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Aktualisiert am 06.05.2024

Visumfrage des Monats - Aufenthaltsstatus von Ehepartner:innen bei Visumwechsel

Ihre Frage: Eine Mitarbeiterin befindet sich mit einem E-2 Visum in den USA. Ihr Ehepartner verfügt über ein E-2 "Ehegatten"-Visum und parallel dazu über eine EAD, mit der er arbeitet. Da unser Unternehmen nicht mehr über eine E-Registrierung verfügt, wurde für die Mitarbeiterin ein L-Blanket Visum beantragt. Was geschieht mit dem Aufenthaltsstatus des Mannes?
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Bild von einem Ehepaar in den USA

Ihre Frage:

Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens befindet sich derzeit mit einem E-2 Visum in den USA. Ihr Ehepartner verfügt über ein E-2 "Ehegatten"-Visum und parallel dazu über eine EAD, mit der er arbeitet. Da unser Unternehmen nicht mehr über eine E-Registrierung verfügt, wurde für die Mitarbeiterin bereits ein L-Blanket Visum beantragt, als sie auf Dienstreise in Deutschland war. Was geschieht mit dem Aufenthaltsstatus des Mannes, der sich noch in den USA befindet?

Unsere Antwort:

Grundsätzlich verhält es sich analog zum E-Visum. D. h., auch beim L-Blanket Visum kann die Ehepartnerin oder wie in Ihrem Fall der Ehepartner auf Antrag ein abgeleitetes L-2 Visum auf Basis der hauptantragstellenden Person erhalten. Es gibt deshalb für den Ehepartner zwei Varianten:

  1. Er reist aus den Vereinigten Staaten aus und beantragt im Rahmen eines konsularischen Interviewtermins (z. B. bei den US-Konsulaten bzw. der US-Botschaft in Deutschland) ein L-2 Visum. Er reist dann entsprechend mit diesem US-Visum ein und erhält an der Grenze einen neuen L-2 Status.
  2. Er reist nicht aus, muss dann aber unmittelbar einen Antrag auf Statuswechsel innerhalb der USA stellen. Denn aktuell hält er sich noch unter dem E-2 Status in den USA auf. Da seine Frau – als Hauptantragstellerin – nicht mehr über einen gültigen E-2 Status verfügt (sondern ab sofort L-1), kann sich der Mann nicht mehr auf Basis des E-2 Status in den USA aufhalten. Der Antrag wird beim entsprechenden USCIS Service Center (U.S. Citizenship and Immigration Services) in den USA mit dem Antragsformular I-539 und den entsprechenden Unterlagen eingereicht.
    Bitte beachten Sie, dass diese Konstellation nicht unproblematisch ist. In dem Moment, in dem die Ehefrau ausreist und ein neues Visum (L-Blanket) erhält, ist streng genommen die aufenthaltsrechtliche Basis für den Ehemann (E-2) erloschen. D. h., auch wenn unmittelbar ein Statuswechselantrag gestellt wird, könnte die US-Einwanderungsbehörde schlimmstenfalls eine "unlawfully presence" unterstellen (d. h. einen illegalen Aufenthalt). Insofern favorisieren wir Option 1.  

Wenn Sie sich für Variante 2 entscheiden, darf der Ehepartner während dieser Zeit die USA nicht verlassen, sonst gilt der Antrag als zurückgezogen. Er kann sich allerdings während der Laufzeit weiterhin legal in den USA aufhalten, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Mit Bewilligung des Statuswechselantrags erhält der Ehepartner ein neues I-94 Formular zugeschickt, auf dem dann der neue (L-2) Status vermerkt ist. Bis zum Ende des Ablaufdatums kann sich dann der Mann in den USA weiterhin aufhalten, ohne die USA zu verlassen.

Wichtig: Reist der Ehepartner allerdings aus (egal, ob während des Verfahrens oder nach der Bewilligung), muss dieser im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins zunächst das L-2 Visum im US-Konsulat / in der US-Botschaft (siehe Variante 1) beantragen, um erneut einreisen zu können.

Ein weiterer – häufig leider ignorierter – aber extrem wichtiger Punkt ist die EAD-Thematik. Der Mitarbeiter verfügt bereits über eine EAD (= Employment Authorization Document) auf Basis des E-2 Status. Auch mit dem L-2 Status können Ehepartner:innen eine EAD erwirken. Leider ist es aber nicht möglich, die bereits bestehende EAD einfach weiter zu nutzen. Im Zuge des neuen L-2 Status bzw. des neuen L-2 Visums muss zwingend eine neue EAD (auf Basis des L-Status) für den Mann beantragt werden. Dies kann auf zwei Wegen geschehen:

  1. Der Ehepartner verlässt die USA, beantragt das L-2 Visum, reist ein, erhält den L-2 Status an der Grenze und kann dann direkt eine neue EAD beantragen bei der USCIS. Bis die neue EAD vorliegt, kann der Ehemann nicht arbeiten (auch nicht mit der vielleicht noch gütigen, vorliegenden "E-2 EAD").
  2. Der Ehepartner beantragt den Statuswechsel in den USA (Variante 2) und reicht parallel mit dem I-539 Formular das Formular I-765 (für die neue EAD) ein. Mit Erhalt des neuen L-2 Status, erhält der Ehemann eine neue EAD und kann mit diesem Dokument erneut arbeiten.

Datum:

Aktualisiert am 06.05.2024