Aktualisiert am 18.07.2019
Beamte der Fraud Detection and National Security führen im Rahmen des Administrative Site Visit and Verification Program Vor-Ort-Überprüfungen von US-Arbeitgebern mit ausländischen Mitarbeitern durch. Aus aktuellem Anlass sollten Sie sich verstärkt auf unangemeldete Kontrollen einstellen.
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Seit 2009 führen Beamte der US-Behörde zur Aufdeckung von Betrugsfällen und für nationale Sicherheit (Fraud Detection and National Security, FDNS) im Rahmen des sogenannten Administrative Site Visit and Verification Program, kurz ASVVP, Vor-Ort-Überprüfungen von US-Arbeitgebern mit ausländischen Mitarbeitern auf E-, H-1B, L-1A und L-1B Status durch. Überprüft wird anlässlich der Worksite Inspections, ob die im ursprünglich eingereichten Antrag gemachten Angaben auch so umgesetzt wurden. Arbeitgeber in den USA sollten sich aus aktuellem Anlass verstärkt auf unangemeldete Kontrollen einstellen. Wir helfen beim Antrag auf ein US-Arbeitsvisum und bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf Site Visits vor.
Die US-Immigrations- und Zollbehörde (U.S. Immigration and Customs Enforcement, ICE) gibt regelmäßig die Zahlen der durchgeführten Untersuchungen, der sogenannten "Worksite Enforcement Investigations", bekannt. Nachdem eine massive Zunahme solcher Kontrollen bereits in den letzten Jahren zu verzeichnen war, hält dieser Trend weiterhin an. Für das laufende Fiscal Year 2018 (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018) wurden von der Behörde Homeland Security Investigations (HSI) mehr als
bei US-Firmen durchgeführt.
Damit wurde die Anzahl an Überprüfungen im Vergleich zum Fiscal Year 2017 um mehr als 400% gesteigert. In den Fokus sind neben Arbeitgebern, die Mitarbeiter mit L-1A oder L-1B-Visa beschäftigen, auch zunehmend jene mit H-1B Visainhabern geraten. Nun werden auch Firmen mit E-Visuminhabern mehr und mehr kontrolliert.
Für das US-Steuerjahr 2019 hat sich die Immigration and Customs Enforcement (ICE) hohe Ziele gesteckt und angekündigt zwischen 10.000 bis 15.000 Audits jährlich durchführen zu wollen.
Amerikanische Arbeitgeber sollten sich demzufolge weiterhin auf verstärkte Inspektionen am Arbeitsplatz einstellen. Des Weiteren werden US-Firmen mit vermehrten Strafverfolgungen rechnen müssen, wenn sie Personal einstellen, welches sich nicht legal in den USA aufhält und über über keine Arbeitsgenehmigung verfügt.
In erster Linie werden bei Site Visits die US-Unternehmen selbst in Augenschein genommen.
In den meisten Fällen wird der Ermittlungsbeamte mit dem Firmenvertreter sprechen wollen, der auch den Visumantrag unterzeichnet hat. In diesem Gespräch werden sowohl Fragen zu dem jeweiligen Unternehmen (u. a. Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der Niederlassungen) abgefragt, als auch detaillierte Fragen zu den vor Ort angestellten Mitarbeitern gestellt. In einigen Fällen ist auch ein Gespräch mit dem Visuminhaber Teil der Überprüfung. Bei diesen Inspektionen wird ein großes Augenmerk darauf gelegt, ob der Mitarbeiter tatsächlich auch die Arbeitstätigkeiten ausführt, die im Antrag beschrieben wurden. D. h., handelt es sich in der Praxis auch tatsächlich z. B. um eine Management-Tätigkeit oder wurde dies lediglich so auf dem Papier angegeben?
Diskrepanzen können dazu führen, dass das FDNS den Fall an die US-Immigrations- und Zollbehörde (ICE) zur weiteren Überprüfung weitergibt. Gegebenenfalls kann der Mitarbeiter zur sofortigen Ausreise aufgefordert werden.
