Aktualisiert am 04.04.2021
Ein Reisepass ist ein amtlicher Ausweis, der den Inhaber unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Einreisevorschriften zum grenzüberschreitenden Reisen ermächtigt. Wer in die USA verreisen will, benötigt somit unbedingt einen gültigen Pass. Grund genug sich genauer mit den Reisepassvorschriften zu befassen.
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Der biometrische Reisepass oder elektronische Reisepass, kurz ePass, enthält einen Chip, auf dem biometrische Daten des Reisepassinhabers abgespeichert sind. Der ePass wurde in Deutschland Anfang November 2005 eingeführt. Alle deutschen Pässe, die seit dem 1. November 2005 ausgestellt wurden, sind somit automatisch ePässe. Folgende Daten des Inhabers sind darin gespeichert:
Man erkennt einen ePass am einfachsten daran, dass auf dem Einband das folgende Zeichen abgebildet ist:
Das sogenannte Signet für biometrische Pässe ist entweder in gedruckter oder geprägter Form auf der Vorderseite des Passes sichtbar.
Seit März 2017 wird ein neuer Reisepass ausgegeben, der über modernere Materialien und verbesserte Sicherheitsmerkmale verfügt. Somit bleibt der deutsche Reisepass einer der (fälschungs-)sichersten der Welt und erlaubt die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Die Neuerungen stellen sich wie folgt dar:
Wichtig zu wissen: Ihr "alter" Reisepass bleibt noch bis zum Ablaufdatum gültig und kann ohne Einschränkungen zum Reisen genutzt werden. Erst nach Ablauf des Reisepasses wird eine neue Beantragung nötig.
In Deutschland werden ePässe von der Bundesdruckerei ausgestellt. Die Beantragung des biometrischen Reisepasses erfolgt in dem jeweiligen Bürgeramt.
Die Kosten für einen Reisepass belaufen sich aktuell auf:
Da die Fingerabdrücke bei der Beantragung des Passes von der Behörde abgenommen werden, ist ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Unter anderem soll die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Reisepass insofern mehr Sicherheit bei der Grenzkontrolle bieten, als dass der Passinhaber trotz eventueller äußerlicher Veränderungen immer noch klar identifizierbar bleibt.
Anträge für Kinder werden nur entgegengenommen, wenn die Geburtsurkunde vorliegt sowie Nachweise über das Sorgerecht und ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
Express Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass
Neben der regulären Beantragung können diejenigen, die es besonders eilig haben, einen Express Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie, dass sowohl ein vorläufiger Reisepass als auch ein Kinderreisepass nur eingeschränkt für internationale Reisen nutzbar sind.
Der Beantragungsweg ist in allen Fällen gleich. Das heißt, es muss, wie oben beschrieben, das lokale Bürgeramt aufgesucht werden. Die Pässe unterscheiden sich lediglich in der Bearbeitungsdauer und Gültigkeit:
Regulärer ePass: 3-4 Wochen
Express Reisepass: 5-7 Werktage
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung erfolgt am Tag der Beantragung (kann sofort mitgenommen werden)
Kinderreisepass: Ausstellung erfolgt am Tag der Beantragung (kann sofort mitgenommen werden)
Regulärer ePass: 10 Jahre ab 24 Jahren | 6 Jahre bis 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Kinderreisepass: 6 Jahre, höchstens aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Regulärer ePass: 60 Euro ab 24 Jahren | 37,50 Euro bis 24 Jahre
Express Reisepass: 92 Euro ab 24 Jahren | 69,50 bis 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Kinderreisepass: 13 Euro
Vorläufiger Reisepass: Wird nur ausgehändigt, wenn bis zum Reiseantritt weder ein regulärer ePass, noch ein Express Reisepass fertiggestellt werden kann | Wird nicht in jedem Land als Reisedokument anerkannt
Kinderreisepass: Enthält keinen Datenchip (im Gegensatz zum ePass) | Wird nicht in jedem Land als Reisedokument anerkannt (z.B. USA)
Wenn Sie als deutsche:r Staatsangehörige:r schon längere Zeit in den USA leben und einen neuen Reisepass beantragen möchten, gibt es zwei Optionen, die infrage kommen. Welche Passbehörde für die Ausstellung des neuen Reisepasses zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie gemeldet sind.
