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Aktualisiert am 25.06.2025

Visa- und Einreiseverbot für die USA

Seit dem 09.06.2025 gelten erhebliche Einschränkungen für US-Visa und Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder. Nun steht eine Ausweitung der Einreisebeschränkungen auf weitere Länder im Raum.

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Bild von einem Richterhammer in den USA

USA setzen neue Einreisebeschränkungen per Präsidialverordnung um

Die US-Regierung hat am 16. Dezember 2025 unter Präsident Donald Trump neue Einreisebeschränkungen formell beschlossen und in Kraft gesetzt. Grundlage ist die am 4. Juni 2025 erlassene Proklamation, die ab dem 9. Juni 2025 in Kraft trat. Ziel ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken durch eine verstärkte Kontrolle und Einschränkung der Einreise von Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern zu minimieren.

Die verbindliche Präsidialverordnung sieht sowohl vollständige Einreiseverbote als auch teilweise Beschränkungen für insgesamt 38 Staaten vor. Die Regelung gilt für ausländische Staatsangehörige außerhalb der USA, die zum Inkrafttreten kein gültiges US-Visum besitzen.

Fokus auf Sicherheitsstandards und staatliche Kooperation

Grundlage der Entscheidung sind Bewertungen der US-Regierung zu den Sicherheits-, Identitäts- und Dokumentationsstandards einzelner Staaten. Betroffen sind Länder, deren Behörden nach Einschätzung der USA nicht ausreichend bei der Überprüfung von Identitäten, der Ausstellung sicherer Reisedokumente oder der Rücknahme eigener Staatsangehöriger kooperieren, die sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten.

Die Verordnung knüpft an frühere Prüfverfahren des US-Außenministeriums an, geht jedoch deutlich darüber hinaus, indem sie konkrete Konsequenzen festlegt. Staaten, die die geforderten Standards nicht erfüllen oder keine glaubwürdigen Verbesserungen nachweisen, unterliegen nun entweder einem vollständigen Einreisestopp oder visa- und kategoriebezogenen Einschränkungen.

Aktuelle US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Betroffen sind ausländische Staatsbürger:innen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und zum Stichtag kein gültiges US-Visum besitzen – diese dürfen seit Inkrafttreten der Proklamation nicht mehr in die USA einreisen.

US-Visa- und Einreiseverbote sind Maßnahmen der US-Regierung, die die Einreise von Staatsangehörigen bestimmter Länder oder bestimmter Personengruppen in die Vereinigten Staaten einschränken oder vollständig untersagen. Diese Verbote können auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren, darunter auf präsidialen Proklamationen.

Vollständiges Visum- und Einreiseverbot

Für Staatsangehörige der folgenden 20 Länder wird die Ausstellung von US-Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa) und US-Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) vollständig ausgesetzt. Zudem gilt eine vollständige Einreisesperre:

  • Afghanistan
  • Äquatorialguinea
  • Burkina Faso
  • Eritrea
  • Haiti
  • Iran
  • Jemen
  • Republik Kongo
  • Laos
  • Libyen
  • Mali
  • Myanmar
  • Niger
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad
  • Zusätzlich: Einreise auf Reisedokumenten der Palestinian Authority (PA) ist vollständig suspendiert (unabhängig von der Staatsangehörigkeit).

Teilweise US-Visa- und Einreisebeschränkungen

Staatsangehörige der folgenden 19 Länder erhalten keine US-Einwanderungsvisa (IV) sowie keine US-Nichteinwanderungsvisa (NIV) der Kategorien B-1, B-2, B-1 / B-2, F, M, J:

  • Angola
  • Antigua und Barbuda
  • Benin
  • Burundi
  • Dominica
  • Elfenbeinküste
  • Gabun
  • Gambia
  • Kuba
  • Malawi
  • Mauretanien
  • Nigeria
  • Sambia
  • Senegal
  • Simbabwe
  • Tansania
  • Togo
  • Tonga
  • Venezuela
Sonderfall Turkmenistan:
  • Immigrant Visa: weiterhin ausgesetzt
  • B-1/B-2/F/M/J: nicht mehr ausgesetzt
 

Bitte beachten Sie, dass für viele der gelisteten Länder Ausnahmen (z. B. gültige Visa vor dem Inkrafttreten, Green Card Inhabende, bestimmte offizielle Reisedokumente) gelten.

Ausnahmen vom Visa Ban

Von den Beschränkungen nicht betroffen sind Personen, die bereits

  1. legal in den Vereinigten Staaten leben (z. B. Green Card Inhaber:innen oder Personen mit US-Arbeitsvisa) oder
  2. ein gültiges US-Visum oder anderes gültiges Reisedokument besitzen.

Weitere Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:

Bestimmte visumantragstellende Personen

  • Doppelstaatsangehörige, sofern sie das Visum mit dem Pass des nicht betroffenen Landes beantragen und damit einreisen
  • Antragstellende der folgenden Visumkategorien: A-1, A-2, C-2, C-3, G-1 bis G-4, NATO-1 bis NATO-6
  • Sportler:innen und Teams (inkl. Trainer:innen, Supportpersonal, enge Angehörige), die zu Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen reisen möchten und in diesem Zusammenhang ein US-Visum beantragen
  • Antragstellende von Adoptionsvisa: IR-3, IR-4, IH-3, IH-4
  • Antragstellende von afghanischen Sondervisa (Special Immigrant Visas)
  • Antragstellende von Sondervisa für US-Regierungsangestellte
  • Antragstellende von US-Einwanderungsvisa für verfolgte Minderheiten aus dem Iran

Achtung: Enge Familienangehörige, die US-Einwanderungsvisa (IR‑1/CR‑1 für Ehepartner, IR‑2/CR‑2 für Kinder, IR‑5 für Eltern) beantragen, sind weiterhin berechtigt, ein Visum zu erhalten, allerdings nur noch im Rahmen von individuellen Fall‑zu‑Fall‑Entscheidungen; eine automatische Ausnahme besteht nicht mehr.

Einreise im nationalen Interesse

Je nach Ermessen können in Einzelfällen Ausnahmen gewährt werden für Staatsangehörige der betroffenen Länder, wenn deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (z. B. für Zeug:innen in Strafverfahren).

Je nach Sachverhalt ist entweder der US-Justizminister (Attorney General) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutz- und dem US-Außenministerium – oder der US-Außenminister (Secretary of State) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutzministerium – für die Gewährung einer Einzelausnahme zuständig.

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Aktualisiert am 25.06.2025