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Wer ein Visum für die USA beantragt, muss Antragsgebühren an die US-Behörden entrichten. Die Kosten für ein USA Visum variieren dabei je nach beantragter Visumkategorie. Finden Sie nachfolgend einige der wichtigsten Visagebühren, die aktuell bei der Beantragung der verschiedenen Visa anfallen können.

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Visum USA: Grundlegendes zu den Kosten

Alle Antragstellenden eines US-Visums sind dazu verpflichtet eine Visa-Gebühr an die US-amerikanischen Behörden zu zahlen. Doch wie viel kostet ein Visum für die USA? Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an!
Wie hoch die Antragsgebühren sind und wann sie gezahlt werden müssen, hängt nämlich immer davon ab, welche Visumkategorie beantragt wird.

Je nachdem, ob Sie ein Nichteinwanderungsvisum oder ein Einwanderungsvisum beantragen, kommen andere Kosten auf Sie zu. Im Vorfeld der Visumbeantragung sollten Sie sich daher genau darüber informieren, welche US-Behörde welche Bearbeitungsgebühren verlangt.

Konsulatsgebühr für die USA

Die Visa-Gebühr wird auch Konsulatsgebühr oder Antragsgebühr genannt und im Fachjargon als MRV (Machine Readable Visa) Fee bezeichnet. Die konsularische Bearbeitungsgebühr ist bei jedem Visumantrag verpflichtend. Erst nach Bezahlung der Visa-Gebühr ist es möglich, einen konsularischen Interviewtermin im US-Konsulat zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Visa-Gebühren nicht erstattet werden und nicht übertragbar sind. Wenn die Visum-Beantragung abgebrochen oder das US-Visum abgelehnt wird, bekommt der Antragstellende die Gebühr nicht zurück. Darüber hinaus kann die Visa-Gebühr nicht auf andere Personen, z. B. Familienangehörige oder Kolleg:innen, übertragen werden.

Höhe der Konsulatsgebühr für die USA

Die Höhe der Visa-Gebühr richtet sich nach der beantragten Visum-Kategorie. D. h. je nach Visum-Kategorie gibt es zum Teil unterschiedlich hohe Visa-Gebühren.
Die vormals einheitlichen Antragsgebühren für Nichteinwanderungsvisa sind gemäß der jeweiligen Visumkategorie gestaffelt, um dem unterschiedlich hohen Aufwand und den damit verbunden Kosten Rechnung zu tragen. Diese Gebührenstruktur findet seitdem weltweit in allen US-Konsulaten Anwendung.

Obgleich die Visa-Gebühren offiziell in US-Dollar angegeben werden, erfolgt die Zahlung in der jeweiligen nationalen Währung. Die Visa-Gebühren sind daher regelmäßig Wechselkursschwankungen unterworfen. Es kommt somit des Öfteren zu Gebührensenkungen bzw. -erhöhungen.

Der aktuelle Euro-Dollar-Wechselkurs der US-Konsulate (= konsularischer Wechselkurs) liegt bei 0,95 Euro zu 1 US-Dollar (Stand Februar 2024).

HINWEIS: Im Juni 2023 wurden die Gebühren für fast alle Visakategorien erhöht.

 

Konsularische Antragsgebühren für US-Nichteinwanderungsvisa

185 $ | 175,75 €

  • B-Visum (Geschäftsreisende / Tourist:innen)
  • C-1/D Visum (Crewmitglieder / Transit)
  • F-Visum (Studierende)
  • I-Visum (Journalist:innen / Medienvertreter:innen)
  • J-Visum (Austauschbesucher:innen)
  • M-Visum (Berufsbildung)
  • TN / TD Visum (USMCA-Fachleute)


205 $ | 194,75 €

  • H-Visum (spezialisierte Fachkräfte)
  • L-Visum (firmeninterner Mitarbeitendentransfer)
  • O-Visum (Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten)
  • P-Visum (Sportler:innen)


265 $ | 251,75 €

  • K-Visum (Verlobte)


315 $ | 299,25 €

  • E-Visum (Handel / Investition)

(Stand Februar 2024)

Konsularische Antragsgebühren für US-Einwanderungsvisa

345 $

  • EB-1, EB-2, EB-3, EB-4 und EB-5 Visa (Employment-based Categories)

325 $

  • Family Preference Visa (First Preference (F1), Second Preference (F2), Third Preference (F3), Fourth Preference (F4)

330 $

  • Diversity Visa (DV)

(Stand Februar 2024)

Wie bezahlt man die Konsulatsgebühr für die USA?

