Arbeitsvisum USA

US-Visa für temporären Arbeitsaufenthalt

Für eine Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten stehen gleich mehrere Visaoptionen zur Verfügung. Jedes Arbeitsvisum für die USA beinhaltet individuelle Zugangsvoraussetzungen, Beantragungswege und Kosten. Welches US-Visum für den konkreten Fall zutrifft und vor allen Dingen zweckmäßig erscheint, sollte sorgfältig beurteilt werden. Ausschlaggebend sind hierbei Faktoren wie Qualifikation, Staatsangehörigkeit, Dauer des geplanten Aufenthalts und Firmenzugehörigkeit. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Visa-Beratung.

 

Was wird unter einem Arbeitsvisum für die USA verstanden?

Grundlegendes zum USA Arbeitsvisum

Es existiert kein generelles Arbeitsvisum für die USA. Unternehmen bzw. deren ausländische Mitarbeitende, die in den Vereinigten Staaten einer Beschäftigung nachgehen möchten, stehen ganz unterschiedliche sogenannte Work Visa für die USA zur Verfügung.

Arbeitsvisa für die USA sind Visumarten für einen temporären Arbeitsaufenthalt. Sie berechtigen somit lediglich zur zeitlich begrenzten Arbeitsaufnahme in den USA. Zu den befristeten Beschäftigungen zählen beispielsweise Dienstreisen oder Entsendungen in die USA. Wenn Sie dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten möchten, so bedarf es der Beantragung eines Einwanderungsvisums (Green Card).

Bild von einem Work Visa für die USA

Ein US-Arbeitsvisum ist bei jeder befristeten Beschäftigung Pflicht

Allerdings ist es nicht immer ganz einfach zu entscheiden, welches Visum bei geschäftlichen Aufenthalten beantragt werden soll. Prüfen Sie daher im Vorfeld Ihres beruflichen Aufenthalts auch unsere Informationen zum B-1 Visum und zur visumfreien Einreise in Vereinigten Staaten im Rahmen des Visa Waiver Program / ESTA.
Wenn Sie eine Tätigkeit als Praktikant:in, Au-Pair usw. oder einen Ferienjob anstreben, wird ebenfalls ein Visum benötigt. Allerdings ist ein Arbeitsvisum in der Regel nicht zutreffend. Welche Visa-Optionen es stattdessen gibt, erfahren Sie in unserer Rubrik Praktikum / Studium.

Ein paar Punkte haben alle Arbeitsvisa für die USA gemein:

Gemeinsamkeiten bei US-Arbeitsvisa
Das US-Unternehmen beantragt das Visum für die jeweiligen Mitarbeitenden
Das US-Unternehmen muss bestehen
Das Arbeitsvisum ist zeitlich limitiert
Es muss ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bestehen
(keine Freelancer:innen, Berater:innen, Zeitarbeiter:innen)
Die Tätigkeit muss an den US-Arbeitgebenden gebunden sein


Es gibt folglich zwei wichtige Grundsätze, die sie immer im Hinterkopf haben sollten, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden in den Vereinigten Staaten arbeiten möchten:

  1. Ohne Jobangebot kein US-ArbeitsvisumUm ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss grundsätzlich ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Hintergrund ist, dass nicht etwa die zukünftigen Mitarbeitenden das Arbeitsvisum beantragen, sondern immer das US-Unternehmen als offizielle Antragstellende (= Petitioner) für die ausländischen Mitarbeitenden (= Beneficiary) fungiert.
    Wer davon träumt, in den USA zu arbeiten, muss sich somit im ersten Schritt um einen Job in den USA bemühen. Wenn Sie einen Arbeitgeber in den USA gefunden haben, reicht dieser eine Petition auf eine Arbeitserlaubnis für die USA für Sie ein. Anschließend wird der eigentliche Visumantrag gestellt.
    Ausnahmen: Wer bereits in den USA arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusanpassung auf ein Arbeitsvisum vornehmen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Green Card – die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für die USA.
  2. Niemals ohne Arbeitsvisum in den USA arbeitenOftmals erreichen uns Anfragen, ab welcher Dauer des Arbeitsaufenthalts in den USA ein Arbeitsvisum benötigt wird. Die Antwort lautet: Ein US-Arbeitsvisum ist ab dem ersten Tag erforderlich! Wie kurz der Zeitraum bzw. Arbeitseinsatz auch sein mag, eine Arbeitsaufnahme ist immer nur dann legal möglich, wenn ein entsprechendes Arbeitsvisum vorliegt.

