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Aktualisiert am 14.08.2014

Visumbeantragung im US-Konsulat: Erfassung und Prüfung der Antragsunterlagen

Im Rahmen der Visumbeantragung für die USA überprüfen die US-Konsulate jeden einzelnen Visumantrag sowie sämtliche Antragsunterlagen. Es stellt sich daher die Frage wie und an welcher Stelle diese Informationen überprüft und erfasst werden. Es stellt sich daher die Frage wie und an welcher Stelle diese Informationen überprüft und erfasst werden.
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Im Rahmen der Visumbeantragung für die USA überprüfen die US-Konsulate jeden einzelnen Visumantrag sowie sämtliche Antragsunterlagen. Es stellt sich daher die Frage wie und an welcher Stelle diese Informationen überprüft und erfasst werden.

Der Bericht des Congressional Research Service vom Juni 2014 gibt einen Überblick über die Arten der Überprüfung der Antragsdokumente durch die US-Konsulate und zeigt auf, wie die Informationen von unterschiedlichen Quellen erfasst, gespeichert und genutzt werden.

Biometrische und biografische Daten
Bei der Beantragung eines Visums für die USA, ist jeder Antragsteller dazu verpflichtet biometrische und biografische Daten zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Nichteinwanderungs- als auch für Einwanderungsvisaanträge. Die biografischen Daten enthalten den vollständigen Namen des Antragstellers, das Geschlecht, das Geburtsdatum sowie den Ort der Geburt. Welche Dokumente und Informationen vorbereitet werden müssen, hängt von der Art des Visumantrags ab, d. h. je nach Visumkategorie ergeben sich andere Antragsvoraussetzungen.

Speicherung von Dokumenten und Überprüfung durch konsularische Datenbank
Die Hauptdatenbank der US-Konsulate wird als Consular Consolidated Database (CCD) bezeichnet. Diese Datenbank enthält über 143 Millionen Angaben zu Visaanträgen. Die Konsularbeamten haben Zugang zu den darin enthalten Daten und – soweit vorhanden  internen Anmerkungen anderer Konsularbeamten.

Das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) hat die CCD signifikant und weitgehend verbessert. Im Februar 2001 wurde damit begonnen, Fotos elektronisch zu speichern. Derzeit sind über 75 Millionen Fotos elektronisch in der Datenbank erfasst. Seit 2007 werden auch die Fingerabdrücke aller zehn Finger der Visumantragsteller in der Datenbank gespeichert.
Zudem wird eine Gesichtserkennungstechnologie angewendet, welche die Fotos der Antragsteller mit bereits gespeicherten Bildern sowie mit einer separaten Datenbank, in der Bilder von Terroristen hinterlegt sind, abgleicht.

Verknüpfung der konsularischen Datenbank mit anderen Datenbanken
Um mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren, ist die CCD mit den Datenbanken des US-Heimatschutzministeriums (U. S. Department of Homeland Security, DHS), des Federal Bureau of Investigation (FBI) sowie mit dem Automated Biometric Identification System (IDENT) und dem Integrated Automated Fingerprint Identification System (IAFIS) verbunden. Bestimmte Konsularbeamte haben außerdem Zugang zum DHS Arrival Departure Information System (ADIS), welches die Ein- und Ausreise von international Reisenden erfasst. Mithilfe des ADIS-Systems kann nachvollzogen werden, ob Visumantragsteller in der Vergangenheit die ihnen erlaubte Aufenthaltszeit in den USA überschritten haben.

Zusätzlich werden die Daten der Visumantragsteller mit der Datenbank des Consolidated Lookout and Support System (CLASS) abgeglichen. Diese enthält Daten über Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika darstellen. Die Inhalte der Datenbank stammen vom DOS, DHS sowie zahlreichen US-Behörden, wie dem FBI und der Drug Enforcement Administration (DEA). Visumantragsteller müssen sich – je nachdem, was in der Standardüberprüfung festgestellt wurde – gegebenenfalls zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen unterziehen.

Einreise in die USA
Die Fingerabdrücke, die beim Interviewtermin im US-Konsulat genommen werden, werden vom US-Außenministerium an die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP) weitergeleitet. Das sogenannte DHS Traveler Enforcement Compliance System (TECS) ermöglicht der CBP den Zugang zur Datenbank der US-Konsulate (CCD). Somit sind die US-Grenzbeamten in der Lage die Fingerabdrücke von Personen, die in die USA einreisen, abzugleichen.

Die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, die im Rahmen der Visumbeantragung durchgeführt werden, sind hauptsächlich eine Folge der Terrorangriffe vom 11. September 2001 sowie der technologischen Fortschritte, die diese unterschiedlichen Arten der Überprüfung möglich machen. Für Visumantragsteller ist es wichtig, korrekte Angaben im Antragsprozess zu machen und sich darüber bewusst zu sein, dass die Konsularbeamten eine Vielzahl an Möglichkeiten haben, die angegebenen Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Datum:

Aktualisiert am 14.08.2014