Die Visa-Gebühr kann in den US-Konsulaten weltweit über verschiedene Optionen bezahlt werden. Zur Verfügung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Online-Banküberweisung
  • Debitkarte
  • Kreditkarte
  • Bareinzahlung bei einer Bank

Bei der Zahlung sollten alle Instruktionen genau befolgt werden, damit die Zahlung schnell registriert wird. Insbesondere sollte im Betreff immer die Referenznummer vermerkt sein, ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Im schlimmsten Fall muss die Visa-Gebühr erneut gezahlt werden.

Nach der Bezahlung der Visumgebühr erhalten Sie einen Zahlungsbeleg, der eine einjährige Gültigkeit hat. Die Visa-Gebühr ist ab der Zahlung folglich ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie einen Interviewtermin in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft vereinbaren, da nach Ablauf der zwölf Monate die Visa-Gebühr erneut fällig wäre. Der Termin muss innerhalb von 365 Tagen vereinbart werden, nicht aber auch innerhalb dieser Zeit stattfinden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Weitere Gebühren im Konsularverfahren

Zusätzlich zur oben beschriebenen konsularischen Antragsgebühr gibt es noch andere Gebühren, die im Konsularverfahren anfallen können.

1. Premium Delivery Fee

Sobald Ihr Visum genehmigt wurde, gibt es zwei Zustelloptionen für Ihren Reisepass:

  1. Kostenfreie Abholung
  2. Kostenpflichtige Zustellung (Premium Versand)

Antragstellende, die die postalische Reisepasszustellung an eine Zustelladresse wünschen, müssen hierfür eine Premium Service Gebühr zahlen. Nähere Informationen zu den Kosten und Zustelloptionen erhalten Sie über das US-Konsulat bzw. die US-Botschaft in Ihrem Heimatland sowie auf unserer Webseite.

2. Sevis Fee

Die SEVIS-Gebühr fällt bei der Beantragung von F-, J- oder M-Visa an und variiert je nach Kategorie. Antragstellende müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor sie ihren konsularischen Interviewtermin wahrnehmen. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte.

Der Zahlungsbeleg muss zwingend dem konsularischen Antrag beigelegt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Lesen Sie mehr über die sogenannte I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee.

3. Fraud Prevention and Detection Fee

Die Fraud Prevention and Detection Fee heißt übersetzt Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung. Sie ist im Rahmen von L-Blanket Visumanträgen zahlbar. Diese Gebühr kann ausschließlich

  • per Kreditkarte oder
  • in bar

vor Ort im Rahmen des Interviewtermins im US-Konsulat entrichtet werden. Aktuell liegt diese Gebühr bei 500 US-Dollar.

4. Reciprocity Fee

Was bedeutet Reciprocity Fee?

Die Reciprocity Fee wird auch als Gegenseitigkeitsgebühr bezeichnet, da diese zusätzliche Gebühr für die Visa-Ausstellung auf dem Prinzip der staatlichen Gegenseitigkeit beruht. Sobald eine ausländische Regierung von US-Bürgern für bestimmte Visa-Arten Gebühren erhebt, erheben die Vereinigten Staaten von den Bürgern dieses Landes ebenfalls eine Gegenseitigkeitsgebühr für ähnliche Visa-Kategorien.
Müssen amerikanische Staatsbürger:innen beispielsweise für ein Besuchervisum in China eine Zusatzgebühr entrichten, so findet dies auch Anwendung für chinesische Staatsangehörige bei der Beantragung eines B-1 / B-2 Besuchervisums.

Der Grundsatz der "Reziprozität" beinhaltet entweder zusätzliche Gebühren oder eine kürzere Gültigkeitsdauer (oder beides) für Visumantragstellende aus bestimmten Ländern und für bestimmte Visumkategorien. Somit kann das U.S. Department of State auf Basis der Nationalität von Antragstellenden und der Art des beantragten Visums

  • von einer Person eine zusätzliche Gebühr verlangen oder
  • ein Visum mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer als der normalerweise zulässigen erteilen.

Dabei variiert die Höhe der Reciprocity-Gebühr je nach Nationalität der Antragstellenden und beantragter und Visum-Kategorie. Ob Sie ebenfalls eine Reciprocity-Gebühr zahlen müssen, können Sie auf der Webseite des U.S. State Departments herausfinden.

Auch diese Gebühr muss zwingend per Kreditkarte oder in bar persönlich vor Ort im US-Konsulat bezahlt werden.

USCIS-Gebühren

Viele US-Visa setzen ein vorheriges Antragsverfahren bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) voraus. Das bedeutet, dass je nach Kategorie ggf. vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht werden muss. Davon betroffen sind beispielsweise nahezu alle Anträge auf US-Arbeitsvisa (L, H, O etc.).

Im Gegensatz zu vielen anderen US-amerikanischen Bundesbehörden ist die USCIS fast vollständig gebührenfinanziert. Zum 1. April 2024 wurden die Gebührenstrukturen umfassend geändert und sie sind nun sehr viel differenzierter. Während einige Gebühren verpflichtend für alle Antragstellenden sind (z. B. USCIS Standard Fee), bleiben andere Gebühren nur optional (z. B. Premium Processing Fee).