Wie bereits erwähnt gibt eine Vielzahl an US-Arbeitsvisa. Dabei unterscheiden sich je nach Arbeitsvisum folgende Punkte:

  1. Voraussetzungen
  2. Beantragungswege
  3. Kosten
  4. Beantragungsdauer

1. Voraussetzungen

Die Anforderungen, die bei einem US-Arbeitsvisum erfüllt werden müssen, sind nicht zu unterschätzen. Dabei werden sowohl an das Unternehmen, als auch an die jeweiligen Mitarbeitenden bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nachfolgend die wichtigsten ausschlaggebenden Faktoren im Überblick:

Unternehmen:

  • Rechtsform des US-Unternehmens
  • Vorhandensein eines US-Standorts
  • Unternehmensgröße
  • Firmenkonstellation
  • Eigentumsverhältnisse
  • Unternehmensstrategie

Mitarbeitende:

  • Staatsangehörigkeit
  • Bildungsabschluss
  • Aufenthaltszweck
  • Aufenthaltsdauer
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Qualifikation
  • Familienstand
  • Vorstrafen

Darüber hinaus existieren noch weitere sehr spezifische Voraussetzungen je nach Visumkategorie.

2. Beantragung

Bei den klassischen Arbeitsvisa ist es oftmals erforderlich, dass der US-Arbeitgeber im Vorfeld der Beantragung im US-Konsulat eine Petition mittels Formular I-129 bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS einreicht. Wenn die Petition erfolgreich war, muss der Bewilligungsbescheid I-797 der USCIS im nächsten Schritt beim Konsularverfahren vorgelegt werden. Der Visumantrag wird nämlich im zuständigen US-Konsulat gestellt, wobei Mitarbeitende ein persönliches Visa-Interview im Konsulat absolvieren müssen. Informieren Sie sich näher darüber, wie Sie ein Visum für die USA beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Arbeitsvisums oftmals besonders komplex und zeitintensiv ist. Darüber hinaus gibt es je nach Kategorie erhebliche Unterschiede bei der Beantragung. Firmen und deren Mitarbeitende sollten daher sorgfältig prüfen, welche Optionen bestehen. Mitunter kommen vereinfachte Antragsverfahren infrage mit denen sich nicht nur Geld, sondern auch Zeit sparen lässt.

Als spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen betreuen wir seit 1996 Firmenkund:innen bei der Beantragung von Arbeitsvisa. Wenn auch Sie sich in den USA engagieren möchten, erörtern wir in einem Erstgespräch möglich Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Arbeitsvisa:

  • Wir klären, welches Visum die jeweiligen Mitarbeiternden benötigen bzw. welche Kategorien überhaupt infrage kommen.
  • Wir prüfen ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Visumkategorie erfüllt.
  • Wir entwickeln eine unternehmensspezifische Gesamtstrategie.
  • Wir stimmen ein individuelles Leistungspaket mit Ihnen ab.

Mit uns zum ArbeitsvisumUnsere Visa-Expert:innen beraten Sie fachkundig und unterstützen bei Bedarf beim Visumantrag.
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3. Kosten

Die Antragsgebühren für US-Arbeitsvisa sind sehr verschieden. Je mehr Antragsschritte erforderlich und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer wird die Visumbeantragung. Wir geben an anderer Stelle einen umfassenden Überblick über die Visumkosten.

3. Beantragungsdauer

Während Sie bei vereinfachten Antragsverfahren Bearbeitungszeiten von einigen Wochen erwarten können, dauert die reguläre Beantragung von Arbeitsvisa über die USCIS und das US-Konsulat mehrere Monate. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig mit der Work Visa Thematik auseinanderzusetzen.

Hintergrund ist, dass je nach Beantragungsweg mal mehr und mal weniger US-Behörden involviert sind. Neben dem US-Konsulat ist bei bestimmten Kategorien u. a. zusätzlich die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) und das US-Arbeitsministerium (U.S. Department of Labor, DOL) zuständig.