Wir empfehlen allen Reisenden sich rechtzeitig vor jedem geplanten USA-Aufenthalt über die aktuell geltenden Einreiseauflagen inkl. der aktuellen Reisepassbestimmungen zu informieren, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.
Die Reisepassbestimmungen für die visumfreie Einreise in die USA mit ESTA wurden beispielsweise im April 2016 verschärft. Dementsprechend müssen alle Personen, die visumfrei in die USA reisen, im Besitz eines ePasses sein. Neben einem gültigen ePass ist nach wie vor das Vorliegen einer gültigen ESTA-Genehmigung Pflicht.
Die Einreise in die USA mit ESTA ist somit weder mit einem vorläufigen Reisepass, noch mit einem Kinderreisepass möglich. Sofern Sie also keinen regulären biometrischen Reisepass besitzen, können Sie die visumfreie Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program nicht nutzen. Selbstverständlich haben Sie dennoch die Möglichkeit in die USA zu reisen. Sie müssten hierfür allerdings alternativ ein B-1/B-2 Visum beantragen.
Sie benötigen immer ein Visum für die USA, wenn Sie im Besitz eines der folgenden Ausweisdokumente sind:
Für die Einreise in die USA wird zwingend ein Reisepass benötigt, das gilt ebenfalls für Säuglinge und Kinder. Nur Personen, die über einen biometrischen Reisepass verfügen können am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen. Sollte Ihr Kind nur einen Kinderreisepass besitzen, so müsste automatisch ein Visum für die USA beantragt werden, was relativ aufwendig ist. In diesem Sinne ist es in der Regel sinnvoll für Kinder gleich einen maschinenlesbaren, biometrischen Reisepass zu beantragen, auch wenn in den ausstellenden Ämtern oftmals ein Kinderreisepass vorgeschlagen wird.
Besitzt Ihr Kind einen Kinderreisepass, ist dieser für die visumfreie Einreise in die USA nicht gültig. Kinderausweise sind für die visumfreie Einreise ebenfalls nicht zugelassen. Falls Ihr Kind ausschließlich einen Kinderreisepass hat, benötigt es also ein US-Visum für die legale Einreise in die Vereinigten Staaten.
Generell muss der Reisepass noch für sechs Monate nach der geplanten Ausreise Gültigkeit besitzen.
Möchten Sie beispielsweise am 1. Juli 2018 mit einem Visum für sechs Monate in die USA einreisen, so gilt die generelle Regelung, dass Ihr Reisepass bis zum 1. Juli 2019 gültig sein muss.
Sonderregel für "Six-Month Club"-Mitglieder
Es gibt eine Sonderregelung für Personen, die zu Ländern des sogenannten "Six-Month Clubs" gehören. Der Reisepass einer Person mit nationaler Zugehörigkeit eines Landes, das Mitglied im "Six-Month Club" ist, muss lediglich bis zum Ende der geplanten Ausreise gültig sein. Im oben genannten Beispiel müsste Ihr Reisepass bei einer Einreise am 1. Juli 2018 für 6 Monate nur bis zum 1. Januar 2019 gültig sein.
Glücklicherweise stehen Deutschland, Österreich und die Schweiz auf der Mitgliederliste und zählen damit zu den Ländern des "Six-Month Clubs".
Ihr US-Visum ist in der Regel bis zum Ablaufdatum gültig – auch nach Ablauf des Reisepasses. D.h., das Visum behält weiterhin seine Gültigkeit, auch wenn der entsprechende Reisepass ausläuft. Dementsprechend haben Sie bei der Einreise in die USA die Möglichkeit, Ihr US-Visum im alten (abgelaufenen) Reisepass zusammen mit Ihrem neuen Reisepass an der Grenze vorzulegen. Dies sind die Voraussetzungen:
Sollte sich Ihr Name (z. B. aufgrund von Heirat oder Scheidung) geändert haben, ist nicht zwingend ein neues US-Visum erforderlich. Bei Namensänderungen können Sie im Normalfall mit Ihrem alten, noch gültigen US-Visum reisen, sollten jedoch entsprechende Nachweise (z. B. Heiratsurkunde) und beide Pässe bei der Einreise mit sich führen.
