Aktualisiert am 24.08.2024
Ob Sie geschäftlich, privat, mit einer ESTA-Genehmigung oder einem Visum in die USA reisen, bei der Einreise gilt es einige Dinge zu beachten. Damit Ihre Einreise in die Vereinigten Staaten nicht zu einer langwierigen Prozedur wird, haben wir die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt.
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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Kategorien, wenn es um das Fluggepäck für die USA geht.
Aus Sicherheitsgründen dürfen seit November 2006 grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord eines Flugzeuges mitgeführt werden.
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml im Handgepäck transportiert werden. Dabei müssen diese in einem wieder verschließbaren 1-Liter Kunststoffbeutel verpackt sein. Die Aufbewahrung in Kosmetiktaschen o. Ä. ist nicht gestattet. Pro Passagier:in ist die Mitnahme eines 1-Liter Beutels gestattet.
Für weitere Informationen informieren Sie sich gern auf der Webseite der Bundespolizei.
Die Frage, ob und in welcher Menge Medikamente bei Einreisen in die USA mitgeführt werden können, wird von vielen betroffenen Reisenden gestellt. Grundsätzlich können Medikamente eingeführt werden, aber es gilt vorab ein paar wichtige Dinge zu beachten. Im Folgenden finden Sie deshalb nützliche Tipps und Hinweise, wenn Sie mit Medikamenten in die USA reisen.
Betäubungsmittel und Drogen sind von der Einfuhr selbstverständlich ausgeschlossen.
Sollten USA-Reisende auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sein, muss Folgendes beachtet werden:
Medikamente in flüssiger Form dürfen auch in einer Menge mitgeführt werden, die die üblicherweise zugelassene Flüssigkeitsmenge von 100 ml übersteigt, sollte dies für den Flug notwendig sein. Auch hierfür ist ein ärztliches Schreiben notwendig. Reisende sollten in diesem Fall den Sicherheitsbeamt:innen beim Check-In über das Medikament informieren, denn flüssige Medikamente werden gesondert überprüft. Unter Umständen werden die Beamt:innen darum bitten, das Behältnis öffnen zu lassen.
In den Vereinigten Staaten ist die U.S. Food and Drug Administration (FDA) für alle Bestimmungen rund um das Thema Medikamenteneinfuhr in die USA verantwortlich. Wenn Sie mit Medikamenten in die USA reisen, fallen Sie darüber hinaus unter die Zuständigkeit der U.S. Customs and Border Protection (CBP) sowie der Transportation Security Administration (TSA).
Nicht alle verschreibungspflichtigen Medikamente können ohne Weiteres in die USA eingeführt werden. Genauere Informationen zu den Bestimmungen und auch eine Auflistung, welche Medikamente eingeführt werden dürfen und welche nicht, finden Sie u. a. auf der offiziellen Webseite der FDA oder der offiziellen Webseite der TSA.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, z. B. Vitaminen oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln, ist darauf zu achten, dass nur die Menge mitgeführt werden sollte, die für die geplante Aufenthaltsdauer angemessen ist. Auch über nicht verschreibungspflichtige Medikamente informiert die FDA auf Ihrer offiziellen Webseite.
Prüfen Sie bereits im Vorfeld Ihrer Reise auf der Webseite der US-Transportsicherheitsbehörde, welche Dinge bei der Einreise erlaubt sind und welche nicht, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Die FDA stellt wichtige Hinweise für Reisen in die USA mit Medikamenten bereit.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Bereits nach der ersten Landung auf amerikanischen Boden – auch wenn es sich nur um einen Zwischenstopp und nicht Ihren endgültigen Zielflughafen handelt – müssen alle Passagiere die Grenzkontrollen der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) passieren. Hierbei gilt es vor allem geduldig zu sein.
Nach dem Ausstieg folgt eine Befragung durch einen U.S. Immigration Officer, dem Sie freundlich und höflich auf sämtliche Fragen antworten sollten. Außerdem werden Ihnen die Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen sowie ein Foto für Ihre Einreiseakte gemacht.
Das Smartphone sollten Sie bitte unbedingt wegstecken – weder telefonieren noch fotografieren sind in diesem Bereich gestattet.