Bild von einem ausländischen Arbeitnehmer, der ein Arbeitsvisum für die USA hat

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten in den USA zu arbeiten

Arbeitsvisum USA - Die wichtigsten Kategorien

Es gibt eine Vielzahl an Visa, die eine temporäre Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten beinhalten. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Arbeitsvisa in alphabetischer Reihenfolge vor.

Visum Aufenthaltszweck
C-1/D Visum (Combined Transit and Crewman) Für Besatzungsmitglieder von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften, die arbeitsbedingt in die Vereinigten Staaten einreisen müssen
E-Registrierung / Visum (Treaty Trader / Treaty Investor) Vereinfachtes Antragsverfahren für E-registrierte US-Niederlassungen basierend auf Handel oder Investitionen
E-1 Visum (Treaty Trader) Für Unternehmen und deren Manager / Executives / Specialists / Supervisor, die beträchtlichen Handel (Waren / Dienstleistungen) mit den USA unterhalten
E-2 Visum (Treaty Investor) Für Unternehmen (Inhaber:innen und Manager / Executives / Specialists / Supervisor), die beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren bzw. investiert haben
H-1B Visum (Specialty Occupation Workers) Für hochqualifizierte Arbeitnehmende und Personen mit einem akademischen Abschluss oder vergleichbarer Qualifikation
I-Visum (Foreign News Media) Für Arbeitsaufenthalte von Journalist:innen / Repräsentant:innen ausländischer Medienunternehmen, die dienstlich in die USA reisen
L-1 Visum (Intracompany Transferee) Für firmeninterne Entsendungen in die USA von leitenden Angestellten / Manager:innen / Fachpersonal aller Staatsangehörigkeiten
L-1 Blanket Registrierung / Visum Vereinfachtes Antragsverfahren für alle in der L-Blanket aufgelisteten Unternehmensstandorte weltweit
O-1 Visum (Extraordinary Ability) Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder Medien
TN-Visum (Treaty NAFTA) Für Arbeitsaufenthalte von kanadischen und mexikanischen Staatsangehörigen


Während die Tabelle einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Arbeitsvisakategorien gibt, möchten wir nachfolgend detaillierter auf die Visumtypen eingehen.

C-1/D Visum

Das C-1/D Visum wird offiziell als Combined Transit and Crewman Visa bezeichnet und ist für eine ganz spezielle Zielgruppe gedacht. Es wird meist für Besatzungsmitglieder wie Piloten, Flugbegleiter, Schiffs- und Servicepersonal ausgestellt.

E-Registrierung / E-Visum

Das E-Visum entspricht einem Arbeitsvisum, das Inhabende zur vollen Arbeitsaufnahme berechtigt, unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden mehrere Dienstreisen oder ein längerfristiges Assignment in den USA antreten werden. Damit diese beliebte Kategorie genutzt werden kann, muss eine gültige E-Registrierung des US-Unternehmens bzw. der US-Unternehmensgruppe beim zuständigen US-Konsulat vorliegen. Unternehmen, die eine E-Registrierung am zuständigen US-Konsulat vorweisen, können Angestellte auf dieser Grundlage in einem vereinfachten Verfahren in die USA entsenden bzw. dort einsetzen.

E-1 Visum

Das E-1 Treaty Trader Visum ist als Handelsvisum bekannt. Das E-1 Arbeitsvisum ist nicht nur für Großhandelsfirmen interessant, sondern auch kleinere Unternehmen können sich für die E-Kategorie qualifizieren. Das E-1 Visum beantragen wir sehr häufig für unsere Geschäftskund:innen.

E-2 Visum

Das E-2 Treaty Investor Visum ist Ihnen möglicherweise als Investorenvisum geläufig. Unsere Visa Consultants beantragen das E-2 Visum sehr häufig, da die E-2 Kategorie eine sehr gute Option ist für Unternehmer:innen bzw. Unternehmen, die beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren bzw. investiert haben. In der Regel erfolgt die Investition in Form von einer Firmenneugründung, der Eröffnung einer US-Niederlassung oder aber durch einen Unternehmenskauf.

