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Aktualisiert am 19.12.2016

"Final Rule" Entscheidung

Mit dem Ziel der Modernisierung und Verbesserung von GreenCard-Verfahren und der Beantragung von Arbeitsvisa veröffentlichten die US-Behörden die Final Rule "Retention of EB-1, EB-2, and EB-3 Immigrant Workers and Program Improvements Affecting High-Skilled Nonimmigrant Workers".
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Mit dem Ziel der Modernisierung und Verbesserung von GreenCard-Verfahren und der Beantragung von Arbeitsvisa veröffentlichten die US-Behörden die Final Rule "Retention of EB-1, EB-2, and EB-3 Immigrant Workers and Program Improvements Affecting High-Skilled Nonimmigrant Workers".  

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) und die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) gaben am 18. November 2016 die langersehnte endgültige Regelung ("Final Rule") bekannt, die einige Aspekte von arbeitsbasierten GreenCards ("Employment-Based Immigrant Visa") und temporär begrenzten Arbeitsvisa für hochqualifizierte Personen ("Nonimmigrant Visa") reformiert.

Die meisten Punkte der Final Rule betreffen die Einwanderung durch die Arbeitsstelle/Investitionen. Einige Neuerungen betreffen jedoch auch bestimmte US-Nichteinwanderungsvisa, d. h. Personen, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten z. B. im Rahmen einer Mitarbeiterensendung USA.

In dieser Nichteinwanderungskategorie wird es – nach Inkrafttreten der "Final Rule" – u. a. Erleichterungen bzw. Änderungen im Hinblick auf folgende Punkte geben:

1. "Nonimmigrant Grace Periods"

60-tägige Schonfrist für Inhaber von Arbeitsvisa

Hier ist vorgesehen, dass Personen mit einem gültigen Visum E-1, E-2, H-1B, L-1, O-1 oder aber E-3, H-1B1 und TN bei Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit gegeben wird, sich weiterhin legal in den USA für bis zu 60 Tage aufzuhalten zu können ohne ihren legalen Aufenthaltsstatus zu gefährden. In dieser Zeit würden oben genannte Visuminhaber theoretisch die Möglichkeit bekommen, sich nach einem neuen US-Arbeitgeber umzusehen oder alternativ die Schonfrist bzw. Karenzzeit ("Grace Period") zu nutzen, um die Ausreise aus den USA vorzubereiten. Innerhalb der 60 Tage müssen Antragsteller folglich nicht mit negativen Konsequenzen seitens der US-Behörden rechnen. Bis dato waren die oben genannten Visuminhaber angehalten, die USA nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für welches sie das Arbeitsvisum ursprünglich erhalten hatten, möglichst zeitnah zu verlassen.
Des Weiteren erhalten Inhaber von E-1, E-2, E-3, L-1 und TN Visa jeweils eine 10-tägige "Grace Period" vor Beginn und nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

2. "EAD" Renewal/Application

Beantragung/Verlängerung der Allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) für verheiratete Ehepartner von Inhabern temporär begrenzter Arbeitsvisa

Ehepartner im Besitz eines abgeleiteten Visums z. B. der Kategorien E-1, E-2, L-2, die ihr Visum über den verheirateten Partner erhalten haben und über diesen Status eine Arbeitsgenehmigung (EAD) neu beantragen oder verlängern möchten, müssen sich auf folgende Änderungen einstellen:

Verlängerung von EADs
EAD-Verlängerungen können nach der neuen Regelung schon 180 Tage vor Ablaufdatum eingereicht werden. Bis dato durfte die Verlängerung frühestens 120 Tage vor Ablauf der ursprünglichen EAD beantragt werden. Somit haben Antragsteller nun länger Zeit als bisher, um die EAD-Verlängerung einzureichen.

Gültigkeitszeitraum von EADs
Die Arbeitsgenehmigung EAD bleibt laut neuer Regelung automatisch 180 Tage nach erstem Ablaufdatum gültig, solange die Arbeitserlaubnis sich weiterhin auf die ursprüngliche Visumkategorie bezieht. Bis dato verlor die erste Arbeitsgenehmigung mit Ablaufdatum ihre Gültigkeit, auch wenn die Verlängerung schon eingereicht wurde. Dies hatte zur Konsequenz, dass es oft zu einer ungewollten Unterbrechung des bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kam. Wenn sich die Grundlage für die Verlängerung der EAD nicht ändert, würde es zu keiner Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer und Arbeitgeber solange die Bewilligung der Verlängerung innerhalb von 180 Tagen vor Ablaufdatum erfolgt.

Bearbeitungszeiten für EADs
Bis dato war die US-Einwanderungsbehörde USCIS angehalten, die Anträge auf Allgemeine Arbeitserlaubnis innerhalb von 90 Tagen zu bearbeiten. Die USCIS wird gemäß der neuen Regelung allerdings nicht mehr verpflichtet sein, die EAD-Beantragungen innerhalb von 90 Tagen zu bearbeiten. Die vorgesehene Neuregelung könnte sich eher zum Nachteil für die betroffenen Antragsteller auswirken, da die USCIS nicht mehr verpflichtet ist, die Anträge innerhalb "kürzester Zeit" zu bearbeiten/bewilligen.

Inkrafttreten der "Final Rule"

Bitte beachten Sie, dass die angekündigte "Final Rule" erst 60 Tage nach Veröffentlichung, also am 17. Januar 2017, in Kraft tritt und auch nur insofern es keine Kräfte bzw. Institutionen gibt, die diese Entscheidung blockieren.

Die amerikanische Einwanderungsbehörde wird in den nächsten Wochen genauere Informationen zu den oben genannten Punkten herausgeben. Selbstverständlich halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden, insbesondere darüber, welche praktischen Auswirkungen die Änderungen für Sie haben werden.

Datum:

Aktualisiert am 19.12.2016