Bei einem Auslandsaufenthalt, z. B. in den Vereinigten Staaten, ist der Reisepass das wichtigste Dokument. Daher empfiehlt es sich, vor Reiseantritt zur Sicherheit eine Kopie des Reisepasses und des US-Visums anzufertigen, um im Verlustfall schnellstmöglich reagieren zu können.
Wenn Sie Ihren Reisepass inklusive US-Visum verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, sollten Sie umgehend folgende Schritte unternehmen:
Setzen Sie sich nach dem Verlust Ihres Reisepasses mit der lokalen Polizei in Verbindung, damit die Umstände des Abhandenkommens schriftlich in einem Polizeibericht festgehalten werden. Üblicherweise muss eine Kopie des Polizeiberichtes bei der Neubeantragung Ihres Passes vorgelegt werden.
Setzen Sie sich umgehend mit dem zuständigen US-Konsulat in Verbindung und melden den Verlust Ihres Visums. Deutsche Staatsangehörige senden hierfür am besten eine E-Mail an das entsprechende US-Konsulat, welches das Visum ausgestellt hat:
Ein Reisepassverlust in den USA hat nicht zur Folge, dass Sie direkt ausreisen müssen. Entscheidend für einen legalen Aufenthaltsstatus ist vielmehr ein gültiges I-94 Formular.
Insbesondere, wenn Sie sich bei Reisepassverlust nicht ausweisen können, sollten Sie das I-94 Dokument nunmehr immer bei sich führen (als Beleg, dass Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen). Auf dem I-94 Formular ist vermerkt, wie lange Sie sich physisch unter welchem Status in den USA aufhalten dürfen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie bei Ausreise aus den USA dann zur Wiedereinreise entweder ein neues Visum benötigen oder eine neue ESTA-Genehmigung.
Wird Ihr Reisepass in den USA gestohlen oder haben sie diesen verloren, benötigen Sie zur Ausreise ein neues Reisedokument (im Regelfall für die Fluggesellschaft). Zur Rückreise kann Ihnen die Deutsche Botschaft bzw. die jeweilige konsularische Vertretung in den USA beispielsweise einen "Reiseausweis als Passersatz" (RAP) ausstellen. Das Dokument kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt ausgestellt werden. In jedem Fall wird auch hier die polizeiliche Verlustmeldung benötigt.
Alternativ und sollte mehr Zeit zur Verfügung stehen, können bestimmte Personen auch direkt vor Ort in den USA einen neuen, regulären ePass beantragen (z. B. Visuminhaber:innen, die aktuell in den USA leben).
Beachten Sie, dass Sie zur Wiedereinreise in die USA ein neues US-Visum bzw. eine neue ESTA-Genehmigung für den dann neuen Reisepass benötigen.
Sollten Sie der US-Botschaft den Verlust Ihres Reisepasses melden und diesen dann doch wiederfinden, kann der Prozess nicht mehr rückgängig gemacht und der Reisepass bzw. das US-Visum kann für die Einreise in die USA nicht mehr genutzt werden.
Im abhandengekommenen Reisepass enthaltene US-Visa müssen neu beantragt werden. Für die Beantragung eines neuen US-Visums müssen Sie nach der Neuausstellung Ihres Reisepasses im US-Konsulat Ihres Heimatlandes bzw. Ihres Wohnsitzes zu einem neuen Interviewtermin erscheinen. Bitte bringen Sie hierfür neben den generell geforderten Antragsdokumenten auch den Polizeibericht aus den USA mit. Gern unterstützen wir Sie bei der Visa-Beantragung und beantworten Ihre Visa-Fragen. Wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Gleiches gilt für eine für den gestohlenen oder verlorenen Reisepass vorliegende ESTA-Genehmigung. Sobald der Verlust des Reisepasses bei der Polizeibehörde oder dem Bürgeramt gemeldet wurde, ist die ESTA-Genehmigung für dieses Dokument hinfällig. Sollte der Reisepass wieder auftauchen, wird eine neue ESTA-Genehmigung erforderlich.
Datum:
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