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Aktualisiert am 10.11.2017

Visumfrage des Monats

IHRE FRAGE: Unser US-Unternehmen hat einen Antrag auf L-1 Visum für eine Mitarbeiterin gestellt, die aktuell am deutschen Standort beschäftigt ist. Sie besitzt derzeit einen Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen und wird von Deutschland aus bezahlt. Nun kam die Frage auf, ob im Rahmen des L-1 Antragsverfahrens zwingend ein US-Arbeitsvertrag eingereicht werden muss oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt?
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IHRE FRAGE:

Unser US-Unternehmen hat einen Antrag auf L-1 Visum für eine Mitarbeiterin gestellt, die aktuell am deutschen Standort beschäftigt ist. Sie besitzt derzeit einen Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen und wird von Deutschland aus bezahlt. Nun kam die Frage auf, ob im Rahmen des L-1 Antragsverfahrens zwingend ein US-Arbeitsvertrag eingereicht werden muss oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt?

UNSERE ANTWORT:

Das L-1 Visum stellt ein US-Arbeitsvisum dar, welches einen internen Mitarbeitertransfer von einem ausländischen Standort zu einem US-Standort ermöglicht. Grundlegende Voraussetzung zum Erhalt des Visums ist zunächst der Nachweis, dass die Mitarbeiterin bereits regulär mindestens 12 Monate innerhalb der letzten drei Jahre für  in diesem Fall  das deutsche Unternehmen gearbeitet hat. "Regulär" bezieht sich darauf, dass ihre Mitarbeiterin einen regulären Arbeitsvertrag innehaben muss. Beraterverträge, Zeitarbeitsverträge oder Freelancerkonstellationen sind nicht zulässig. Darüber hinaus muss der Nachweis erbracht werden, dass für den gesamten Zeitraum des Einsatzes in den USA weiterhin ein reguläres arbeitsvertragliches Verhältnis mit der Unternehmensgruppe besteht. Wie Sie dies genau gestalten wollen, ist Ihnen überlassen. U. a. folgende Varianten sind aus Visumsicht denkbar:

  • Arbeitsvertrag mit Deutschland bleibt weiterhin für den USA-Einsatz bestehen + Bezahlung erfolgt weiterhin aus Deutschland oder aus den USA
  • Entsendevertrag + Bezahlung erfolgt entweder weiterhin aus Deutschland oder aus den USA
  • US-Arbeitsvertrag + Bezahlung aus Deutschland oder den USA

Im Übrigen muss ein US-Arbeitsvertrag oder ein Entsendevertrag zum Zeitpunkt der L-1 Antragstellung noch nicht fix vorliegen – es genügt auch die Vorlage eines "Employment Offers" aus den USA mit den wichtigsten Eckdaten.

Des Weiteren können Sie die internen vertraglichen Regelungen für die Mitarbeiterin auch während des L-1 Aufenthalts in den USA ändern. So können Sie beispielsweise den deutschen Arbeitsvertrag durch einen Entsendevertrag ersetzen. Es muss lediglich weiterhin die Voraussetzung erfüllt sein, dass ein reguläres arbeitsvertragliches Verhältnis plus Bezahlung innerhalb der Unternehmensgruppe besteht für den gesamten US-Aufenthaltszeitraum unter L-1 Status.

Datum:

Aktualisiert am 10.11.2017