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Aktualisiert am 03.12.2014

Präsident Obamas Erlass zur US-Einwanderungsreform

Seit Jahren wurde eine umfassende Reform des Einwanderungsrechts von US-Präsident Barack Obama angekündigt und zum Teil auf den Weg gebracht. Versuche, diese Reformen durchzusetzen, scheiterten bis dato allerdings an den Streitigkeiten im Kongress zwischen Demokraten und Republikanern.
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Seit Jahren wurde eine umfassende Reform des Einwanderungsrechts von US-Präsident Barack Obama angekündigt und zum Teil auf den Weg gebracht. Versuche, diese Reformen durchzusetzen, scheiterten bis dato allerdings an den Streitigkeiten im Kongress zwischen Demokraten und Republikanern.

Am 20. November 2014 hat Präsident Obama eine Reihe von Anordnungen zur Einwanderungsreform in den Vereinigten Staaten erlassen – quasi im Alleingang. Der US-Präsident besitzt die Möglichkeit sogenannte "Executive Actions/Orders" (= Präsidialverfügungen) unter Umgehung des Kongresses zu erlassen, um Maßnahmen direkt durchzusetzen. Diese kommen echten Gesetzen gleich.

Einer der wichtigsten Punkte des Erlasses betrifft laut Statistiken rund 50% der 11,4 Millionen illegalen Einwanderer in den USA: So sollen Eltern von Kindern mit amerikanischer Staatsbürgerschaft oder einer GreenCard, die seit 2010 in den USA leben, nicht mehr direkt abgeschoben werden sondern zunächst eine Arbeitsgenehmigung für drei Jahre erhalten. Weiterhin möchte Obama den Abschiebestopp für Kinder, die vor ihrem 16. Lebensjahr in die USA gekommen sind und seit mindestens 2010 illegal in den USA leben, ausweiten. Der US-Präsident verspricht demnach eine Legalisierung "light", jedoch keinen US-Pass und keinen Daueraufenthalt.

Weitere Eckpunkte der Anordnung im Überblick:

  • Genauere Definition des Begriffs des "Specialized Knowledge" für L-1B Anträge bei der USCIS
  • Möglichkeit für begleitende Ehepartner (H-4) von H-1B Visuminhabern, für die ein GreenCard-Antrag läuft, eine allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) zu erwirken
  • Veränderungen/Verbesserungen bei der Zuteilung von Einwanderungsvisa durch das US-Außenministerium (U.S. State Department, DOS) und damit einhergehende kürzere Wartezeiten für insbesondere Employment-Based Immigrant Visakategorien
  • Modifizierung und Vereinfachung des Visa Bulletins
  • Verlängerung des Optional Practical Trainingszeitraums (OPT) für bestimmte ausländische Studenten unter F-1 Status
  • Erleichterungen zum National Interest Waiver EB-2 GreenCard-Prozess für hochqualifizierte Wissenschaftler, Erfinder und Gründer von Start-up-Unternehmen
  • Prozessoptimierung zur Beschleunigung des Labor Certification Prozesses (PERM Program) beim US-Arbeitsministerium (U.S. Department of Labor, DOL) - notwendig für einige Employment-Based GreenCard-Anträge

Die Umsetzung der beschriebenen Anordnungen wird von den zuständigen US-Behörden schrittweise vorgenommen und je nach Umfang nicht vor 2015 erfolgen.

Dem Erlass von Obama droht jedoch Widerstand: Ab Januar verfügen die Republikaner in beiden Kammern des US-Kongresses über die Mehrheit und kündigten bereits an, den Finanzierungsmaßnahmen im Haushalt nicht zuzustimmen.

Datum:

Aktualisiert am 03.12.2014