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Aktualisiert am 02.12.2014

Längere Visagültigkeit für chinesische Staatsangehörige

Für chinesische Staatsangehörige haben sich Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer bestimmter Visa für die USA ergeben. Sowohl bei Besuchervisa als auch bei Visa für Praktikum/Studium wurde die maximale Gültigkeitsdauer erhöht.
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Für chinesische Staatsangehörige haben sich Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer bestimmter Visa für die USA ergeben. Sowohl bei Besuchervisa als auch bei Visa für Praktikum/Studium wurde die maximale Gültigkeitsdauer erhöht.

Bisher erhielten chinesische Staatsangehörige B-1/B-2 (Geschäftsreisende oder Touristen), J-1 (Praktikanten) oder F-1/F-2 (Studenten) Visa für maximal ein Jahr ausgestellt. Personen mit deutscher Nationalität erhalten diese Visa für die USA beispielsweise auf zehn bzw. fünf Jahre.

Grund für die jeweils unterschiedlichen Laufzeiten von US-Visa ist das Prinzip der Reziprozität. Stellt ein Land beispielsweise Besuchervisa für Amerikaner nur auf fünf Jahre aus, so erhalten Staatsbürger des entsprechenden Landes im Gegenzug US-Besuchervisa ebenfalls nur auf fünf Jahre. 

Mit Wirkung zum 12. November 2014 können chinesische Staatsangehörige nunmehr B-1/B-2 Visa auf bis zu zehn Jahre sowie F- und J-Visa auf maximal fünf Jahre erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums können Reisende das jeweilige Visum nutzen, der US-Beamte an der Grenze legt jedoch fest, wie lange sich der Visuminhaber konkret in den USA aufhalten darf (= Aufenthaltsstatus).

Insbesondere für Geschäftsreisende mit chinesischem Pass bedeutet das eine große Erleichterung, da sie das B-1 Visum nicht jedes Jahr erneuern lassen müssen.

Datum:

Aktualisiert am 02.12.2014