H-1B Visum

Das H-1B Visum ist ebenfalls ein temporäres Arbeitsvisum und geeignet für hochqualifizierte Arbeitnehmende, sogenannte Specialty Occupation Workers. Neben einem konkretem US-Arbeitsplatzangebot müssen zukünftige ausländische Mitarbeitende zwingend einen akademischem Abschluss vorweisen können. Aber Achtung: H-1B Visa unterliegen einem jährlichem Quotensystem und sind leider sehr schnell vergriffen.

Bild von Expats in den USA

 

I-Visum

Das I-Journalistenvisum kommt für Mitarbeitende im Bereich, Presse, Medien oder Rundfunk infrage. Grundvoraussetzung ist, dass der Aufenthalt dazu dient, in dokumentarischer Weise über Ereignisse aus den Vereinigten Staaten zu berichten.

L-1 Visum

Das L-1 Visum ist ein weiteres klassisches Arbeitsvisum und wird für den firmeninternen Mitarbeitertransfer bzw. im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen in die Vereinigten Staaten genutzt. Die Anforderungen an die L-1 Kategorie sind sehr hoch und es können sich ausschließlich Manager, Executives (L-1A) und Specialists (L-1B) dafür bewerben.

L-1 Blanket Registrierung / Visum

L-1 Visa können bei vorliegender L-Blanket Registrierung in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden. Auf der Grundlage einer sogenannten L-Blanket Registrierung der Unternehmensgruppe können alle in der "Blanket" aufgeführten Unternehmensstandorte weltweit die vereinfachtes L-Beantragung für ihre Mitarbeitenden nutzen.

O-1 Visum

Das O-1 Visum ist ausschließlich besonders talentierten Personen vorbehalten. Unter Extraordinary Ability werden herausragende Fertigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder Medien verstanden. Die Anforderungen an die O-Kategorie sind außerordentlich hoch und eine Prüfung der Qualifikation der Antragstellenden durch einen US-Berufsverband Vorschrift.

TN-Visum

TN-Visa sind spezielle Arbeitsvisa, die ausschließlich von kanadischen oder mexikanischen Staatsbürger:innen beantragt werden können. Dabei müssen die jeweiligen Antragstellenden als sogenannte NAFTA Professionals agieren. TN-Status können Buchhalter:innen, Ingenieur:innen, Rechtsanwält:innen, Apotheker:innen, Wissenschaftler:innen und Lehrer:innen erhalten.

ACHTUNG: Alle US-Konsulate weltweit wurden ab sofort ermächtigt, auf die sonst notwendigen persönlichen Interviews mit Antragstellenden von Arbeitsvisa zu verzichten, sofern diese bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Dieser Erlass gilt gezielt für Antragstellende von zeitlich gebundenen Arbeitsvisa der Kategorien H-1, H-3, H-4, L. O, P und Q. Erfahren Sie hier mehr

Unsere Serviceleistungen für Arbeitsvisa

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitende alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragsteller bzw. jede Antragstellerin telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Erfahren Sie Näheres zu den Leistungen unseres US Visa Service.

Häufig gestellte Fragen zum US-Arbeitsvisum

Wann benötige ich ein Arbeitsvisum?

Sie benötigen immer dann ein Arbeitsvisum, wenn Sie in den USA einer befristeten Arbeit nachgehen möchten. Wie beschrieben gibt es unterschiedliche Arbeitsvisa für die USA. Diese sogenannten US-Nichteinwanderungsvisa unterscheiden sich z. B. in der Art der Tätigkeit der Antragsteller*innen, der Aufenthaltsdauer sowie in der Art des Visumantragsprozesses. Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei den meisten US-Arbeitsvisa um komplexe und zeitintensive Verfahren handelt. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen die komplette Abwicklung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Was ist damit gemeint, dass das US-Unternehmen der offizielle Visum-Antragsteller ist?

Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.

Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, dass Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter*innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeiter*innen sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.

Was passiert mit dem Visum nach Ende des Arbeitsverhältnisses?

Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber*innen nicht mehr für die Firma tätig sind.

Sollte den Visuminhaber*innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller*innen gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber*innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhaber*innen künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter*innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer*innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt*innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber*innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.

Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.