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Aktualisiert am 17.06.2022

Visumfrage des Monats – Gültiges Visum in abgelaufenem Reisepass?

Ihre Frage: Mein gültiges B-1 Visum meines ehemaligen Arbeitgebers befindet sich in meinem abgelaufenen Reisepass. Wie kann ich es trotzdem nutzen?
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Ihre Frage

Mein B-1 Visum, das noch weitere 3 Jahre gültig ist, befindet sich allerdings in meinem Reisepass, der nun abgelaufen ist. Das Visum hatte ich für meinen damaligen Arbeitgeber beantragt, bei dem ich nicht mehr beschäftigt bin.
Wie kann ich das Visum in den neuen Pass übertragen lassen? Und kann ich das Visum nun trotzdem für Montagetätigkeiten in den USA für meinen jetzigen Arbeitgeber nutzen?

Unsere Antwort

Hier gibt es gleich zwei gute Nachrichten für Sie:

Es ist zwar nicht möglich, ein noch gültiges US-Visum in einem abgelaufenen Reisepass in einen neuen Reisepass von den US-Behörden übertragen zu lassen, aber, Sie können das Visum trotzdem weiterhin nutzen. Die Gültigkeit des Visums ist also nicht gekoppelt an die Gültigkeit des Reisepasses, in dem es sich befindet.
In der Praxis bedeutet das für Sie: Sie müssten zukünftig bei Einreisen in die USA zunächst Ihren neuen (noch gültigen) Reisepass vorzeigen und zusätzlich den alten (abgelaufenen) Reisepass inklusive Ihrem noch gültigen US-Visum.

Voraussetzung ist aber, dass sich Ihre Stammdaten zwischenzeitlich nicht verändert haben. D.h., Ihr Name, Geschlecht und Ihre Nationalität muss in beiden Pässen übereinstimmen.
Besitzen Sie beispielsweise als Doppelstaatsangehöriger eine Deutsche und Italienische Nationalität, und das B-1/B-2 Visum befindet sich in Ihrem deutschen (abgelaufenen) Reisepass, können Sie nicht Ihren italienischen Reisepass in Kombination zur Einreise nutzen. Hat sich Ihr Name zwischenzeitlich durch Heirat oder Scheidung verändert, so raten wir grundsätzlich eher zur Visumneubeantragung, um Probleme an der Grenze zu vermeiden. Bei sehr eiligen Reisen können Personen auch einmal versuchen, mittels Heirats- oder Scheidungsurkunde die Namensänderung an der Grenze zu erläutern. Es liegt dann aber in der Entscheidungsbefugnis der Beamt*innen, ob man Sie einreisen lässt, oder nicht.

Sollte sich allerdings an Ihren Stammdaten vom alten zum neuen Reisepass nichts verändert haben, können Sie also wie gewohnt (dann aber mit beiden Reisepässen) reisen. Sie müssen kein neues Visum beantragen.

Als Tipp: Weisen Sie bei der Neubeantragung bzw. Entwertung Ihres alten Reisepasses die Passbehörde unbedingt darauf hin, dass sich im Ausweis noch ein gültiges Visum befindet. Wird das Visum beispielsweise auf Grund eines Durchlochens beschädigt, kann es nicht mehr genutzt werden und Sie müssen ein neues Visum beantragen.

Darüber hinaus ist das B-1 Visum personen- und nicht arbeitgebergebunden, da es sich um ein Geschäftsreisendenvisum handelt. D.h., Sie können dieses Visum auch weiterhin für z.B. Geschäftsbesprechungen, Vertragsverhandlungen oder auch bestimmte Montagetätigkeiten für Ihren neuen Arbeitgeber nutzen.

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Datum:

Aktualisiert am 17.06.2022