1. Gebühren je nach Unternehmensgröße / -art und Nichteinwanderungskategorie

Die US-Einwanderungsbehörde unterscheidet seit dem 1. April 2024 nach Nonimmigrant Classification und führt damit separate Gebühren für spezifische Nichteinwanderungskategorien ein. Hiervon sind US-Arbeitgeber insbesondere bei I-129 Antragsverfahren (Petition for a Nonimmigrant Worker) betroffen, d. h. bei Anträgen auf befristete Arbeitsaufenthalte in den USA (z. B. H-1B, L-1, O-1).

Darüber hinaus wird es bei I-129 Anträgen eine Differenzierung hinsichtlich der Größenordnung oder des Profit / Non-Profit Status des US-Unternehmens geben. Das bedeutet, dass es für Unternehmen eine Standard I-129 Fee gibt und für gemeinnützige Organisationen / Non-Profit Unternehmen und kleine Arbeitgeber (Small Employers) eine vergünstigte Fee.
Als Small Employers definieren sich US-Unternehmen, die 25 oder weniger Vollzeitangestellte in den USA haben. Bei dieser Berechnung der Vollzeitbeschäftigten werden alle Vollzeitarbeitnehmenden an allen US-Standorten unabhängig vom Visastatus berücksichtigt.

2. Ausweitung der Online Filing Option und Gebührenermäßigungen

Seit dem 1. April 2024 gibt es einen Preisnachlass bei Onlineantragsverfahren, d. h. der papierlosen Einreichungsform. Diejenigen Antragstellenden, die die Online-Option nutzen, erhalten standardmäßig eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 US-Dollar. Die niedrigeren Gebühren bei Nutzung der Online-Services sollen deren Attraktivität fördern und die Bearbeitung effizienter gestalten.

Darüber hinaus wird das Online Filing immer weiter ausgedehnt und für weitere USCIS-Antragsverfahren nutzbar gemacht.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Anpassungen von ausgewählten USCIS-Gebühren.

Neue Gebühren für US-Arbeitsvisa:

I-129
Petition for a Nonimmigrant Worker
GEBÜHREN
(seit 01.04.2024)
I-129 für H-1B 780 $
I-129 für H-1B; Small Employers und Non-Profit 460 $
I-129 für L 1.385 $
I-129 für L; Small Employers und Non-Profit 695 $
I-129 für O 1.055 $
I-129 für O; Small Employers und Non-Profit 530 $

Einzige Ausnahme: Die H-1B Registration Process Fee in Höhe von 10 US-Dollar wird erst im kommenden Jahr 2025 auf 215 US-Dollar erhöht (für H-1B Fiscal Year 2026 Anträge).

Neue Gebühren bei Statusverlängerung oder Statuswechsel:

I-539
Application to Extend / Change Nonimmigrant Status
GEBÜHREN
(seit 01.04.2024)
I-539 Papierverfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) 470 $
I-539 Online-Verfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) 420 $

Neue Gebühren bei Allgemeiner Arbeitserlaubnis (EAD):

I-765
Application for Employment Authorization
GEBÜHREN
(seit 01.04.2024)
I-765 Papierverfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) 520 $
I-765 Online-Verfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) 470 $

 

Die vollständige Übersicht über alle neuen Gebühren finden Sie auf der USCIS-Webseite.

Bild von Visa-Gebühren in US-Dollar

3. Neue USCIS-Formulare

Im Zuge der Gebührenanpassungen hat die US-Einwanderungsbehörde neue Antragsformulare herausgegeben.

Für einige USCIS-Formulare gibt es eine Übergangsphase (Grace Period), in der noch die alten Forms verwendet werden dürfen. Für andere USCIS-Formulare, beispielsweise I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) oder I-140 (Immigrant Petition for Alien Workers), gibt es keine Übergangsphase. Seit dem 1. April 2024 müssen zwingend die neuen Antragsformulare in Kombination mit den neuen Antragsgebühren verwendet werden. Ansonsten werden diese Anträge unbearbeitet zurückgeschickt.

4. Ausweitung von Premium Processing und veränderte Bearbeitungszeiten

Das kostenpflichtige Expressverfahren Premium Processing kann bei immer mehr Antragsverfahren optional dazugebucht werden.

Der Premium Processing Service ermöglichte bis dato die beschleunigte Bearbeitung innerhalb von 15 bis 45 Kalendertagen (je nach Antragsverfahren), einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Allerdings wurde der Zeitrahmen seit 1. April 2024 für die beschleunigte Bearbeitung von Kalendertagen (Calendar Days) auf Werktage (Business Days) geändert. Dadurch, dass Wochenenden und Feiertage nicht einberechnet werden, verlängern sich die Premium Processing Bearbeitungszeiten.

