotografieren sind in diesem Bereich gestattet.

Gepäckaufnahme

Nach der Einreisekontrolle führt Sie der Weg weiter zu den Gepäckbändern. Das Gepäck wird nach der Einreisekontrolle in der Regel von allen Passagieren wieder aufgenommen, auch wenn ein Anschlussflug geplant ist. Am Gepäckband nehmen Sie Ihre Koffer an sich und begeben sich damit durch die dahinterliegende Zollkontrolle. Nach der Zollkontrolle kann das Gepäck im Falle eines Anschlussfluges wieder an einer Sammelstelle abgegeben werden und wird dort entsprechend weitergeleitet.

Zoll

Bevor Sie mit Ihrem Gepäck durch den Zoll gehen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie bereits im Flugzeug bzw. spätestens bei der Einreisekontrolle das blaue Zollformular ausgefüllt haben. Im Regelfall wird das Zollformular etwa zwei bis drei Stunden vor der Landung von den Flugbegleiter:innen im Flugzeug ausgegeben. Für diesen Zweck sollten Sie im Handgepäck einen Kugelschreiber aufbewahren, damit Sie das Formular bequem im Flugzeug ausfüllen können. Dieses Formular geben Sie ganz einfach bei den Zollbeamt:innen ab und begeben sich anschließend zum Ausgang bzw. zu Ihrem nächsten Abfluggate.

Was wird bei der Einreise in die USA gefragt?

An der Passkontrolle gehen Sie nach Aufforderung zu dem Schalter des bzw. der jeweiligen Grenzbeamt/-in. Sollten Sie mit Familienangehörigen reisen, können Sie geschlossen an den Schalter treten.

Der Grenzbeamte bzw. die Grenzbeamtin wird Ihnen bei der Befragung u. a. Fragen zu dem Einreisezweck, Ihrem Aufenthaltsort sowie der Dauer Ihres Aufenthaltes stellen. Die Adresse Ihrer ersten Unterkunft sollten Sie aus diesem Grund gleich parat haben.

Typische Fragen können lauten:

What is the purpose of your visit?

Der Beamte bzw. die Beamtin möchte wissen, mit welchem Hintergrund Sie einreisen.
Beispiel: Visumfrei sind für Staatsangehörige der Visa Waiver Program Ländern Aufenthalte zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage erlaubt. Auch Business-Tätigkeiten für Meetings, Konferenzen, Absprachen oder der Besuch von Messen sind visumfrei bis zu 90 Tage möglich. Für Dienstreisen oder eine Entsendung ist ein geeignetes Arbeitsvisum vonnöten, für die Aufnahme eines Auslandsstudiums wird ein Studentenvisum benötigt usw.

Is this your first time visiting?

Ist dies Ihr erster Besuch in den USA? Falls nicht wird der Beamte bzw. die Beamtin unter Umständen erfragen wann und wie lange Sie das letzte Mal eingereist sind.

How long will you be staying?

Der Beamte bzw. die Beamtin erkundigt sich nach der Dauer des geplanten Aufenthalts. An dieser Stelle wird oftmals auch nach einem Rückflugticket gefragt. Sollten Sie länger als 90 Tage in den USA bleiben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die passende Visumkategorie.

Passkontrolle bei der Einreise

Are your visiting family or friends?

In einigen Fällen wird auch nach Verwandten oder Bekannten in den Vereinigten Staaten gefragt. Sollten Sie Verwandte in den USA haben oder Freunde besuchen, erfragt der Beamte bzw. die Beamtin in der Regel auch deren Adresse. Diese Information sollten Sie daher griffbereit vorliegen haben.

Are you traveling alone?

Sollten Sie in einer Gruppe oder mit Familienangehörigen reisen, teilen Sie dies dem Beamten bzw. der Beamtin bitte mit. Sollten Sie allein reisen wird in einigen Fällen noch einmal konkret nach dem Zweck der Einreise gefragt.

What is your occupation?

Es ist in einigen Fällen für den Beamten bzw. die Beamtin wichtig zu wissen, welchen Beruf Sie ausüben und ob damit z. B. genügend Bindungen an Ihr Heimatland gegeben sind. Nennen Sie am besten kurz Ihren Job-Titel und erklären Sie, in welchem Bereich Sie tätig sind. Sollten Sie nicht (mehr) berufstätig sein können Sie das ebenfalls kurz erklären.

Wie eine reibungslose Einreise in die USA gelingt, erfahren Sie außerdem in diesen "Tipps zum Verhalten an der US-Grenze".

Was brauche ich für die Einreise?

Für die Einreise in die USA und die damit verbunden Grenzkontrolle sollten Sie u. a. Ihren Reisepass sowie ggf. alle visumrelevanten Dokumente griffbereit im Handgepäck haben.

Reisepass

Deutsche Reisepässe müssen lediglich die Dauer des Aufenthalts in den USA abdecken, Reisepässe aus anderen Länder müssen ggf. eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten nach Ende des geplanten USA Aufenthaltes besitzen (Stichwort: "Six-Month Club").
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe nicht für die visumfreie Einreise in die USA zugelassen sind.

Visum

Sollten Sie mit einem Visum in die USA einreisen, werden für einige Visumkategorien zusätzliche Dokumente an der Grenze verlangt. Die betrifft bei J-1 Visuminhaber:innen z. B. das DS-2019 Formular und bei F-1 Inhaber:innen das I-20 Formular. L-Blanket Visuminhaber:innen sollten das Formular I-129s (im Original und in Kopie) sowie eine Kopie des I-797 mit sich führen. Auch bei beispielsweise H-, O-, oder L-Visa muss die Approval Notice (I-797) vorgelegt werden.

Adresse in den USA

Auch Ihre erste (Hotel-)Adresse sollten Sie dem Beamten bzw. der Beamtin nennen können. Es empfiehlt sich diese im Vorfeld schriftlich zu notieren oder ggf. eine Buchungsbestätigung des Hotels bei sich zu führen.

Rückflugticket

Besonders bei der visumfreien Einreise wird oftmals ein Nachweis der Rückkehrintentionen verlangt. Ihre Rückkehrabsichten können Sie mit Hilfe eines bereits gebuchten Rückflugtickets nachgewiesen werden. Das Rückflugticket bzw. Ihre sogenannte "Itinerary", also Ihre Flugübersicht, sollten Sie sowohl beim Check-In als auch bei der Einreise griffbereit im Handgepäck mit sich führen.

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Datum:

Aktualisiert am 19.07.2021