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Aktualisiert am 23.05.2014

Die Bedeutung der "Two-Year Rule" beim J-1 Visum

In Bezug auf die Two-Year Rule und dem J-1 Visum kommt es in der täglichen Praxis häufig zu Nachfragen und Unklarheiten. Deshalb erläutern wir im Folgenden kurz und knapp die wichtigsten Fakten zur Two-Year Rule beim J-1 Visum.
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In Bezug auf die Two-Year Rule und dem J-1 Visum kommt es in der täglichen Praxis häufig zu Nachfragen und Unklarheiten. Deshalb erläutern wir im Folgenden kurz und knapp die wichtigsten Fakten zur Two-Year Rule beim J-1 Visum.

Was bedeutet die Two-Year Rule?
Wenn ein J-1 Visuminhaber ("Exchange Visitor") von der Two-Year Rule betroffen ist, muss er nach Beendigung seines J-1 Visumprogramms zunächst zwei Jahre in sein Heimatland zurückkehren, bevor er:

  1. eine Statusänderung in den USA auf ein H- oder L-Visum vornehmen kann,
  2. eine Statusanpassung in den USA auf ein Einwanderungsvisum (GreenCard) vornehmen kann,
  3. ein Einwanderungsvisum (GreenCard) an einem US-Konsulat beantragen kann, oder er
  4. ein H-, L- oder K-Visum an einem US-Konsulat beantragen kann.

Wer ist von der Two-Year Rule betroffen?
Wenn eines der folgenden Kriterien auf einen J-1 Visuminhaber zutrifft, ist er in der Regel von der Two-Year Rule betroffen:

  • Von der Regierung finanzierte Austauschprogramme: Wenn das Austauschprogramm, an dem der J-1 Visuminhaber teilnimmt, ganz oder teilweise von der US-Regierung, der Regierung des Heimatlandes oder der Regierung des Landes, in dem er während Antragstellung seinen Wohnsitz hatte, finanziert wird, fällt er unter die Two-Year Rule.
  • Praktika oder Trainings im medizinischen Bereich: J-1 Visuminhaber, die ihr Studium beendet haben und ein Praktikum oder Training im medizinischen Bereich absolvieren, fallen ebenfalls unter die Two-Year Rule.
  • Exchange Visitor Skills List: Es gibt eine "Skills List", in der spezielles Fachwissen und Fähigkeiten aufgeführt sind, die der Entwicklung des Heimatlandes des "Exchange Visitors" zu Gute kommen. Wenn dies auf einen J-1 Visuminhaber aufgrund seiner Nationalität und seiner Fähigkeiten zutrifft, muss er zunächst zwei Jahre in sein Heimatland zurückkehren, um dort die in den USA erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden. Welche Länder und Bereiche unter die "Skills List" fallen, kann auf der Website des Bureau of Consular Affairs des US-Außenministeriums überprüft werden.

Wenn die Two-Year Rule auf einen J-1 Visuminhaber zutrifft, wird dies in der Regel im Anmerkungsfeld des Visums ("Annotation") wie folgt vermerkt: "Bearer is subject to section 212 (e)" oder "Two-Year Rule does apply"

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Two-Year Rule auf Sie zutrifft, und sich fragen, welche Auswirkungen das für Sie und Ihr zukünftiges USA-Vorhaben hat, können Sie sich gerne an unser erfahrenes Experten-Team wenden.

Datum:

Aktualisiert am 23.05.2014