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Aktualisiert am 12.03.2024

Visumfrage des Monats - I-94 Vermerk für Ehepartner:innen fehlt

Ihre Frage: Die Ehepartnerin unseres Managers möchte in den USA arbeiten und wir haben gehört, dass im I-94 Formular automatisch ein Vermerk gemacht wird. Leider konnten wir diesen nicht finden. Kann sie trotzdem in den USA arbeiten oder müssten wir das I-94 korrigieren lassen?
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Häufig gestellte US-Visumfragen

Ihre Frage

Wir haben einen unserer Manager mit einem E-2 Visum ausgestattet. Nun ist dieser mit seiner Ehepartnerin und dem gemeinsamen Kind in die USA eingereist. Die Ehepartnerin möchte in den USA einer Beschäftigung nachgehen und wir haben gehört, dass hierfür im I-94 Formular automatisch ein Vermerk gemacht wird. Leider konnten wir im I-94 der Ehefrau keine Anmerkung finden. Kann die Ehefrau trotzdem in den USA arbeiten oder müssten wir das I-94 korrigieren lassen?

Unsere Antwort

Es ist richtig, dass bei der Einreise von L-2 und E-Ehepartner:innen in die Vereinigten Staaten auf dem für sie ausgestellten Formular I-94 (Arrival / Departure Record) ein "S" hinter dem Status angegeben wird (also E1S, E2S oder L2S). Dieser Dependent Spouse Status verdeutlicht, dass es sich um die geehelichte Person (und nicht um das Kind) einer L-1, E-1 oder E-2 inhabenden Person handelt und ermöglicht damit eine Arbeitsaufnahme in Verbindung mit dem Aufenthaltsstatus. Das heißt, dass das I-94 mit dem Zusatz "S" dann als allgemeine Arbeitserlaubnis für die Ehefrau in den USA gilt. Sie kann unter Vorlage dieses Dokuments bei jedem Arbeitgeber in den USA tätig werden oder sich selbständig machen. Die zusätzliche Beantragung einer EAD (Employment Authorization Document) in den USA, die vor Einführung der I-94-Regelung immer notwendig war, entfällt damit.

Wenn die Ehefrau Ihres Managers (E-2 Dependent Spouse) an der Grenze keinen "S" Zusatz im I-94 und somit keinen E2S Status erhält, darf sie jedoch nicht in den Vereinigten Staaten arbeiten. Leider hören wir immer wieder von dieser Problematik, insbesondere bei E Dependents. Eigentlich sollte der Zusatz "S" automatisch für alle begleitenden E- bzw. L-Ehepartner:innen an der Grenze durch die CBP erteilt werden.

Sie können dies folgendermaßen innerhalb der USA lösen:

  1. Anfrage an die CBP stellen
    Auf der Hilfeseite der US-Grenz- und Zollschutzbehörde CBP gibt es in der Rubrik "Ask a Question" die Möglichkeit eine Korrektur der Einreisekategorie bzw. des Status (Class of admission) von "E2" auf "E2S" zu erfragen. Wählen Sie bitte zunächst das Topic "I-94 / Traveler Compliance" und dann als Applicable Issue "E and L Dependents class of admission change" aus. Darüber hinaus sollte die Ehefrau Ihres Mitarbeiters als Belege die Reisepasskopie, Visumkopie und das aktuelle I-94 mit einer kurzen Erläuterung hochladen.
  2. Deferred Inspection Sites kontaktieren
    Am Grenzübergang (Port of Entry), an dem Ihr Mitarbeiter mit seiner Familie eingereist ist, können Sie bei den Deferred Inspection Sites der CBP um Korrektur bitten. Dort sind entweder telefonische Antragen bzw. E-Mail-Anfragen möglich oder im Notfall persönliche Vorsprachen. Auch hier müssen Sie alle unter 1. genannten Dokumente bereithalten bzw. vorlegen.
  3. Mögliche Alternativen
    Falls Ihr Mitarbeiter bzw. seine Ehefrau keine Änderung veranlassen kann, dann könnte zum einen ein "separater" Antrag auf eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde gestellt werden, um in den USA arbeiten zu können (leider verbunden mit erheblichen Wartezeiten). Zum anderen bestünde für die Familie bzw. die Ehefrau die Möglichkeit aus den USA auszureisen und wieder einzureisen in der Hoffnung auf ein neues, korrektes I-94 Einreiseformular mit dem Vermerk "E2S".

Datum:

Aktualisiert am 12.03.2024