In einigen Fällen kündigt der jeweilige Ermittlungsbeamte seinen Besuch bei Unternehmen an und vereinbart einen passenden Termin. Meist finden Site Visits jedoch unangekündigt statt. US-Unternehmen mit L-1 oder H-1B Personal sollten jederzeit mit diesen spontanen Site Visits rechnen: Aus allen bewilligten L-1 bzw. H-1B Anträgen der USCIS wird per Losverfahren ermittelt, welches Unternehmen überprüft wird. Somit haben US-Arbeitgeber, die viele Mitarbeiter unter L-1 oder H-1B Status beschäftigen, eine größere Wahrscheinlichkeit von einer Inspektion betroffen zu sein. Dennoch sind auch sehr kleine Unternehmen nicht davor gefeit.
Wenn im Rahmen der Untersuchungen festgestellt wurde, dass ein Unternehmen Gesetze missachtet hat, können zivilrechtliche Sanktionen verhängt werden. Besteht der Verdacht, dass diese Verstöße wissentlich erfolgt sind, kann es neben Geldstrafen zu einer Strafverfolgung kommen. Nicht nur der Arbeitgeber ist hiervon betroffen, auch Arbeitnehmer, die sich demzufolge illegal in den USA aufhalten, können verhaftet und außer Landes verwiesen werden.
Im Zusammenhang mit den durchgeführten Untersuchungen im Fiscal Year 2018 teilte die ICE mit, dass bereits über 770 Criminal Arrests und rund 1.530 Administrative Worksite-Related Arrests bzw. Festnahmen, erfolgt sind.
Zwei Fälle machten vor einigen Jahren Schlagzeilen, in denen nach derartigen Vor-Ort-Besichtigungen der L-1 Status der Mitarbeiter nachträglich entzogen wurde. Es handelte sich einmal um ein Unternehmen, bei dem sich herausstellte, dass es nicht mehr operativ am angegebenen Standort tätig war. Der zweite Fall kostete einen ausländischen Mitarbeiter die Aufenthaltsgenehmigung, da sich bei der Inspektion herausstellte, dass er keine wie im L-1 Antrag angegebenen Managementtätigkeiten ausführte, sondern vielmehr nur "day-by-day operations", nämlich Kundenbetreuung.
In diesem Zusammenhang sollten antragstellende Unternehmen beachten, nicht zu unbekümmert mit den Angaben im L-1 Antrag umzugehen – insbesondere, wenn es um die Tätigkeitsbeschreibung des zukünftigen Mitarbeiters geht. Die Angaben im Antrag müssen einer möglichen Überprüfung vor Ort Stand halten.
Stellen Sie sicher, dass für jeden US-Arbeitnehmer folgende Nachweise erbringen können.
Darüber hinaus ist es angebracht, diese Informationen bei einem zentralen Ansprechpartner in der Firma zu hinterlegen, der auf Anfrage sofort Informationen über das Unternehmen und den Mitarbeiter parat hat. Das heißt, dass Sie für ausländische Mitarbeiter mit L- oder H-Visa die einstigen Antragsunterlagen so aufbewahren, dass Sie sie im Falle einer spontanen administrativen Kontrolle des FDNS zur Hand haben und vorlegen können.
Auch Ihr Mitarbeiter sollte das Visum jederzeit mit sich führen. Gemäß Section 264 (e) des Immigration and Nationality Act sind ausländische Personen über 18 Jahren dazu verpflichtet ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen uu können, z. B. anhand des I-94, einer Arbeitserlaubnis oder GreenCard.
Weiterhin sollten Sie eventuelle Veränderungen, beispielsweise was die Position Ihres Mitarbeiters betrifft, der USCIS mitteilen, um eventuellen Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Im Jahr 2014 teilte die US-Einwanderungsbehörde USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) die Ausweitung des sogenannten Administrative Site Visit and Verification Program, kurz ASVVP, mit, welches im Jahr 2009 offiziell eingeführt wurde. Im Rahmen dieses Programms führen Beamte der Fraud Detection and National Security (FDNS) Vor-Ort-Besichtigungen am Arbeitsplatz des ausländischen L-1 oder H-1B Mitarbeiters direkt beim US-Unternehmensstandort durch. Überprüft wird, ob die im ursprünglich eingereichten Antrag gemachten Angaben den Tatsachen vor Ort entsprechen.
Stellen Sie sicher, dass für jeden US-Arbeitnehmer ein korrekt ausgefülltes I-9 Formular nebst Nachweisen zum
vorliegen. Darüber hinaus ist es angebracht, diese Informationen bei einem zentralen Ansprechpartner in der Firma zu hinterlegen, der auf Anfrage sofort Informationen über das Unternehmen und den Mitarbeiter parat hat.
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