Visumfrage des Monats - Interview oder postalischer Visaantrag?

Bild von einem Visumantrag für die USA

Ihre Frage:

Unser Unternehmen beantragt aktuell ein L-1 Visum für eine Mitarbeiterin (deutsche Staatsangehörigkeit) und hat in diesem Zusammenhang bereits einen festen Termin beim US-Konsulat in Frankfurt/Main gebucht. Leider findet dieser Termin allerdings erst in 4 Wochen statt. Raten Sie dazu, den Termin wahrzunehmen oder nun den einfacheren Weg zu gehen und die Unterlagen per Post zu beantragen? Und wie wäre das jetzt noch möglich? 

Unsere Antwort:

Tatsächlich hat das U.S. Department of State auf die kritische Terminverfügbarkeitssituation in den US-Konsulaten weltweit reagiert und das postalische Einreichungsverfahren für bestimmte Visa-Kategorien erweitert.

Ab sofort bis einschließlich Ende des Jahres können bestimmte Antragsteller*innen auch ohne den sonst verbindlichen persönlichen Interviewtermin das US-Visum beantragen. Auch L-1 Visa sind davon betroffen.

Bitte beachten Sie zunächst, dass sich nicht alle Personen, die ein L-1 Visum beantragen für das Einsendeverfahren automatisch qualifizieren. Im Falle Ihrer Mitarbeiterin ginge es nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Dame beantragt das Visum im Land der Staatsangehörigkeit und hält sich auch aktuell in Deutschland auf. Das sollte gegeben sein.
  2. Es liegen keine potenziellen oder generellen Ausschlussgründe (z.B. Vorstrafe) für die Erteilung eines US-Visums vor.  Auch davon gehen wir aus.
  3. Es muss sich um ein L-1 Individual Visum handeln (petitionsbasiert; I-797 Approval Notice der USCIS liegt vor). L-Blanket Visa fallen leider nicht unter die neue Regelung zur Interviewterminbefreiung.
  4. Sofern die Mitarbeiterin zum ersten Mal das L-1 Visum beantragt: Hier muss die Mitarbeiterin bereits einmal mit einer ESTA-Genehmigung (im Rahmen der visumfreien Einreise) oder mit einer anderen beliebigen Visumkategorie in die USA eingereist sein.
  5. Sofern die Mitarbeiterin ihr L-1 Visum verlängern lassen möchte: In diesem Fall darf das vorherige L-1 Visum noch nicht länger als 48 Monate abgelaufen sein und die Stammdaten der Dame (Name, Staatsangehörigkeit etc.) dürfen sich zwischenzeitlich nicht verändert haben. Unter diesen Voraussetzungen wäre eine postalische Einreichung möglich.

Hauptproblematik: Auf das Einsendeverfahren können Sie nur zugreifen, in dem Sie den bereits bestehenden Interviewtermin im Online-Profil absagen und dann im Profil erneut die Fragen zum Interviewtermin beantworten. Anhand der Beantwortung der Fragen (z.B. nach vorherigen Visa etc.) zeigt Ihnen das System entsprechend an, ob ein Interviewtermin verpflichtend ist oder alternativ das Postverfahren genutzt werden kann. Falls Letzteres möglich ist, erhalten Sie über das Profil alle Informationen wie die Einsendung erfolgen muss. Es ist nicht möglich, den Antrag einfach postalisch an das Generalkonsulat in Frankfurt/Main zu senden. Sie müssen diesen Weg einhalten, um eine Bearbeitung sicherzustellen.

Falls Sie den Interviewtermin absagen und aus (irgendwelchen Gründen) das Postverfahren nicht möglich sein sollte, könnten Sie nur einen neuerlichen Termin für die Mitarbeiterin vereinbaren. Dann natürlich mit vermutlich längeren Wartezeiten auf einen Termin. D.h., es sollte sorgfältig vorab geprüft werden, ob das postalische Verfahren wirklich möglich ist.

Darüber hinaus sollten Sie auch beim Einsendeverfahren rund 2-3 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Visumerteilung bzw. bis zum Rückerhalt des Reisepasses einplanen.

In Ihrem Fall kann die postalische Einsendung tatsächlich einen Zeitvorteil bringen. Falls Ihnen die Absage des Termins allerdings zu riskant erscheint, können Sie alternativ regelmäßig im Online-Profil prüfen, ob ggf. ein früherer Termin (z.B. durch Terminabsage anderer Antragsteller*innen) verfügbar wird.

aktualisiert am 11.1.2022


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