Wie von uns berichtet wurden die Gebühren für den Premium Processing Service zum 26. Februar 2024 erhöht.

Formular Bearbeitung Gebühr
Formular I-129

Petition for a Nonimmigrant Worker
15 Werktage

1.685 $

(H-2B or R-1 nonimmigrant status)
2.805 $

alle anderen verfügbaren Kategorien des Formulars I-129
(E-1, E-2, E-3, H-1B, H-3, L, LZ, O, P, Q, TN)
Formular I-140

Immigrant Petition for Alien Workers
45 Werktage 2.805 $

Employment-based (EB)
Kategorien E11, E12, E21 (non-NIW), E31, E32, EW3, E13 and E21 (NIW)
Formular I-539

Application to Extend / Change Nonimmigrant Status
30 Werktage 1.965 $

Form I-539
Klassizifierungen F-1, F-2, M-1, M-2, J-1, J-2
Formular I-765

Application for Employment Authorization
30 Werktage 1.685 $

Bestimmte OPT bzw. STEM OPT F-1 Studierende der Kategorien C03A, C03B, C03C

Welche Arten von USCIS-Gebühren gibt es?

USCIS Standardgebühren

Nachfolgend sind die wichtigsten Gebühren der US-Einwanderungsbehörde aufgelistet:

  • I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker
  • I-140 Immigrant Petition for Alien Workers
  • I-539 Application to Extend / Change Nonimmigrant Status
  • I-765 Application for Employment Authorization
  • USCIS Immigrant Fee

Premium Processing Fee

Je nach Antragskategorie sichert das Hinzubuchen des beschleunigten Verfahrens "I-907 Request for Premium Processing Service" eine Bearbeitung der Petition innerhalb von 15 bis 45 Werktagen.

Das bedeutet leider nicht automatisch, dass die USCIS binnen 15 bis 45 Tagen grundsätzlich die Entscheidung über den Antrag trifft. Die US-Einwanderungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Nachfragen zum Antrag (Request for Evidence) zu stellen, welche die Bearbeitungszeiten nicht unerheblich verlängern können.

Border Security Fee

Die Border Security Fee ist eine Zusatzgebühr bei bestimmten H-1B und L-1 Anträgen. Sie fällt für US-Unternehmen mit außerordentlich vielen ausländischen Arbeitnehmer:innen mit einem H-1B oder L-1 Visum an und ist bis zum 30. September 2025 gültig.

  • H-1B Border Security Fee: 4.000 $
  • L-1 Border Security Fee: 4.500 $

(Stand Februar 2024)

Die Kriterien für sogenannte "50 / 50" Arbeitgebende lauten wie folgt:

  1. Beschäftigung von mehr als 50 Mitarbeitenden in den USA und
  2. Belegschaft in den USA besteht zu mehr als 50% aus ausländischen Mitarbeitenden mit H-1B, L-1A oder L-1B Status

Wie bezahlt man die USCIS-Gebühren?

Die Zahlung der USCIS-Gebühren erfolgt in der Regel in Form eines Schecks oder einer Money Order, die dann dem jeweiligen Antrag beigelegt werden müssen. Nur sehr wenige Gebühren (die oben genannten zählen nicht dazu) können bereits im Online-Verfahren per Kreditkarte entrichtet werden. Wir stellen Ihnen auf unserer Webseite nähere Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten der USCIS bereit.

Praxistipp: Achten Sie genau auf die Anweisungen der USCIS zur jeweiligen Scheck- bzw. Money Order Ausstellung. Nicht korrekt eingereichte Schecks bzw. Money Orders führen zur Nichtannahme des Antrags. Diese Petitionen werden unbearbeitet an die Antragstellenden zurückgesandt.

Gebühren US Visa Service

Neben den Antragsgebühren der US-Behörden, Übersetzungskosten etc. fällt bei einer Beauftragung unserer US Visa-Agentur eine Beratungs- und Abwicklungspauschale an.

Je nach Visumkategorie veranschlagen wir eine feste Servicegebühr. Dabei tragen wir dem unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand Rechnung. Je einfacher die Abwicklung einer Visumkategorie, desto günstiger ist die Betreuung durch unsere US-Visaberater:innen – egal ob es sich um eine internationale Beauftragung oder einen Auftrag aus Deutschland handelt.

Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Beratung und Abwicklung auf Stundenbasis an. Bei besonders eiligen Visa-Fällen können wir auf Wunsch eine Expressabwicklung gegen eine zusätzliche Gebühr für Sie vornehmen.

Bidl von einem Videocall mit mehreren Teilnehmenden
Unsere Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

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