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Aktualisiert am 25.06.2025

Visa- und Einreiseverbot für die USA

Seit dem 09.06.2025 gelten erhebliche Einschränkungen für US-Visa und Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder. Nun steht eine Ausweitung der Einreisebeschränkungen auf weitere Länder im Raum.

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Bild von einem Richterhammer in den USA

USA prüfen Ausweitung der Einreisebeschränkungen

Nach aktuellen Medienberichten plant die US-Regierung unter Donald Trump offenbar, das US-Visumverbot und die Einreisebeschränkungen auf bis zu 36 zusätzliche Staaten auszuweiten.

Fokus auf Sicherheitsstandards bei Visavergabe

Konkret geht es um Länder, deren Behörden aus Sicht der USA unzureichend mit amerikanischen Sicherheits- und Identitätsprüfungen kooperieren. Die Entscheidung soll auf Basis von Länderbewertungen des US-Außenministeriums erfolgen.

Dabei geht es um die Verbesserung von Reisedokumenten und Maßnahmen, um den Status von Staatsangehörigen zu regeln, die sich illegal in den Vereinigten Staaten aufhalten. Die betroffenen Länder werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedenken der USA Rechnung zu tragen, oder sie riskieren ein Einreiseverbot.

Im Gespräch sind insgesamt 36 Staaten aus Afrika, Asien und Ozeanien. Welche Staaten konkret auf der Liste stehen, wurde bislang nicht offiziell bestätigt.

Folgende 36 Länder sollen in einem internen diplomatischen Schreiben genannt werden: Angola, Antigua und Barbuda, Ägypten, Äthiopien, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Dominica, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kirgisistan, die Demokratische Republik Kongo, Liberia, Malawi, Mauretanien, Niger, Nigeria, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Simbabwe, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Südsudan, Syrien, Tansania, Tonga, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.

Bedeutung für Staatsangehörige von betroffenen Ländern

Staatsangehörige der genannten Länder müssten bei einem Inkrafttreten mit strengeren Visa-Prüfungen, längeren Bearbeitungszeiten bis hin zu möglichen Einreiseverboten in die USA rechnen.

Handlungsempfehlungen

Auch wenn derzeit noch keine offizielle Liste vorliegt, empfiehlt sich für Unternehmen mit Niederlassungen oder Partnern in den möglicherweise betroffenen Ländern eine frühzeitige Prüfung der Reiserisiken.

Personalentsendungen in die USA sollten gegebenenfalls vorgezogen oder alternative Einsatzorte geprüft werden. Sobald die US-Regierung konkrete Länder benennt, ist mit hohen Hürden zu rechnen.

Aktuelle US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Am 4. Juni 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine neue Proklamation, die seit dem 9. Juni 2025 weitreichende Einreise- und Visabeschränkungen für Staatsangehörige aus insgesamt 19 Ländern vorsieht.

Betroffen sind ausländische Staatsbürger:innen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und zum Stichtag kein gültiges US-Visum besitzen – diese dürfen seit Inkrafttreten der Proklamation nicht mehr in die USA einreisen.

US-Visa- und Einreiseverbote sind Maßnahmen der US-Regierung, die die Einreise von Staatsangehörigen bestimmter Länder oder bestimmter Personengruppen in die Vereinigten Staaten einschränken oder vollständig untersagen. Diese Verbote können auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren, darunter auf präsidialen Proklamationen.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Vereinigten Staaten vor Terrorismus sowie Bedrohungen der nationalen und öffentlichen Sicherheit – so die Trump-Regierung.

