In der Regel fordert das US-Gesetz, dass Visumantragsteller einen Interviewtermin in einem US-Konsulat wahrnehmen. Nachdem alle Informationen zu dem entsprechenden Visumantrag vorliegen, wird der Antrag schließlich genehmigt oder abgelehnt.
Das amerikanische Gesetz enthält viele Bestimmungen darüber, unter welchen Umständen Visumanträge abgelehnt werden können. Eine Visumablehnung kann erfolgen, wenn
- dem US-Konsularbeamten nicht alle erforderlichen Dokumente bzw. Informationen vorliegen
- der Antragsteller sich nicht für das beantragte Visum qualifiziert oder
- die Informationen darlegen, dass der Antragsteller in den Bereich der sogenannten Grounds of Ineligibility bzw. Inadmissibility fällt.
Hierbei können z. B. aktuelle oder in der Vergangenheit liegende Umstände, wie Drogenmissbrauch oder Straftaten, dazu führen, dass der Antragsteller sich nicht für das beantragte Visum qualifiziert. Bei Ablehnung des Visumantrags wird der Antragsteller in der Regel über den Grund der Ablehnung und das entsprechende Gesetz, welches die Grundlage für die Ablehnung bildet, in Kenntnis gesetzt. Es gibt zahlreiche Gründe für eine Visumablehnung (Visa Ineligibilities). Diese findet man in dem Immigration and Nationality Act (INA). In bestimmten Ablehnungsfällen gibt es für den Antragsteller die Möglichkeit, einen sogenannten Waiver zu beantragen, der es ermöglicht, dass das US-Visum unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt wird.