Ausnahme: Mit dem Global Entry Program können sicherheitsüberprüfte Reisende bestimmter Nationalitäten die Passkontrolle an US-Flughäfen automatisiert und ohne lange Warteschlangen durchlaufen, was die Einreise in die USA erheblich beschleunigt.
Nach der Einreisekontrolle führt Sie der Weg weiter zu den Gepäckbändern. Das Gepäck wird nach der Einreisekontrolle in der Regel von allen Passagieren wieder aufgenommen, auch wenn ein Anschlussflug geplant ist. Am Gepäckband nehmen Sie Ihre Koffer an sich und begeben sich damit durch die dahinterliegende Zollkontrolle. Nach der Zollkontrolle kann das Gepäck im Falle eines Anschlussfluges wieder an einer Sammelstelle abgegeben werden und wird dort entsprechend weitergeleitet.
Bevor Sie mit Ihrem Gepäck durch den Zoll gehen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie bereits im Flugzeug bzw. spätestens bei der Einreisekontrolle das blaue Zollformular ausgefüllt haben. Im Regelfall wird das Zollformular etwa zwei bis drei Stunden vor der Landung von den Flugbegleiter:innen im Flugzeug ausgegeben. Für diesen Zweck sollten Sie im Handgepäck einen Kugelschreiber aufbewahren, damit Sie das Formular bequem im Flugzeug ausfüllen können. Dieses Formular geben Sie ganz einfach bei den Zollbeamt:innen ab und begeben sich anschließend zum Ausgang bzw. zu Ihrem nächsten Abfluggate.
An der Passkontrolle gehen Sie nach Aufforderung zu dem Schalter des bzw. der jeweiligen Grenzbeamt/-in. Sollten Sie mit Familienangehörigen reisen, können Sie geschlossen an den Schalter treten.
Der Grenzbeamte bzw. die Grenzbeamtin wird Ihnen bei der Befragung u. a. Fragen zu dem Einreisezweck, Ihrem Aufenthaltsort sowie der Dauer Ihres Aufenthaltes stellen. Die Adresse Ihrer ersten Unterkunft sollten Sie aus diesem Grund gleich parat haben.
Beantworten Sie keine Fragen, die Ihnen nicht gestellt wurden – antworten Sie kurz und bündig. Je nachdem, wer in die USA einreist, mit Visum oder im Rahmen der visumfreien Einreise (ESTA), können daraus unterschiedliche Fragen auf Reisende zukommen. Reisen Sie geschäftlich, wird es im Schwerpunkt um die Art Ihrer Tätigkeit in den USA gehen und Ihre berufliche Situation. Reisen Sie rein touristisch, liegt der Fokus auf Ihrer geplanten Reiseroute, der Dauer des USA-Aufenthalts und Ihrer Rückkehrintention usw. Personen, die mit einem regulären US-Arbeitsvisum einreisen, müssen beispielsweise mit sehr wenig Rückfragen rechnen.
Die Befragung dient im Schwerpunkt zur Klärung, ob der von Ihnen geplante Aufenthaltszweck mit dem jeweiligen Visum oder ESTA zulässig ist, und um illegale Aktivitäten oder Einwanderungsabsichten auszuschließen bzw. die Bedrohungslage für die US-Bevölkerung zu minimieren.
Können Sie die Fragestellungen nicht konkret beantworten oder nicht zur Zufriedenheit aus Sicht der Grenzbeamt:innen, besteht die Möglichkeit einer intensiveren Befragung, der sogenannten Secondary Inspection.
Beachten Sie, dass eine ESTA-Genehmigung und / oder ein US-Visum kein Garant für eine Einreise sind. Besteht der Verdacht, dass Sie die Auflagen nicht einhalten, kann Ihnen die Einreise verweigert werden.
Wie eine reibungslose Einreise in die USA gelingt, erfahren Sie außerdem in diesen "Tipps zum Verhalten an der US-Grenze".
Der Beamte bzw. die Beamtin möchte wissen, mit welchem Hintergrund Sie einreisen.
Beispiel: Visumfrei sind für Staatsangehörige der Visa Waiver Program Länder Aufenthalte zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage erlaubt. Auch Business-Tätigkeiten für Meetings, Konferenzen, Absprachen oder der Besuch von Messen sind visumfrei bis zu 90 Tage möglich. Für Arbeitseinsätze oder eine Entsendung ist ein geeignetes Arbeitsvisum vonnöten, für die Aufnahme eines Auslandsstudiums wird ein Studentenvisum benötigt usw.
