Aktualisiert am 15.03.2024
Die Erlaubnis, sich legal in den USA aufzuhalten, ist eine Sache. Eine andere ist es, seinen legalen Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Dinge.
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Es ist eine Sache, sich legal in den Vereinigten Staaten aufhalten zu dürfen. Eine andere ist, als Nicht-Amerikaner:in bzw. ausländische Person seinen legalen Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Wir verraten Ihnen, wie es um die aktuelle Rechtslage zur Aufenthaltsgenehmigung der USA bestellt ist.
Im Immigration and Nationality Act (INA), dem Einwanderungs- und Nationalitätsgesetz der USA, wird in Abschnitt 264 (e) ausgeführt, dass jede nicht-amerikanische bzw. ausländische Person ab 18 Jahren sich auf Verlangen der US-Behörden bezüglich seines legalen Aufenthaltsstatus ausweisen muss.
Dieser Anforderung sollte unbedingt Beachtung geschenkt und die erforderlichen Unterlagen bereit gehalten werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Fokus der US-Behörden auf der Durchsetzung der entsprechenden Gesetzgebung liegt.
Für Inhabende von Nichteinwanderungsvisa wird der Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus in der Regel über das sogenannte I-94 (Arrival / Departure Record) erbracht. Im I-94 werden alle Einreise- und Ausreisedaten für Nicht-Amerikaner:innen und Nicht-Amerikaner, also Nonimmigrants, erfasst.
Bei der Einreise in die USA werden die I-94 Daten elektronisch vermerkt und ggf. per Stempel im Pass. Neben dem Namen, der Reisepassnummer und dem Geburtsdatum wird vermerkt, unter welchem Status die Person eingereist ist. Des Weiteren werden das Einreisedatum und das Datum, an dem die Person spätestens die USA verlassen muss, erfasst.
Das I-94 in Papierform wird nur noch bei Einreisen über den Landweg (über Kanada oder Mexiko) an USA-Reisende ausgegeben.
Inhabende eines Einwanderungsvisums, d. h. Lawful Permanent Residents (LPR), weisen sich mit ihrer Permanent Resident Card, die umgangssprachlich als Green Card bezeichnet wird, aus.
Bei diesem Ausweisdokument handelt es sich amtlich gesehen um das Formular I-551.
Bereits bei Einreise, d. h. am amerikanischen Einreiseflughafen, sollten USA-Reisende die Angaben im digitalen I-94 bzw. auf dem I-94 Einreisestempel genau überprüfen. Fehler bei der Angabe des Einreisezwecks können fatale Folgen haben. Stellt sich ein Irrtum erst später heraus, muss ein Büro der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP aufgesucht werden, um eine entsprechende Korrektur zu veranlassen.
Führen Sie außerdem während Ihres USA-Aufenthalts zur Sicherheit immer einen Ausdruck des elektronischen I-94 Einreiseformulars mit den aktuellen Reisedaten bei sich.
Eine Adressänderung sollte unverzüglich an die US-Einwanderungsbehörde USCIS weitergegeben werden.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Green Card inhabenden Personen, sind nämlich verpflichtet, eine Adressänderung innerhalb von 10 Tagen nach dem Umzug bei der USCIS anzuzeigen.
Dies kann online und kostenfrei geschehen mittels Formular AR-11. Die US-Einwanderungsbehörde stellt zusätzlich zum Antragsformular "Alien's Change of Address Card" eine Ausfüllhilfe sowie Hinweise, an welche Adresse der Antrag gesandt werden muss, zur Verfügung.
Die Regelungen nach dem US-Einwanderungsrecht sollen den US-Behörden einen besseren Überblick über Nicht-Amerikaner:innen, die sich in den USA aufhalten, ermöglichen.
Obgleich das geltende Recht bislang nicht bei jeder ausländischen Person umfassend durchgesetzt wurde, sollten sich ausländische Staatsangehörige in den USA an das Gesetz halten – schließlich sind die zu ergreifenden Maßnahmen relativ einfach.
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