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Aktualisiert am 05.06.2025

US-Visa- und Einreiseverbot für 19 Länder erlassen

Ab dem 09.06.2025 gelten erhebliche Einschränkungen für US-Visa und Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

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US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Am 4. Juni 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine neue Proklamation, die ab dem 9. Juni 2025 um 00:01 Uhr Eastern Daylight Time (EDT) weitreichende Einreise- und Visabeschränkungen für Staatsangehörige aus insgesamt 19 Ländern vorsieht.

Betroffen sind ausländische Staatsbürger:innen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und zum Stichtag kein gültiges US-Visum besitzen – diese dürfen nicht mehr in die USA einreisen, sobald die Proklamation in Kraft tritt.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Vereinigten Staaten vor Terrorismus sowie Bedrohungen der nationalen und öffentlichen Sicherheit – so die Trump-Regierung.

Vollständige Aussetzung der Visavergabe und Einreiseverbot

Für Staatsangehörige der folgenden 12 Länder wird die Ausstellung von US-Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa) und US-Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) vollständig ausgesetzt:

  • Afghanistan
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Haiti
  • Iran
  • Jemen
  • Libyen
  • Myanmar
  • Republik Kongo
  • Somalia
  • Sudan
  • Tschad

Teilweise US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Staatsangehörige der folgenden 7 Länder erhalten keine US-Einwanderungsvisa (IV) sowie keine US-Nichteinwanderungsvisa (NIV) der Kategorien B-1, B-2, B-1 / B-2, F, M, J:

  • Burundi
  • Kuba
  • Laos
  • Sierra Leone
  • Togo
  • Turkmenistan
  • Venezuela

Ausnahmen vom Visa Ban

Von den Beschränkungen nicht betroffen sind Personen, die bereits

  1. legal in den Vereinigten Staaten leben (z. B. Green Card Inhaber:innen oder Personen mit US-Arbeitvisa) oder
  2. ein gültiges US-Visum oder anderes gültiges Reisedokument besitzen.

Weitere Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:

Bestimmte visumantragstellende Personen

  • Doppelstaatsangehörige, sofern sie das Visum mit dem Pass des nicht betroffenen Landes beantragen und damit einreisen
  • Antragstellende der folgenden Visumkategorien: A-1, A-2, C-2, C-3, G-1 bis G-4, NATO-1 bis NATO-6
  • Sportler:innen und Teams (inkl. Trainer:innen, Supportpersonal, enge Angehörige), die zu Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen reisen möchten und in diesem Zusammenhang ein US-Visum beantragen
  • Enge Familienangehörige, die US-Einwanderungsvisa (Green Cards) beantragen bei eindeutig nachgewiesener Identität und Verwandtschaft (z. B. über DNA-Test): IR-1/CR-1 (Ehepartner:innen), IR-2/CR-2 (Kinder), IR-5 (Eltern)
  • Antragstellende von Adoptionsvisa: IR-3, IR-4, IH-3, IH-4
  • Antragstellende von afghanischen Sondervisa (Special Immigrant Visas)
  • Antragstellende von Sondervisa für US-Regierungsangestellte
  • Antragstellende von US-Einwanderungsvisa für verfolgte Minderheiten aus dem Iran

Einreise im nationalen Interesse

Je nach Ermessen können in Einzelfällen Ausnahmen gewährt werden für Staatsangehörige der betroffenen Länder, wenn deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (z. B. für Zeug:innen in Strafverfahren).

Je nach Sachverhalt ist entweder der US-Justizminister (Attorney General) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutz- und dem US-Außenministerium – oder der US-Außenminister (Secretary of State) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutzministerium – für die Gewährung einer Einzelausnahme zuständig.

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Hintergründe und erste Reaktionen

Bereits seit Beginn der neuen Amtszeit von Donald Trump standen Visa- und Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder im Raum. Als Begründung und als Auslöser wurde nun ein antisemitischer Anschlag in Boulder, Colorado, genannt, an dem ein ägyptischer Staatsangehöriger mit abgelaufenem US-Visum beteiligt war.

Die betroffenen Länder wurden aufgrund unzureichender Identitätsprüfungen, mangelnder Kooperation bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger und hoher Raten von Visa-Überziehungen (Overstay) von der US-Regierung ausgewählt.
Die Maßnahme knüpft an frühere "Travel Ban" Proklamationen aus Trumps erster Amtszeit an, die im Jahr 2018 vom U.S. Supreme Court bestätigt wurden. Die Biden-Regierung hatte diese jedoch zurückgenommen.

Die Proklamation stößt auf heftige Kritik seitens Menschenrechtsorganisationen und politischen Vertreter:innen, die negative Auswirkungen insbesondere auf Familienzusammenführungen, humanitäre Anliegen und diplomatische Beziehungen befürchten.

Datum:

Aktualisiert am 05.06.2025