Besuchervisum USA: B-1 / B-2 Visa für die USA

Visum für Geschäftsreisende und Tourist*innen

Für Urlaubs- und Geschäftsreisen gibt es eine spezielle Visakategorie: das Besuchervisum B-1 / B-2 (Temporary Visitor for Business & Pleasure). Was genau hinter dem Besuchervisum für die USA steckt und wer das beliebte Reisevisum beantragen kann, erklären wir nachfolgend. Wenn Sie Hilfe beim Antrag auf B-1 / B-2 Visa für die USA benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

 

Was sind B-1 / B-2 Visa für die USA?

Wie der Name schon sagt können Inhabende eines Besuchervisums ("Visitor Visa") die USA "besuchen" und mit B-1 / B-2 Visa geschäftlich (z. B. Meetings mit Kund:innen) oder zu privaten Zwecken (z. B. Urlaub) in die USA reisen.

B-1 / B-2 Visa werden von allen US-Visumkategorien mit Abstand am häufigsten beantragt. In den US-Konsulaten in Deutschland entfallen mehr als 40% aller Visumanträge auf diese Kategorie. B-1 / B-2 Visa werden folglich am häufigsten in Berlin, Frankfurt / Main und München ausgestellt.

Tipp: Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten, die eingeschränkt geschäftlich oder touristisch in die USA reisen möchten, sollten im Vorfeld prüfen, ob sie alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA im Rahmen des Visa Waiver Program nutzen können. Ein ESTA-Antrag ist nämlich schneller und günstiger zu bekommen als ein B-Visum und erlaubt die gleichen Aufenthaltszwecke nur kürzer (d. h. für 90 Tage statt für 180 Tage).

Bild von einem B1 B2 Visa für USA

Im Visum ist als "Visa Type / Class" B1 / B2 vermerkt

Wer kann B-1 / B-2 Visa für die USA beantragen?

Beim B-Status wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

Visum Aufenthaltszweck
B-1 Visum (Temporary Visitor for Business) für geschäftsbedingte Einreisen B-1 Visa ermöglichen die Einreise bis zu 180 Tage (pro Aufenthalt) zu eingeschränkt geschäftlichen Aufenthaltszwecken
B-2 Visum (Temporary Visitor for Pleasure) für touristische Einreisen B-2 Visa ermöglichen die Einreise bis zu 180 Tage (pro Aufenthalt) zu rein touristischen Aufenthaltszwecken


Folgende Personengruppen können B-1 / B-2 Visa für die USA beantragen:

  • Geschäftsreisende (B-1)
    Eine geschäftliche Reise dient dazu, die Handels- oder Berufsinteressen im Ausland zu fördern, schließt aber eine Arbeitsaufnahme oder Bezahlung in den USA aus. Typische Einreisegründe unter B-1 Status sind z. B. Meetings, Konferenzen, Messebesuche und After-Sales Service.

    Mehr lesen
  • Tourist:innen (B-2)
    Personen, die eine kurze Reise in die USA zu touristischen bzw. privaten Zwecken unternehmen möchten, erhalten auf Antrag ein B-2 Visum. Dies betrifft vorrangig den klassischen touristischen Urlaub, Verwandtschaftsbesuche oder aber auch medizinische Aufenthalte.

    Mehr lesen

Wichtig: Die beiden hier genannten B-Visa sind Nichteinwanderungsvisa. Diese berechtigen lediglich zum befristeten Aufenthalt in den USA. Wollen Sie dauerhaft in den USA leben und / oder arbeiten, so bedarf es der Beantragung eines Einwanderungsvisums (Green Card).

 

Was ist der Unterschied zwischen einem B-1 und B-2 Visum?

Beim B-Status wird grundsätzlich zwischen Geschäftsreise (B-1) und Urlaub (B-2) unterschieden.

Aber: Bei der Ausstellung des B-Visums wird in der Praxis häufig keine Unterteilung in B-1 und B-2 Visum vorgenommen. Das B-1 / B-2 Geschäfts- und Touristenvisum (Business / Tourist) wird von den US-Konsulaten oftmals als ein kombiniertes Visum erteilt. Grund hierfür ist, dass geschäftliche und touristische Reisen in die USA nicht selten verbunden sind. Viele Visa enthalten deshalb den Vermerk "B-1 / B-2", womit die touristische und gleichzeitig geschäftliche Einreise ermöglicht wird.

Bild von einem B-1 B-2 Visa

B-1 Business und B-2 Tourist

Gerne helfen wir Ihnen weltweit bei der Beantragung von B-1 / B-2 Visa.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Visa-Berater:innen auf!