An der Grenze wird typischerweise gefragt, ob dies Ihr erster Besuch in den USA ist. Falls nicht wird der Beamte bzw. die Beamtin unter Umständen erfragen, wann und wie lange Sie das letzte Mal eingereist sind.
Beachten Sie, dass Ihre bisherige Einreisehistorie und auch die Aufenthaltszeiträume den US-Behörden vorliegen – antworten Sie deshalb immer wahrheitsgemäß.
Der Beamte bzw. die Beamtin erkundigt sich nach der Dauer des geplanten USA-Aufenthalts. An dieser Stelle wird oftmals auch nach einem Rückflugticket gefragt, insbesondere dann, wenn Sie im Rahmen der visumfreien Einreise (VWP / ESTA) in die USA einreisen.
Sollten Sie länger als 90 Tage in den USA bleiben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld der USA-Reise über die passende Visumkategorie.
In einigen Fällen wird auch nach Verwandten oder Bekannten in den Vereinigten Staaten gefragt. Sollten Sie Verwandte in den USA haben oder Freunde besuchen, erfragt der Beamte bzw. die Beamtin in der Regel auch deren Adresse. Diese Information sollten Sie daher griffbereit vorliegen haben.
Sollten Sie in einer Gruppe oder mit Familienangehörigen reisen, teilen Sie dies dem Beamten bzw. der Beamtin bitte mit. Sollten Sie allein reisen, wird in einigen Fällen noch einmal konkret nach dem Zweck der Einreise gefragt.
Es ist in einigen Fällen für den Beamten bzw. die Beamtin wichtig zu wissen, welchen Beruf Sie ausüben und ob damit z. B. genügend Bindungen an Ihr Heimatland gegeben sind. Nennen Sie am besten kurz Ihren Jobtitel und erklären Sie, in welchem Bereich Sie tätig sind. Sollten Sie nicht (mehr) berufstätig sein können Sie das ebenfalls kurz erklären.
Für die Einreise in die USA und die damit verbunden Grenzkontrolle sollten Sie u. a. Ihren Reisepass sowie ggf. alle visumrelevanten Dokumente griffbereit im Handgepäck haben.
Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen biometrischen Reisepass. Bitte vergewissern Sie rechtzeitig, dass dieser noch gültig ist. Deutsche Reisepässe müssen lediglich die Dauer des geplanten Aufenthalts in den USA abdecken ("Six-Month Club"). Reisepässe aus anderen Ländern müssen ggf. eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten nach Ende des geplanten USA-Aufenthalts besitzen.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe nicht für die visumfreie Einreise mit ESTA in die USA zugelassen sind.
Sollten Sie mit einem Visum in die USA einreisen, müssen Sie das Visum im Reisepass vorzeigen. Je nach Visumkategorie können zusätzliche Dokumente an der Grenze verlangt werden. Inhabende eines J-1 Visums müssen beispielsweise das Formular DS-2019 vorlegen, während Inhabende eines F-1 Visums das Formular I-20 vorlegen müssen. L-Blanket Visuminhaber:innen sollten das Formular I-129s (im Original und in Kopie) sowie eine Kopie des I-797 mit sich führen. Auch bei beispielsweise H-, O-, oder L-Visa muss die Approval Notice (I-797) vorgelegt werden.
Auch Ihre erste (Hotel-)Adresse sollten Sie dem Beamten bzw. der Beamtin nennen können. Es empfiehlt sich diese im Vorfeld schriftlich zu notieren oder ggf. eine Buchungsbestätigung des Hotels bei sich zu führen.
Besonders bei der visumfreien Einreise wird oftmals ein Nachweis der Rückkehrintentionen verlangt. Ihre Absichten in Ihr Heimatland zurückzukehren, müssen Sie mithilfe eines bereits gebuchten Rückflugtickets nachgeweisen. Das Rückflugticket bzw. Ihre sogenannte "Itinerary", also Ihre Flugübersicht, sollten Sie sowohl beim Check-in als auch bei der Einreise griffbereit im Handgepäck mit sich führen.
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