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Aktualisiert am 19.02.2026

ESTA und Social Media: Was sich für Reisende bald ändern könnte

ESTA wird strenger: Verpflichtende Social-Media-Angaben und Detailabfragen für USA-Reisen stehen bevor. Wir erklären den aktuellen Stand, rechtliche Lage und Vorbereitungstipps für Reisende und Unternehmen.

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Die US‑Behörden planen, die ESTA‑Antragstellung deutlich auszuweiten, insbesondere durch verpflichtende Angaben zu Social‑Media‑Profilen und weiteren Detailfragen zur persönlichen und digitalen Historie. Für Reisende aus visumfreien Staaten wie Deutschland kann das die Vorbereitung einer USA‑Reise spürbar verändern.

Geplante Ausweitung der Datenerhebung

Bisher beschränkte sich ESTA im Wesentlichen auf Passdaten, Reisedaten, einige Sicherheitsfragen und Basisangaben zur Person. Künftig sollen zusätzliche Datenpunkte abgefragt werden, die ein umfassenderes Profil der antragstellenden Person ermöglichen. Im Fokus stehen vor allem digitale Spuren und erweiterte Kontaktinformationen.

Konkret im Gespräch sind unter anderem:

  • Angabe aller Social‑Media‑Plattformen, die in den letzten Jahren genutzt wurden, inklusive Nutzernamen
  • Länger zurückreichende Historien von E‑Mail‑Adressen und Telefonnummern
  • Detailliertere Angaben zu Familienmitgliedern und engen Kontakten
  • Ergänzende Fragen zu früheren Reisen, Aufenthalten und eventuellen Verstößen gegen Einreise‑ oder Aufenthaltsbestimmungen

Damit würde ESTA funktional näher an ein klassisches Visumverfahren heranrücken nur eben vollständig digital und weit vor der eigentlichen Reise.

Social Media als Pflichtangabe

Bereits heute gibt es bei ESTA vereinzelt Felder, in denen Social‑Media‑Profile auf freiwilliger Basis angegeben werden können. Bislang war es möglich, diese Felder leer zu lassen, ohne dass der Antrag deswegen scheiterte. In den aktuellen Plänen deutet sich jedoch an, dass aus dieser freiwilligen Option eine verpflichtende Angabe werden könnte.

Denkbare Ausgestaltung:

  • Auflistung der Social‑Media‑Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, X, TikTok, LinkedIn)
  • Hinterlegung der jeweiligen Usernamen/Handles der letzten Jahre
  • Mögliche Pflicht, auch Pseudonym‑Accounts anzugeben, sofern sie einer Person eindeutig zugeordnet werden können

Aus Behördenperspektive soll dies erlauben, öffentlich einsehbare Inhalte zu prüfen und mit anderen Informationen abzugleichen. Für Reisende bedeutet es jedoch, dass persönliche Online‑Aktivitäten stärker in den Fokus der Sicherheitsprüfung rücken.

Aktueller rechtlicher Status

Die geplanten Verschärfungen der ESTA-Anforderungen, einschließlich der verpflichtenden Angabe von Social-Media-Daten, befinden sich gegenwärtig im abschließenden behördlichen Verfahren und sind noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt.
Die Mitteilung im Federal Register vom Dezember 2025 sah eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase vor, die am 9. Februar 2026 abgelaufen ist. Im Anschluss daran prüft die Exekutive – insbesondere U.S. Customs and Border Protection (CBP) und das Department of Homeland Security (DHS) – die eingegangenen Stellungnahmen, um die Regelung final zu beschließen, zu modifizieren oder ggf. zurückzunehmen.

Eine gesetzliche Genehmigung durch den Kongress ist für diese Ausweitung der Datenerfassung nicht zwingend erforderlich, da sie auf bestehenden Rechtsgrundlagen und präsidentiellen Direktiven beruht. Für Unternehmen und Reisende empfehlen wir daher, die internen Prozesse anzupassen und sich auf eine kurzfristige Wirksamkeit der neuen Vorgaben vorzubereiten.

Weitere Detailfragen und Sicherheitsaspekte

Neben Social Media stehen weitere Verschärfungen im Raum, die das Sicherheitsprofil von ESTA‑Reisenden verfeinern sollen. Dazu gehören etwa:

  • Längere Zeiträume: Angaben zu Kontaktdaten und Online‑Identitäten könnten sich über fünf Jahre oder mehr erstrecken.
  • Familien‑ und Kontaktumfeld: Genauere Fragen zu Verwandten, deren Aufenthaltsorten und Kontaktdaten sind möglich.
  • Reisen und Voraufenthalte: Detaillierte Abfragen zu bisherigen USA‑Reisen und Auslandsaufenthalten können intensiviert werden.

Ziel aus Sicht der US‑Behörden ist eine bessere Risikoanalyse im Vorfeld, um potenziell problematische Fälle schon vor der Anreise zu erkennen und abzufangen. Kritiker:innen befürchten dagegen, dass diese Entwicklung zu einer immer weitergehenden Profilbildung führt, bei der auch kontextlose oder missverständliche Online‑Äußerungen eine Rolle spielen könnten.

Empfehlung

USA-Reisende sollten sich zukünftig frühzeitig auf mögliche Verschärfungen einzustellen – auch wenn einzelne Regelungen noch nicht endgültig in Kraft sind. Sinnvolle Schritte können sein:

Übersicht schaffen: Eine Liste der relevanten Social‑Media‑Profile, E‑Mail‑Adressen und Telefonnummern der letzten Jahre erstellen.

  • Privatsphäre prüfen: Sichtbarkeitseinstellungen in Social‑Media‑Accounts überprüfen und sensible Inhalte überdenken.
  • Konsistenz sicherstellen: Darauf achten, dass Angaben in ESTA, bei Flugbuchungen und in anderen Unterlagen einheitlich sind.
  • Informationsfluss im Unternehmen: Für Mitarbeitende, die regelmäßig in die USA reisen, klare interne Guidelines entwickeln.

Wer diese Punkte im Blick behält, kann deutlich entspannter auf die endgültige Ausgestaltung der neuen ESTA‑Regeln reagieren – und verhindert, dass anstehende USA‑Reisen kurzfristig ins Wanken geraten, weil wichtige Informationen fehlen oder unvorbereitet abgefragt werden.

Datum:

Aktualisiert am 19.02.2026