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Aktualisiert am 27.10.2015

Visumfrage des Monats - Konsequenzen bei Verschiebung des Visa-Interviews

IHRE FRAGE: Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens beantragt aktuell ein B-1 Geschäftsreisendenvisum. Er verfügt über die polnische Staatsangehörigkeit und muss zu Kundenbesprechungen von Zeit zu Zeit in die USA für nur kurze Aufenthalte einreisen. Wir haben bereits einen Termin für ihn im Online-Profil vereinbart, müssen diesen jetzt aber auf Grund von Krankheit des Mitarbeiters verschieben. Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Visumantrag?
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IHRE FRAGE:

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens beantragt aktuell ein B-1 Geschäftsreisendenvisum. Er verfügt über die polnische Staatsangehörigkeit und muss zu Kundenbesprechungen von Zeit zu Zeit in die USA für nur kurze Aufenthalte einreisen. Wir haben bereits einen Termin für ihn im Online-Profil vereinbart, müssen diesen jetzt aber auf Grund von Krankheit des Mitarbeiters verschieben. Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Visumantrag?

UNSERE ANTWORT:

Wir können Sie hier zunächst beruhigen. Eine Terminverschiebung im Rahmen der Visumbeantragung ist sehr üblich und mit keinerlei negativen Konsequenzen für Ihren Mitarbeiter verbunden. Die Terminvereinbarung wird über einen externen Service-Anbieter für das US-Konsulat abgewickelt und etwaige Absagen oder Terminveränderungen im Vorfeld der Beantragung spielen für die Konsulatsbeamten keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Terminverschiebung aktuell nur noch einmalig kostenfrei möglich ist. Bis vor kurzem war noch eine zweimalige kostenfreie Terminverschiebung möglich ("Visainterview: Terminänderungen weiter eingeschränkt").
Falls Sie den Termin ein zweites Mal verschieben wollen, muss zunächst die konsularische Visa-Gebühr (bei B-Visa in Höhe von aktuell 152 Euro) noch einmal neu entrichtet werden, bevor eine neue Terminierung im Online-Profil möglich ist.

Insofern Sie den Termin jetzt also verschieben, sollten Sie für den nächsten Termin möglichst ein finales Datum finden, an dem der Mitarbeiter dann auch tatsächlich zur Verfügung steht. Ansonsten muss dann die Visa-Gebühr noch einmal zusätzlich bezahlt werden.

Wie erwähnt, hat der Mitarbeiter aber mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen und wird im Regelfall zu den Gründen der Terminverschiebung nicht beim konsularischen Interview befragt.

 

Datum:

Aktualisiert am 27.10.2015