Aktualisiert am 25.06.2025
Seit dem 09.06.2025 gelten erhebliche Einschränkungen für US-Visa und Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder. Nun steht eine Ausweitung der Einreisebeschränkungen auf weitere Länder im Raum.
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Die US-Regierung hat am 16. Dezember 2025 unter Präsident Donald Trump neue Einreisebeschränkungen formell beschlossen und in Kraft gesetzt. Grundlage ist die am 4. Juni 2025 erlassene Proklamation, die ab dem 9. Juni 2025 in Kraft trat. Ziel ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken durch eine verstärkte Kontrolle und Einschränkung der Einreise von Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern zu minimieren.
Die verbindliche Präsidialverordnung sieht sowohl vollständige Einreiseverbote als auch teilweise Beschränkungen für insgesamt 38 Staaten vor. Die Regelung gilt für ausländische Staatsangehörige außerhalb der USA, die zum Inkrafttreten kein gültiges US-Visum besitzen.
Grundlage der Entscheidung sind Bewertungen der US-Regierung zu den Sicherheits-, Identitäts- und Dokumentationsstandards einzelner Staaten. Betroffen sind Länder, deren Behörden nach Einschätzung der USA nicht ausreichend bei der Überprüfung von Identitäten, der Ausstellung sicherer Reisedokumente oder der Rücknahme eigener Staatsangehöriger kooperieren, die sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten.
Die Verordnung knüpft an frühere Prüfverfahren des US-Außenministeriums an, geht jedoch deutlich darüber hinaus, indem sie konkrete Konsequenzen festlegt. Staaten, die die geforderten Standards nicht erfüllen oder keine glaubwürdigen Verbesserungen nachweisen, unterliegen nun entweder einem vollständigen Einreisestopp oder visa- und kategoriebezogenen Einschränkungen.
Betroffen sind ausländische Staatsbürger:innen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und zum Stichtag kein gültiges US-Visum besitzen – diese dürfen seit Inkrafttreten der Proklamation nicht mehr in die USA einreisen.
US-Visa- und Einreiseverbote sind Maßnahmen der US-Regierung, die die Einreise von Staatsangehörigen bestimmter Länder oder bestimmter Personengruppen in die Vereinigten Staaten einschränken oder vollständig untersagen. Diese Verbote können auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren, darunter auf präsidialen Proklamationen.
Für Staatsangehörige der folgenden 20 Länder wird die Ausstellung von US-Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa) und US-Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) vollständig ausgesetzt. Zudem gilt eine vollständige Einreisesperre:
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Staatsangehörige der folgenden 19 Länder erhalten keine US-Einwanderungsvisa (IV) sowie keine US-Nichteinwanderungsvisa (NIV) der Kategorien B-1, B-2, B-1 / B-2, F, M, J:
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Sonderfall Turkmenistan:
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Bitte beachten Sie, dass für viele der gelisteten Länder Ausnahmen (z. B. gültige Visa vor dem Inkrafttreten, Green Card Inhabende, bestimmte offizielle Reisedokumente) gelten.
Von den Beschränkungen nicht betroffen sind Personen, die bereits
Weitere Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:
Achtung: Enge Familienangehörige, die US-Einwanderungsvisa (IR‑1/CR‑1 für Ehepartner, IR‑2/CR‑2 für Kinder, IR‑5 für Eltern) beantragen, sind weiterhin berechtigt, ein Visum zu erhalten, allerdings nur noch im Rahmen von individuellen Fall‑zu‑Fall‑Entscheidungen; eine automatische Ausnahme besteht nicht mehr.
Je nach Ermessen können in Einzelfällen Ausnahmen gewährt werden für Staatsangehörige der betroffenen Länder, wenn deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (z. B. für Zeug:innen in Strafverfahren).
Je nach Sachverhalt ist entweder der US-Justizminister (Attorney General) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutz- und dem US-Außenministerium – oder der US-Außenminister (Secretary of State) – in Abstimmung mit dem US-Heimatschutzministerium – für die Gewährung einer Einzelausnahme zuständig.
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