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Aktualisiert am 06.03.2014

Fotobestimmungen für US-Visumantragsteller

Im Rahmen der Visumantragstellung für die USA muss jeder Antragsteller neben dem webbasierten Antragsformular DS-160 ein aktuelles Passfoto vorweisen. Hierbei gelten strikte Vorgaben seitens der US-Behörden, die von den europäischen Passbestimmungen abweichen.
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Im Rahmen der Visumantragstellung für die USA muss jeder Antragsteller neben dem webbasierten Antragsformular DS-160 ein aktuelles Passfoto vorweisen. Hierbei gelten strikte Vorgaben seitens der US-Behörden, die von den europäischen Passbestimmungen abweichen.

Das Foto muss die Maße 5 cm x 5 cm haben, wobei der Kopf zwischen 2,5 cm und 3,5 cm (vertikal gemessen) groß sein darf. Das Foto muss weniger als 6 Monate alt sein. Ein Farbfoto mit weißem Hintergrund ist ebenfalls Pflicht. Der Antragsteller sollte gerade mit geschlossenem Mund in die Kamera schauen und beide Ohren sollten im Idealfall sichtbar sein.

Allgemein sind Kopfbedeckungen (z. B. Burkas und Sonnenbrillen) unzulässig, da diese das Gesichtsfeld beeinträchtigen. Verboten sind ebenfalls berufsbedingte Kopfbedeckungen wie sie z. B. von Piloten oder Militärpersonal getragen werden. Nur religiös- bzw. medizinisch-bedingte Kopfbedeckungen wie Augenbinden sind zulässig.

Bitte beachten Sie auch, dass jedes Familienmitglied, welches ein Visum beantragt, ein eigenes Foto haben muss. Dies gilt ebenfalls für Neugeborene.

Sollte es Ihnen aus technischen Gründen nicht möglich sein, das Foto im DS-160 Antrag hochzuladen, so sollten Sie auf alle Fälle, wie bei jedem Visumantrag, das Originalfoto zum konsularischen Interviewtermin mitnehmen.

Passfotos, welche nicht den amerikanischen Erfordernissen entsprechen, können zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Visumantrages führen bis hin zur Nichtbearbeitung.

Datum:

Aktualisiert am 06.03.2014