Das Visum für die USA dürfte wohl das aufwendigste der Welt sein. Wer in die Vereinigten Staaten reisen möchte, merkt ganz schnell, dass es unterschiedlichste Visum-Arten gibt und dass deren Beantragung mitunter sehr komplex ist. Es existiert nicht ein Visum für die USA für alle ausländischen Reisenden, sondern eine Vielzahl an Visa für die Vereinigten Staaten. Nachfolgend sind die gängigsten Visum USA Typen aufgelistet. Sollten Sie eine Beratung wünschen oder Unterstützung beim Visum-Antrag benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Ein Visum für die USA wird üblicherweise in den Reisepass eingeklebt und erlaubt Pass- bzw. Visum-Inhabenden die Einreise bzw. Durchreise durch die USA in ein anderes Land oder den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten.
Ein Visum für die USA unterliegt besonderen rechtlichen Vorgaben: Rechtlich gesehen ist ein Visum kein Aufenthaltstitel, weshalb selbst mit einem genehmigten Visum im Pass noch keine Garantie auf eine Einreise in die USA besteht, d. h. die Einreise kann Ihnen unter Umständen verweigert werden. Ein USA Visum und eine Einreiseerlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Genauer gesagt berechtigt ein sogenanntes Nichteinwanderungsvisum noch nicht zur Einreise. Inhabende von gültigen Einwanderungsvisa (= Green Card) besitzen hingegen einen Daueraufenthaltsstatus und dürfen in der Regel problemlos einreisen.
So sieht ein Visum für die USA im Reisepass aus
In der Praxis bedeutet das, dass sich Inhabende von US-Nicheinwanderungsvisa – sprich Arbeitsvisum, Geschäftsvisum, Studentenvisum, Touristenvisum etc. – erst am Grenzübergang im Rahmen der Grenzkontrolle dafür bewerben, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um sich dort aufhalten zu dürfen. Die Entscheidung darüber, ob Reisende mit ihren Visa für die USA einreisen dürfen, treffen somit ganz allein die Einwanderungsbeamt:innen der U.S. Customs and Border Protection (CBP). Sie sind es, die Visum und Einreisedokumente kontrollieren und Ihnen anschließend die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten oder aber verwehren. Die Genehmigung der Einreise und die gestattete Aufenthaltsdauer wird durch den Einreisestempel im Pass sowie dem I-94 dokumentiert. Die Behörden unterscheiden folglich zwischen dem USA Visum als
Wie lange sich eine Person mit einem Visum in den USA aufhalten darf, differiert je nach Kategorie.
Für die Erteilung eines Visums für die USA sind je nach Kategorie ausschließlich die US-Konsulate bzw. die Konsularabteilungen der US-Botschaften weltweit zuständig. Je nach Visum-Kategorie können aber im Vorfeld noch andere US-Behörden in den Antragsprozess involviert sein. An anderer Stelle erläutern wir noch einmal ausführlicher, welche Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche die unterschiedlichen US-Behörden haben.
Für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika wird im Normalfall ein Visum benötigt. Die Ausnahme hiervon bildet allerdings das Visa Waiver Program, kurz VWP. Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind unter gewissen Voraussetzungen von der Visum-Pflicht befreit und können für bis zu 90 Tage ohne ein Visum zu bestimmten Aufenthaltszwecken in die USA einreisen. Lesen Sie mehr über das Programm für visumfreies Reisen mit ESTA.
Wer nicht mit ESTA reisen kann und auch noch kein entsprechend gültiges Visum für die USA im Pass hat, muss im Vorfeld der USA-Reise einen Visum-Antrag stellen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern handelt es sich bei der Visum-Beantragung für die USA um ein sehr komplexes und zeitintensives Verfahren. Darüber hinaus gibt es ganz unterschiedliche Visum-Arten für die USA. Informieren Sie sich daher umfassend über die Besonderheiten bei der Visum-Beantragung für die USA oder wenden Sie sich direkt vertrauensvoll an unsere Visum-Experten – jetzt kontaktieren.