Vollständiges Visum- und Einreiseverbot

Für Staatsangehörige der folgenden 12 Länder wird die Ausstellung von US-Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa) und US-Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) vollständig ausgesetzt. Zudem gilt eine vollständige Einreisesperre:

  • Afghanistan
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Haiti
  • Iran
  • Jemen
  • Republik Kongo
  • Libyen
  • Myanmar
  • Somalia
  • Sudan
  • Tschad

Teilweise US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Staatsangehörige der folgenden 7 Länder erhalten keine US-Einwanderungsvisa (IV) sowie keine US-Nichteinwanderungsvisa (NIV) der Kategorien B-1, B-2, B-1 / B-2, F, M, J:

  • Burundi
  • Kuba
  • Laos
  • Sierra Leone
  • Togo
  • Turkmenistan
  • Venezuela

Ausnahmen vom Visa Ban

Von den Beschränkungen nicht betroffen sind Personen, die bereits

  1. legal in den Vereinigten Staaten leben (z. B. Green Card Inhaber:innen oder Personen mit US-Arbeitsvisa) oder
  2. ein gültiges US-Visum oder anderes gültiges Reisedokument besitzen.

Weitere Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:

Bestimmte visumantragstellende Personen

  • Doppelstaatsangehörige, sofern sie das Visum mit dem Pass des nicht betroffenen Landes beantragen und damit einreisen
  • Antragstellende der folgenden Visumkategorien: A-1, A-2, C-2, C-3, G-1 bis G-4, NATO-1 bis NATO-6
  • Sportler:innen und Teams (inkl. Trainer:innen, Supportpersonal, enge Angehörige), die zu Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen reisen möchten und in diesem Zusammenhang ein US-Visum beantragen
  • Enge Familienangehörige, die US-Einwanderungsvisa (Green Cards) beantragen bei eindeutig nachgewiesener Identität und Verwandtschaft (z. B. über DNA-Test): IR-1/CR-1 (Ehepartner:innen), IR-2/CR-2 (Kinder), IR-5 (Eltern)
  • Antragstellende von Adoptionsvisa: IR-3, IR-4, IH-3, IH-4
  • Antragstellende von afghanischen Sondervisa (Special Immigrant Visas)
  • Antragstellende von Sondervisa für US-Regierungsangestellte
  • Antragstellende von US-Einwanderungsvisa für verfolgte Minderheiten aus dem Iran

Einreise im nationalen Interesse

Je nach Ermessen können in Einzelfällen Ausnahmen gewährt werden für Staatsangehörige der betroffenen Länder, wenn deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (z. B. für Zeug:innen in Strafverfahren).

Je nach Sachverhalt ist entweder der US-Justizminister (Attorney General) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutz- und dem US-Außenministerium – oder der US-Außenminister (Secretary of State) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutzministerium – für die Gewährung einer Einzelausnahme zuständig.

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Hintergründe und erste Reaktionen

Bereits seit Beginn der neuen Amtszeit von Donald Trump standen Visa- und Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder im Raum. Als Begründung und als Auslöser für die bereits geltenden Maßnahmen wurde ein antisemitischer Anschlag in Boulder, Colorado, genannt, an dem ein ägyptischer Staatsangehöriger mit abgelaufenem US-Visum beteiligt war.

Die betroffenen Länder wurden aufgrund unzureichender Identitätsprüfungen, mangelnder Kooperation bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger und hoher Raten von Visa-Überziehungen (Overstay) von der US-Regierung ausgewählt.

Inzwischen prüft die US-Regierung eine deutliche Ausweitung der Visa- und Einreisebeschränkungen auf weitere Länder. Die Sorge, dass der Visumantrag aufgrund der eigenen Herkunft abgelehnt wird, ist groß.

Die Maßnahmen knüpfen an frühere "Travel Ban" Proklamationen aus Trumps erster Amtszeit an, die im Jahr 2018 vom U.S. Supreme Court bestätigt wurden. Die Biden-Regierung hatte diese jedoch zurückgenommen.

Die Proklamation stößt auf heftige Kritik seitens Menschenrechtsorganisationen und politischen Vertreter:innen, die negative Auswirkungen insbesondere auf Familienzusammenführungen, humanitäre Anliegen und diplomatische Beziehungen befürchten.

Datum:

Aktualisiert am 25.06.2025