Ob Sie eine Geschäftsreise zu amerikanischen Kund:innen unternehmen, ein Praktikum in den Vereinigten Staaten absolvieren möchten oder ein mehrjähriger Arbeitseinsatz in den USA mit Ihrer Familie vor Ihnen liegt – Sie benötigen unter Umständen ein Visum für die USA. Auch wenn Sie als Au-pair in den USA Ihre Englischkenntnisse verbessern möchten oder sich endlich Ihren Traum von einem Roadtrip in den Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen möchten, kommen Sie um ein Visum für die USA in den meisten Fällen nicht herum.
Doch so vielfältig wie Ihre USA-Pläne, sind auch die zahlreichen Visum-Kategorien, die es gibt. Das US-Einwanderungsrecht unterscheidet grundsätzlich die Möglichkeit sich
in den USA aufzuhalten.
Welches Visum für die USA für Sie infrage kommt, hängt von mehreren Faktoren (wie Einreisezweck, Aufenthaltsdauer, Qualifikation, Staatsangehörigkeit etc.) ab.
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Visum USA Optionen.
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Nichteinwanderungsvisum und Einwanderungsvisum (Green Card)
Unter die Kategorie Nichteinwanderungsvisum (Nonimmigrant Visa) fallen alle Visum-Arten, die einen begrenzten Aufenthalt in den USA ermöglichen. Wie der Name schon sagt, können Sie damit nicht in die USA einwandern, sondern "nur" temporär nach Amerika reisen und sich in den Staaten aufhalten. Je nach Aufenthaltszweck kommt ein anderes Visum infrage.
Es gibt nicht "das" Arbeitsvisum für die USA. Wer in den USA arbeiten möchte, hat die Qual der Wahl. Die Arbeitsvisum-Arten für die USA beinhaltet individuelle Zugangsvoraussetzungen, Beantragungswege, Kosten und Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus handelt es sich bei den meisten Arbeitsvisum-Kategorien um komplexe und zeitintensive Verfahren. Die eingehende Prüfung, welches Arbeitsvisum für die USA infrage kommt, lohnt sich. Zum Teil existieren für Unternehmen vereinfachte Antragsverfahren mit erheblicher Kosten- und Zeitersparnis.
Grundvoraussetzung ist ein konkretes Stellenangebot eines US-Arbeitgebers. Offizieller Antragsteller (= Petitioner) ist also immer das US-Unternehmen für den ausländischen Bewerbenden / Mitarbeitenden (= Beneficiary). Beachten Sie bitte, dass ein Arbeitsvisum unternehmensgebunden sind. Das heißt, dass der zukünftige Mitarbeitende ausschließlich für das US-Unternehmen, das den Visum-Antrag gestellt hat, tätig werden kann.
Visum USA | Aufenthaltszweck |
C-1/D Visum (Combined Transit and Crewman) | Für Besatzungsmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Schiffen |
E-Registrierung (Treaty Trader / Treaty Investor) | Vereinfachtes Antragsverfahren für e-registrierte US-Niederlassungen basierend auf Handel oder Investitionen |
E-1 Visum (Treaty Trader) | Für Manager / Executives / Specialists / Supervisor von Unternehmen, die Handel mit den USA treiben |
E-2 Visum (Treaty Investor) | Für Manager / Executives / Specialists / Supervisor von Unternehmen, die in den USA investiert haben |
H-1B Visum (Specialty Occupation Workers) | Für hochqualifizierte Fachkräfte und Personen mit einem akademischen Abschluss |
I-Visum (Foreign News Media) | Für Journalist:innen und Medienvertretenden |
L-1 Visum (Intracompany Transferee) | Für den firmeninternen Transfer von Mitarbeitenden aller Staatsangehörigkeiten |
L-1 Blanket Visum / Registrierung | Für den firmeninternen Mitarbeitertransfer im vereinfachten Antragsverfahren |
O-1 Visum (Extraordinary Ability) | Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten |
TN-Visum (Treaty NAFTA) | Für Facharbeiter:innen aus Kanada und Mexiko |
Besuchervisum kommen entweder infrage, wenn Sie nicht visumfrei mit ESTA in die USA reisen können, oder aber wenn Sie einen längeren USA-Aufenthalt (bis zu 180 Tagen) zu eingeschränkt geschäftlichen oder touristischen Zwecken planen.
Visum USA | Aufenthaltszweck |
B-1 Visum (Business Visitor) | Für Geschäftsreisende, die aus beruflichen Gründen für bis zu 180 Tage in die USA reisen |
B-2 Visum (Tourist) | Für Touristen, die bis zu 180 Tage Urlaub in den USA machen möchten |
B-1 / B-2 Visum (Business / Tourist) | Für Geschäftsreisende und / oder Touristen für Einreisen bis zu 180 Tagen (Kombi-Visum) |
Die nachfolgenden Visum-Kategorien sind so vielfältig wie die Ausbildungsmöglichkeiten in den USA. Sicherlich spielen Studium, Au-pair oder Work & Travel für Unternehmen eher eine untergeordnete Rolle. Für Firmen interessant sind vielmehr die Möglichkeiten ein Praktikum oder Training in den USA zu absolvieren.
Visum USA | Aufenthaltszweck |
F-1 Visum (Student) | Für ein Studium an einer amerikanischen Universität bzw. einem College oder Besuch einer Sprachschule bzw. anderen Bildungseinrichtung |
J-1 Visum (Exchange Visitor) | Für Personen, die ein Austauschprogramm in den USA absolvieren (z. B. Praktikum oder Training) |
M-1 Visum (Non-academic & Vocational) | Für Personen, die eine nicht-akademische oder berufsbezogene Bildungseinrichtung besuchen (Flugschule) |
Ein Einwanderungsvisum (Immigrant Visa) berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in den USA. Wer eine solche Daueraufenthaltsgenehmigung – die besser unter dem Namen Green Card bekannt ist – besitzt, kann in den Vereinigten Staaten dauerhaft leben und arbeiten. Bei einer USA Auswanderung gibt es folgende Möglichkeiten:
Employment-based Immigration | Family-based Immigration | Diversity Visa Program |
EB-1 (Priority Workers) | Verwandte / Ehepartner von US-Staatsbürgern | Teilnahme an der jährlichen GreenCard-Lotterie |
EB-2 (Advanced Degrees / Exceptional Ability) | Verwandte / Ehepartner von GreenCard-Inhabern | |
EB-3 (Skilled Workers, Professionals and other Workers) | ||
EB-4 (Special Immigrants including Religious Workers) | ||
EB-5 (Immigration Investor Program) |
Wenn Sie sich unsicher sind, für welches Visum für die USA Sie oder Ihre Mitarbeiter sich qualifizieren können, vereinbaren Sie ein unverbindliches Visum-Beratungsgespräch.
Ein Visum berechtigt Sie theoretisch nur, in ein Flugzeug in Richtung USA zu steigen und formal um die Einreise in das Land zu bitten. Die Dauer Ihres Aufenthalts wird vom US-Grenzbeamten an der Grenze festgelegt (= Aufenthaltsstatus). Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Einreise, noch auf den maximalen Aufenthaltszeitraum, der z. B. beim B-Visum bis zu 180 Tage pro Einreise beträgt. Der US-Beamte hat jegliche Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu begrenzen (insbesondere dann, wenn Sie bereits zuvor häufiger eingereist sind).
Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.
Die Beantragung eines US-Visums muss über die offiziellen US-Behörden, z. B. die US-Konsulate und US-Botschaften, erfolgen. Dabei wird der eigentliche Visumantrag zwar online gestellt, allerdings muss fast ausnahmslos jeder Antragsteller persönlich in das Konsulat zum Visa-Interview. Bei einigen Arbeitsvisa ist es mitunter notwendig im Vorfeld des konsularischen Antragsverfahrens umfangreiche Akten postalisch an die US-Behörden in die USA zu senden.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen zur Visumbeantragung. Lesen Sie an anderer Stelle mehr über die Beantragung eines US-Visums.